Sitzung: 21.09.2022 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 051/21/1
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der
Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung der mit DS-Nr. 024/22
v. 19.05.2022 bereits gebilligten Vorplanung zum linienbezogenen
Handlungsschwerpunkt „Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm“ (siehe Anlage 3)
eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen sind 18.500 € (brutto) im Haushalt 2023 bereitzustellen.
3. Die
Stellplatzthematik vor den Gewerbeeinheiten Zehlendorfer Damm 121-129 soll im
Rahmen der Entwurfsplanung hinsichtlich der Anzahl und Anordnung erneut
untersucht und den Fachausschüssen zur Information und Beratung vorgelegt
werden.
Frau Leißner erläutert die Beschlussvorlage.
Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:
- Parkplätze vor den Eisbuben – kleinen Teil
der Parkplätze beibehalten
- Anordnung von Zufahrten nochmals prüfen:
z. B. Grundstück Zehlendorfer Damm 121 seitliche Einfahrt und auf der
anderen Seite bei Nr. 120 derzeit besteht Einfahrt noch, wird aber geschlossen
nach diesem Plan, davor ist die Bushaltestelle 620, ev. Verlängerung dieser
Bushaltestelle vorsehen
- Fällung des letzten großen Baumes Einfahrt
Förster-Funke-Alle sehr schade
- für Radfahrende an Kreuzungspunkten
weiterhin Einfahrtsrisiken vorhanden, könnten vermieden werden, wenn ein
Richtungsradweg auf beiden Seiten käme
- Nicht weiter herausziehen. Warum erst
2025? Das Ganze forcieren.
Fragen Herr Weis: 1.
Beim
Grundstück Zehlendorfer Damm 121 gibt es eine seitliche Einfahrt. Wird diese
bei der Neuplanung des Zweiwegeradweges und der Neuplanung des HSP auch
erhalten bleiben? 2. Beim Grundstück Zehlendorfer Damm 120 gibt es ebenfalls
eine Einfahrt, wird diese auch so bleiben? Wie sieht es mit der Haltestelle
davor aus? Sollte man diese nicht auch entsprechend erweitern bzw. verlängern?
Beantwortung der Fragen mit Erstellung
des Protokolls:
Alle Grundstücke behalten ihre Gehwegüberfahrt. Im Rahmen der Planung
kann es zu geringen Anpassungen kommen, diese richten sich nach dem räumlichen
Zwangspunkt und den örtlichen Gegebenheiten. Die Haltestellen im
Kreuzungsbereich wurden erst in den vergangenen Jahren barrierefrei umgebaut.
Trotzdem kann es im Verlauf der Entwurfsplanung zur Optimierung des gesamten
Kreuzungsbereichs kommen.
Die Frage von Frau Sahlmann, warum Ausführung erst 2025, kann in der
Sitzung nicht beantwortet werden. Die Antwort wird mit Erstellung des Protokolls
nachgereicht. Frau Sahlmann korrigiert sich hinsichtlich der Frage zur
Ausführung in 2025. Sie habe falsch gelesen. Ausführung ist für 2023 bis 2025
angesetzt.
An der Diskussion
beteiligten sich: Frau Dr.
Bastians-Osthaus, Herr Weis, Frau Sahlmann
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen