1.   Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“

Abwägungsmaterialien:

·       Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 30.08. ‑ 01.10.2021)

·       Beteiligung Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 01.10.2021)

 

 

Ø Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt und auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. September 2022 behandelt.