Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   Im Dezember 2020 wurden 47 Jungbäume am Zehlendorfer Damm gepflanzt, von denen - so war in der Presse zu lesen - im vergangenen Jahr ca. die Hälfte einem Schädling zum Opfer gefallen war und entfernt werden musste. Alle noch gesund erscheinenden Bäume sollten geprüft werden, die entfernten Bäume durch neue Pflanzungen ersetzt werden.

Wie viele Bäume wurden entfernt, wann sollen die Ersatzpflanzungen stattfinden und werden dann resistentere Arten gepflanzt?

2.   Laut Pressemitteilung soll jetzt Spitzahorn gepflanzt werden. Was spricht für den Spitzahorn?

3.   Wie viele der Bäume am Zehlendorfer Damm mussten aufgrund von Sturmschäden gefällt werden? Werden Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Sturmschäden vorgenommen?

4.   Bei Baumaßnahmen, die am Zehlendorfer Damm vorgenommen werden (Bushaltestellen, Leitungsarbeiten etc.) werden tonnenschwere Baufahrzeuge stets auf dem Grünstreifen abgestellt, was zu einer massiven Verdichtung des Erdreiches und damit zur Schädigung der Baumwurzeln führt. Seitens der Fraktion Bündnis 90/die Grünen wurde wiederholt in mündlicher Form die Forderung an den zuständigen Fachbereich herangetragen, dafür Sorge zu tragen, die Baufahrzeuge in anderen Bereichen abzustellen, um den Baumbestand zu schützen. Diese Aufforderung hat bisher keine Beachtung gefunden. Was sind die Gründe dafür und ist es beabsichtigt, hier in Zukunft den Baumschutz aktiver zu betreiben?

 

 

Zu 1.

Pflanzungen und Pflege der Bäume entlang der Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm fällt in die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers, hier der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, der eine Firma mit den Leistungen beauftragt hat.

Im Planungsprozess seit 2016 wurde neben sieben Linden die Ungarische Eiche zur Pflanzung vorgesehen, da sie besonders hitze- und trockenheitsresistent ist, bei gleichzeitig ausreichender Frosthärte. Diese Baumart zählt mit zu den Zukunftsbaumarten der Klimabäume. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Anwuchs-Ergebnisses im letzten Herbst waren jedoch 14 Eichen abgestorben. Weitere 18 Stück wurden mit erheblichen Auffälligkeiten als „Beobachtungskandidaten“ festgestellt.

Bei vier exemplarischen Untersuchungen der abgestorbenen und offensichtlich geschädigten Bäume durch das Pflanzenschutzamt (LELF) wurde ein Befall der Pflanzware u. a. mit einem Phytophtora-Erreger (Bodenpilz) festgestellt. Eine Bekämpfung des Erregers ist nicht möglich. Da die exakte Zuordnung evtl. unerkannt befallener Exemplare aus dem bloßen aktuellen Zustand der Bäume nicht möglich ist, wurde die Entfernung aller 40 Eichen festgelegt. Eine Neupflanzung erfolgt im kommenden Herbst/Winter 2022.

 

 

Zu 2.

Nach langem Abwägungsprozess hat der Landesbetrieb festgelegt, dass ein Bodenaustausch erfolgt und Spitz-Ahorn nachgepflanzt wird. Für die ausgewählte Sorte ‑ Spitzahorn ‚Deborah‘ ‑ spricht, dass sie außerordentlich stadtklimafest, anspruchslos und sehr bodentolerant ist und keine Früchte bildet.

 

 

Zu 3.

Im Zusammenhang mit den jüngsten vier Sturmereignissen „Nadia“, „Xenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ musste kein Baum gefällt werden. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat jedoch fünf Eichen im Alleebaumbereich gefällt, welche nach erfolgter Baumschau aufgrund von Pilzbefall leider in keinem verkehrssicheren Zustand mehr waren. Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Sturmschäden an Bäumen sind kaum möglich und nicht zielführend. Alle notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit werden jedoch regelmäßig durchgeführt.

 

 

Zu 4.

Zuständig für die Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm und die straßenbegleitenden Alleebäume ist nicht die Gemeinde, Fachbereich Bauen/Wohnen, sondern der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Straßenbaulastträger. Gegenwärtig führt dort der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) Arbeiten durch.

 

Alle im öffentlichen Bereich tätigen Firmen kennen die einschlägigen Baumschutzrichtlinien und erhalten bei der Bauanlaufberatung entsprechende Baumschutzauflagen. Regelmäßig werden das betreuende Planungsbüro und auch die Baufirma auf diese notwendigen Schutzmaßnahmen hingewiesen. Leider wird aufgrund von Platzmangel im Straßenbereich und der notwendigen Baustelleneinrichtung häufig dagegen verstoßen.

 

Für das in der Zuständigkeit der Gemeinde liegende Bauvorhaben Sommerfeldsiedlung wurde eine ökologische Baubegleitung beauftragt, welche regelmäßig den Bauablauf u. a. in Bezug auf den Baumschutz kontrolliert und begleitet, um u. a. die Schäden an Bäumen und auf Grünflächen zu vermeiden bzw. wenigstens zu minimieren.

 

Was den konkreten Fall Zehlendorfer Damm angeht, hat sich der Außendienst den Bereich angeschaut und die dort arbeitenden Personen sowie deren Bauleitung sensibilisiert. Leider lässt sich das Parken auf den Grünflächen nicht ganz vermeiden. Sicherlich werden Fahrzeuge, die einen längeren Zeitraum nicht direkt an den Baustellen benötigt werden von der Grünfläche heruntergefahren. Dennoch gibt es Situationen, dass schweres Gerät oder Aggregate von einem Hänger für die Baustelle benötigt und so nah wie möglich an die Baustelle herangebracht werden müssen. Für diese Fälle haben die vor Ort angetroffenen Personen zugesagt, auf einen größtmöglichen Abstand zu den Baumwurzeln zu achten.