1.
Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der
Behörden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003
„Kanalweg 4“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den
Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis
in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem
Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10
Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten
Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Anlagen
· Abgrenzung Geltungsbereich
KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“
Abwägungsmaterialien:
·
Beteiligung
Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 30.08. ‑ 01.10.2021)
·
Beteiligung
Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 01.10.2021)
Ø Die Beschlussvorlage wird
zurückgestellt und auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. September 2022
behandelt.