1.
Im Dezember 2020 wurden 47 Jungbäume
am Zehlendorfer Damm gepflanzt, von denen - so war in der Presse zu lesen - im
vergangenen Jahr ca. die Hälfte einem Schädling zum Opfer gefallen war und
entfernt werden musste. Alle noch gesund erscheinenden Bäume sollten geprüft
werden, die entfernten Bäume durch neue Pflanzungen ersetzt werden.
Wie
viele Bäume wurden entfernt, wann sollen die Ersatzpflanzungen stattfinden und
werden dann resistentere Arten gepflanzt?
2.
Laut Pressemitteilung soll jetzt
Spitzahorn gepflanzt werden. Was spricht für den Spitzahorn?
3.
Wie viele der Bäume am Zehlendorfer
Damm mussten aufgrund von Sturmschäden gefällt werden? Werden
Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Sturmschäden vorgenommen?
4.
Bei Baumaßnahmen, die am Zehlendorfer
Damm vorgenommen werden (Bushaltestellen, Leitungsarbeiten etc.) werden
tonnenschwere Baufahrzeuge stets auf dem Grünstreifen abgestellt, was zu einer
massiven Verdichtung des Erdreiches und damit zur Schädigung der Baumwurzeln
führt. Seitens der Fraktion Bündnis 90/die Grünen wurde wiederholt in
mündlicher Form die Forderung an den zuständigen Fachbereich herangetragen,
dafür Sorge zu tragen, die Baufahrzeuge in anderen Bereichen abzustellen, um
den Baumbestand zu schützen. Diese Aufforderung hat bisher keine Beachtung gefunden.
Was sind die Gründe dafür und ist es beabsichtigt, hier in Zukunft den
Baumschutz aktiver zu betreiben?
Zu 1.
Pflanzungen und Pflege der Bäume
entlang der Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm fällt in die Zuständigkeit
des Straßenbaulastträgers, hier der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, der
eine Firma mit den Leistungen beauftragt hat.
Im Planungsprozess seit 2016 wurde
neben sieben Linden die Ungarische Eiche zur Pflanzung vorgesehen, da sie
besonders hitze- und trockenheitsresistent ist, bei gleichzeitig ausreichender
Frosthärte. Diese Baumart zählt mit zu den Zukunftsbaumarten der Klimabäume.
Zum Zeitpunkt der Feststellung des Anwuchs-Ergebnisses im letzten Herbst waren
jedoch 14 Eichen abgestorben. Weitere 18 Stück wurden mit erheblichen Auffälligkeiten
als „Beobachtungskandidaten“ festgestellt.
Bei vier exemplarischen
Untersuchungen der abgestorbenen und offensichtlich geschädigten Bäume durch
das Pflanzenschutzamt (LELF) wurde ein Befall der Pflanzware u. a. mit einem
Phytophtora-Erreger (Bodenpilz) festgestellt. Eine Bekämpfung des Erregers ist
nicht möglich. Da die exakte Zuordnung evtl. unerkannt befallener Exemplare aus
dem bloßen aktuellen Zustand der Bäume nicht möglich ist, wurde die Entfernung
aller 40 Eichen festgelegt. Eine Neupflanzung erfolgt im kommenden
Herbst/Winter 2022.
Zu 2.
Nach langem Abwägungsprozess hat der
Landesbetrieb festgelegt, dass ein Bodenaustausch erfolgt und Spitz-Ahorn
nachgepflanzt wird. Für die ausgewählte Sorte ‑ Spitzahorn ‚Deborah‘ ‑
spricht, dass sie außerordentlich stadtklimafest, anspruchslos und sehr
bodentolerant ist und keine Früchte bildet.
Zu 3.
Im Zusammenhang mit den jüngsten vier
Sturmereignissen „Nadia“, „Xenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ musste kein Baum
gefällt werden. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat jedoch fünf Eichen im
Alleebaumbereich gefällt, welche nach erfolgter Baumschau aufgrund von
Pilzbefall leider in keinem verkehrssicheren Zustand mehr waren.
Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Sturmschäden an Bäumen sind kaum möglich und
nicht zielführend. Alle notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen zur Herstellung
der Verkehrssicherheit werden jedoch regelmäßig durchgeführt.
Zu 4.
Zuständig für die Landesstraße L 77
Zehlendorfer Damm und die straßenbegleitenden Alleebäume ist nicht die Gemeinde,
Fachbereich Bauen/Wohnen, sondern der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
als Straßenbaulastträger. Gegenwärtig führt dort der Wasser- und
Abwasserzweckverband (WAZV) Arbeiten durch.
Alle im öffentlichen Bereich tätigen
Firmen kennen die einschlägigen Baumschutzrichtlinien und erhalten bei der
Bauanlaufberatung entsprechende Baumschutzauflagen. Regelmäßig werden das
betreuende Planungsbüro und auch die Baufirma auf diese notwendigen Schutzmaßnahmen
hingewiesen. Leider wird aufgrund von Platzmangel im Straßenbereich und der
notwendigen Baustelleneinrichtung häufig dagegen verstoßen.
Für das in der Zuständigkeit der
Gemeinde liegende Bauvorhaben Sommerfeldsiedlung wurde eine ökologische
Baubegleitung beauftragt, welche regelmäßig den Bauablauf u. a. in Bezug auf
den Baumschutz kontrolliert und begleitet, um u. a. die Schäden an Bäumen und
auf Grünflächen zu vermeiden bzw. wenigstens zu minimieren.
Was den konkreten Fall Zehlendorfer Damm
angeht, hat sich der Außendienst den Bereich angeschaut und die dort
arbeitenden Personen sowie deren Bauleitung sensibilisiert. Leider lässt sich
das Parken auf den Grünflächen nicht ganz vermeiden. Sicherlich werden
Fahrzeuge, die einen längeren Zeitraum nicht direkt an den Baustellen benötigt
werden von der Grünfläche heruntergefahren. Dennoch gibt es Situationen, dass
schweres Gerät oder Aggregate von einem Hänger für die Baustelle benötigt und
so nah wie möglich an die Baustelle herangebracht werden müssen. Für diese
Fälle haben die vor Ort angetroffenen Personen zugesagt, auf einen
größtmöglichen Abstand zu den Baumwurzeln zu achten.