Beschluss: zurückgezogen

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 6 der Werbeanlagensatzung um den folgenden Absatz zu ergänzen.

 

 

(4)        Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Frau Pichl.

 

Ø  Frau Pichl stellt den Antrag zurück, bittet aber den Bürgermeister um einige Ausführungen zur geplanten Weihnachtsbeleuchtung.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

„Da sind wir nicht ganz einer Meinung. Ich denke, dass der Antrag zurückzuziehen ist. Es gibt eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz haben diese Verordnung unterschrieben. In der Verordnung steht unter § 11, dass der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22:00 Uhr bis 16:00 Uhr des Folgetages untersagt ist. Ich brauche also gar keine Satzung, es ist in der Verordnung des Bundes festgeschrieben. Sie können den Antrag ja neu stellen, wenn die Verordnung ausgelaufen ist.“

 

 

Herr Steinacker, BIK-Fraktion

„Im Entwurf der Verordnung stand 6:00 Uhr. Aber in der Verordnung, so wie sie am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, steht 16:00 Uhr. Die Verordnung gilt vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023. Der Antrag wird demzufolge jetzt erstmal nicht gebraucht, da es vom Bund geregelt ist. Der Antrag kann wirklich zurückgezogen werden und zum 1. März 2023 gerne wieder aufleben.“

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

„Die Beleuchtung, die über der Brüstung angebracht ist, läuft mit LED-Lampen. Da wir wieder ein bisschen zur Ursprünglichkeit zurückkehren wollen, werden wir die Weihnachtsbeleuchtung im Rathaus nur an bestimmten Tagen einschalten z. B. an den Adventssonntagen und um Weihnachten herum. Hinsichtlich der beiden Weihnachtsbäume wird geprüft, ob die Beleuchtung auch mit LED-Lampen erfolgen kann.“

 

 

Frau Sahlmann, Fraktion B 90/Grüne

„Ich wollte kurz begründen, warum wir den Antrag zur Satzungsänderung trotzdem gestellt haben. Uns war schon klar, dass es ein Bundesgesetz gibt, aber die Kommunen haben in ihrer Kommune die Planungshoheit und es unterstützt ja das Bundesgesetz, wenn es als Satzung in der Kommune festlegt. Da das Gesetz bereits seit 1. September 2022 in Kraft ist, hätte die Kommune ja schon handeln und veranlassen können, die Werbeanlagen auszuschalten. Das ist aber nicht passiert und schon gar nicht wird der Bundeskanzler nach Kleinmachnow kommen und sich darum kümmern. Das nur als Hinweis, es hat nichts damit zu tun, dass wir unseren Antrag jetzt zurückziehen.“

 

 

Ø Der Vorsitzende stellt noch einmal fest, dass der Antrag durch die Fraktion zurückgezogen wurde.