Sitzung: 30.05.2011 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 2
Vorlage: DS-Nr. 086/11
Auf Grund
des § 22 der Gemeindeordnung nehmen Herr Grubert und Herr Templin an der
Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr
Burkardt, stellv. Vorsitzender des HA, übernimmt die Sitzungsleitung.
Beschluss:
1.
Der rechtswirksame Bebauungsplan
KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ (Text-Bebauungsplan), in Kraft getreten am
16.11.2007, soll geändert werden. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird
angestrebt, straßenseitige Anbauten über die festgesetzte vordere Baugrenze
hinaus in begrenztem Umfang zuzulassen. Hierzu ist eine Anpassung der
bisherigen textlichen Festsetzung (TF)–Nr. 4.3 „Anbauten“ (vgl. Anlage 2) des Bebauungsplanes erforderlich. Alle übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 086/11 beteiligen sich:
-
Frau
Sahlmann
-
Frau
Dr. Kimpfel
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 086/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
16. 06. 11 zu setzen.
Herr
Grubert übernimmt wieder die Sitzungsleitung.