Die
Gemeindevertretung beschließt, den § 6 der Werbeanlagensatzung um den folgenden
Absatz zu ergänzen.
(4)
Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen
ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.
Ø Erläuterungen zum Antrag durch Frau
Pichl.
Ø Frau Pichl stellt den Antrag zurück,
bittet aber den Bürgermeister um einige Ausführungen zur geplanten Weihnachtsbeleuchtung.
Bürgermeister
Herr Grubert
„Da
sind wir nicht ganz einer Meinung. Ich denke, dass der Antrag zurückzuziehen
ist. Es gibt eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über
kurzfristig wirksame Maßnahmen. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz haben diese Verordnung unterschrieben. In der
Verordnung steht unter § 11, dass der Betrieb beleuchteter oder
lichtemittierender Werbeanlagen von 22:00 Uhr bis 16:00 Uhr des Folgetages
untersagt ist. Ich brauche also gar keine Satzung, es ist in der Verordnung des
Bundes festgeschrieben. Sie können den Antrag ja neu stellen, wenn die
Verordnung ausgelaufen ist.“
Herr
Steinacker, BIK-Fraktion
„Im
Entwurf der Verordnung stand 6:00 Uhr. Aber in der Verordnung, so wie sie am 1.
September 2022 in Kraft getreten ist, steht 16:00 Uhr. Die Verordnung gilt vom
1. September 2022 bis 28. Februar 2023. Der Antrag wird demzufolge jetzt
erstmal nicht gebraucht, da es vom Bund geregelt ist. Der Antrag kann wirklich
zurückgezogen werden und zum 1. März 2023 gerne wieder aufleben.“
Bürgermeister
Herr Grubert
„Die
Beleuchtung, die über der Brüstung angebracht ist, läuft mit LED-Lampen. Da wir
wieder ein bisschen zur Ursprünglichkeit zurückkehren wollen, werden wir die
Weihnachtsbeleuchtung im Rathaus nur an bestimmten Tagen einschalten z. B. an
den Adventssonntagen und um Weihnachten herum. Hinsichtlich der beiden
Weihnachtsbäume wird geprüft, ob die Beleuchtung auch mit LED-Lampen erfolgen
kann.“
Frau
Sahlmann, Fraktion B 90/Grüne
„Ich
wollte kurz begründen, warum wir den Antrag zur Satzungsänderung trotzdem
gestellt haben. Uns war schon klar, dass es ein Bundesgesetz gibt, aber die
Kommunen haben in ihrer Kommune die Planungshoheit und es unterstützt ja das
Bundesgesetz, wenn es als Satzung in der Kommune festlegt. Da das Gesetz
bereits seit 1. September 2022 in Kraft ist, hätte die Kommune ja schon handeln
und veranlassen können, die Werbeanlagen auszuschalten. Das ist aber nicht
passiert und schon gar nicht wird der Bundeskanzler nach Kleinmachnow kommen
und sich darum kümmern. Das nur als Hinweis, es hat nichts damit zu tun, dass
wir unseren Antrag jetzt zurückziehen.“
Ø Der Vorsitzende stellt noch einmal
fest, dass der Antrag durch die Fraktion zurückgezogen wurde.