Sitzung: 30.06.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Vorlage: DS-Nr. 016/22
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem
Vorentwurf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Daran anschließend ist unter
Berücksichtigung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die
für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die
voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Den Bürgerinnen und Bürgern ist
außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im
Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-026, bestehend aus
·
Teil A
– Planzeichnung
·
Teil B
– Textliche Festsetzungen
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage
durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting. Er bittet darum, in
der Anlage 2 des Vorentwurfes „öffentliche Grünfläche“ zu ändern in „private
Grünfläche. Gemeint ist das Flurstück 1553.
Änderungsantrag
1 von Frau Pichl
Im Vorentwurf zum
Bebauungsplan KLM-BP-026 wird in der Flur 9, das Flurstück 1552 als öffentliche
Grünfläche dargestellt.
Änderungsantrag
2 von Herrn Bültermann
Im Vorentwurf zum
Bebauungsplan KLM-BP-026 wird Flurstück 1553 der Flur 9 als Wohnbaufläche (WR –
reines Wohngebiet) und als im Zusammenhang mit Flurstück 547 bebaubar
(gemeinsame überbaubare Grundstücksfläche –„Baufenster“) dargestellt.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 016/22 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr
Grubert
Herr Bültermann
Frau Schwarzkopf
Herr Schubert
Frau Scheib
Frau Pichl
Herr Hahn
Frau Masche
Herr Templin
Pause
von 20:10 Uhr bis 20:25 Uhr
Abstimmung
zum Änderungsantrag 1:
Der Änderungsantrag
wird mehrheitlich angenommen.
Abstimmung
zum Änderungsantrag 2:
Der Änderungsantrag
wird mehrheitlich angenommen.
Abstimmung
zur DS-Nr. 016/22:
Die DS-Nr. 016/22 wird
mit zwei Änderungen mehrheitlich beschlossen.