Auf Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 2. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich des 2. Nachtragshaushaltsplans für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Die in Anlage 2 aufgeführten ergebnis- und finanzplanrelevanten Änderungen werden als Maßgaben zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung ebenfalls beschlossen.

 

 

Anlagen

·       Festgestellter Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung mit 2. Nachtragshaushaltsplan 2022 der Gemeinde Kleinmachnow

·       Maßgaben zur 2. Nachtragssatzung 2022

·       Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Maßgaben

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die Fachbereichsleiterin Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften, Frau Braune.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 042/22/1 beteiligt sich:

Herr Templin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 042/22/1:

Die DS-Nr. 042/22/1 wird mehrheitlich beschlossen.