1.   Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetz­buches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) – BauGB ‑ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ (vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2.   Die Begründung wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·  Abgrenzung Geltungsbereich KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan, bestehend aus:

·  Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen)

·           Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 022/22 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 022/22:

Die DS-Nr. 022/22 wird einstimmig beschlossen.