1.   Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetz­buches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) BauGB den vorhabenbezogen Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ (vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2.   Die Begründung wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan, bestehend aus:

·       Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen)

·       Vorhaben- u. Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

 

Ø Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt und auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. September 2022 behandelt.