Sitzung: 21.09.2022 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Der TOP 7 - Anfragen wird dem TOP 6.2 – Integriertes Klimaschutzkonzept
Kleinmachnow (IKK), DS-Nr.084/22 vorgezogen (Vortragender Herr Moon ist noch
nicht anwesend).
Anfrage Herr Krause:
„Ich komme aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Dort wurden die Kommunen
aufgefordert, zur Prävention von Versorgungsmangellagen im Winter darzustellen,
was sie tun könnten. Genau das Gleiche wollte ich fragen, was wir hier tun
können, bewusst mit der Formulierung können. Was mich im letzten Jahr sehr
betrübt hat, war, wie im Ahrtal und in NRW mit dieser Krise umgegangen worden
ist. Es wurde vielmehr Schwarzer Peter geschoben, als wirklich daran
gearbeitet. Das ist teilweise einer schlechten Vorbereitung geschuldet, das ist
auch immanent in solchen Situationen und teilweise ist es auch anders nicht zu
bewältigen. Ich fände es gut, wenn wir uns Gedanken machen würden auf Ebene KLM
oder auch KLM, Teltow, Stahnsdorf, was wir tun können, um
Versorgungsmangellagen entgegen zu wirken. Das fängt an mit der Kommunikation,
wie informieren wir die Bürger über das, was jetzt gemacht werden kann. Wo kann
ich telefonieren, wo kann ich Notrufe absetzen oder sonst irgendetwas? Es geht
weiter über die Frage: Ich glaube, unser Wasserdruck hier wird über Pumpen
erzeugt? Wir haben keine Berge, keine Wassertürme, ich habe keine gesehen. Ich
weiß nicht, ob sie notstromabgesichert sind. Wasser ist immer ganz wichtig,
wenn sonst gar nichts mehr funktioniert. Ich will jetzt gar kein Krisenhorrorszenario
aufstellen, aber ich fände es toll, wenn wir mit allen beteiligten Stellen in
der Gemeinde, die in irgendeiner Art und Weise etwas dazu beitragen können,
zusammentragen würden, was wir machen könnten, um uns vorzubereiten, falls
Strom, Gas etc. wegbleiben. Sollte es wirklich zu der Situation kommen, dass
Gasdruck aus dem Netzwerk geht, dann haben wir das Problem, dass die
Sicherungen in den Häusern kommen. Und dann muss ein Gasexperte kommen und das
wieder rausnehmen, dass wird dann der gefragteste Mensch im ganzen Land sein.
Vielleicht kann man dafür auch Vorsorge treffen? Dankeschön.“
Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls:
Die
Verwaltung hat gegenwärtig kaum Möglichkeiten, auf Versorgungsmangellagen zu
reagieren (Strom/Gas). Um in der Region örtliche Anlaufpunkte für eine solche
Situation (Strommangel) zu schaffen, bedarf es einer regionalen Abstimmung und
Infrastruktur. Bei einem Gasmangel hat die Gemeinde keine unmittelbare
Handlungsmöglichkeit.
Anfragen Herr Weis:
Vorab bedankt sich Herr Weis für die Beantwortung seiner schriftlichen Anfragen.
Dennoch habe er zu diesen beantworteten Anfragen Nachfragen:
- „Zehlendorfer Damm: Der Zehlendorfer Damm ist keine
Grünfläche mehr, sondern nur noch eine Erdfläche. Weil diverse Baumaßnahmen
und Kfz-Überführungen über die Grünflächen dazu geführt haben, dass der
Zehlendorfer Damm eigentlich keine Grünfläche mehr sein kann, sondern es
ist alles weg. Das macht mir Sorge, dass jetzt, nachdem die
Wasserleitungen gebaut wurden, wieder etwas angefangen wird, was nicht
nachhaltig ist, dass also dort wieder Grünflächen entstehen. Das war auch
meine Frage deswegen, was am Zehlendorfer Damm jetzt passiert. Denn eine
Erdfläche brauchen wir nicht, da haben wir genügend Wildschweine im Wald.
Und nicht unbedingt bei mir in der Straße möchte ich sie haben. Wir
müssten wirklich überlegen, was wir damit machen.“
Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des
Protokolls:
Aufgrund der sommerlichen Trockenheit blieben
auch den straßenbegleitenden Grünflächen entlang des Zehlendorfer Damms braune
bzw. kahle Stellen nicht erspart, welche sich nun wieder erholen müssen. Nach
Abschluss der Leitungssanierung, die im Auftrag der MWA mbH erfolgt, ist die
MWA als Bauherrin u. a. verpflichtet, den ursprünglichen Zustand des
Straßenbegleitgrüns wiederherzustellen, das beinhaltet auch die Ansaat von
Rasen. Das bauausführende Unternehmen wurde entsprechend bereits aufgefordert,
Profilierung, Oberbodenandeckung und Rasenansaat außerhalb der Baubereiche im
Seitenraum des Zehlendorfer Dammes fertig zu stellen.
- „Schleusenbrücke: Ich hatte ja gefragt, inwieweit eine
Verkehrszählung gemacht werden kann. Dort haben wir das Problem, dass
hinter der Brücke zum Parkplatz an der Straßenbahn viele Kinder über die
Schleusenbrücke gehen. In der Beantwortung steht, dass eine
Verkehrszählung erfolgen wird. Ich wollte nachfragen, wie weit das ist?“
Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des
Protokolls: Die
Verkehrszählung soll im Oktober 2022 erfolgen.
- „Wir haben seit kurzem ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Bebauungsplan KLM-BP20. Da wäre
die Frage, wie geht es jetzt weiter? Welchen Dialog möchte die
Verwaltung machen bzw. hier ist der Bebauungsplan gescheitert am
Lärmgutachten. Das ist für diesen Ausschuss wichtiger, als für den
Bauausschuss, weil es ein Konfliktpotenzial ist, was seit 30 Jahren schon
existiert, durch die Tatsache, dass das Sportforum damals illegal gebaut
wurde und man dann versucht hat, zum Ende der 90er Jahre das Sportforum
und das Freibad mit diesem Plan zu sichern. Das wäre auch eine wichtige
Frage, die ich bitte, zu beantworten, wie es weitergeht. Danke.“
Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des
Protokolls:
Die von der Gemeinde beantragte Revision
gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zum
Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ wurde zwar zugelassen, war aber nicht
erfolgreich. Die Grundaussage des OVG-Urteils wurde vielmehr bestätigt, wonach
der Bebauungsplan unwirksam ist. Dies wurde inzwischen im Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow öffentlich bekannt gemacht.
In der mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG
wurde vereinfacht zusammengefasst unter anderem deutlich, dass der Senat die
Untersuchung von Alternativen bei der verkehrlichen Erschließung der
Sportstätten vermisste. Bemängelt wurde, dass die Gemeinde weder einen Ausbau
des Parkplatzes an der Rammrathbrücke, noch den Bau ausreichend hoher
Lärmschutzwände an oder auf dem Grundstück des Freibades (z. B. am besonders
lärmintensiven Nichtschwimmerbecken) ins Auge gefasst habe. Gefragt wurde,
warum die Gemeinde statt baulicher Maßnahmen nicht zumindest über eine
temporäre Schließung des Nichtschwimmerbeckens in der besonders
schutzbedürftigen nachmittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen nachgedacht
habe (Räumung des Beckens an diesen Tagen zwischen 13:00 – 15:00 Uhr).
Das OVG hatte zuvor die Untersuchung von
Erschließungsvarianten als umfangreich und nicht zu beanstanden eingestuft. Es
hatte aber deutlich gemacht, dass die Gemeinde unabhängig von der Wetterlage im
Sommer mehr als 1.500 Besucherinnen und Besucher im Freibad an höchstens 18
Tagen zulassen darf. Die Bildung eines Mittelwertes – in einem (besonders
heißen) Jahr mehr Tage mit hohem Besucheraufkommen, in einem anderen, kühleren
Jahr dafür deutlich weniger, im Mittel aber nicht mehr als 1.500 – sei nicht
zulässig.
Das Freibad, der gemeindeeigene Sportplatz
und der Tennisplatz sind bauordnungsrechtlich genehmigt, das gilt auch für das
Sportforum, das anders als von Herrn Weis vermutet ebenfalls baugenehmigt
wurde. Aus der Gerichtsentscheidung folgt aber, dass die Überplanung der hier
vorliegenden, seit den 1970er Jahren gewachsenen Gemengelage schwierig bleibt.
Ohne planungsrechtlichen Rahmen kann die
Gemeinde bauliche Veränderungen künftig allerdings kaum noch steuern. Die
Verwaltung prüft deshalb gegenwärtig, wie durch Neuaufstellung eines
Bebauungsplanes sowohl die bauliche Entwicklung der Sportstätten als auch die
Nachverdichtung im angrenzenden Wohngebiet entlang Fontanestraße und
Gerhart-Eisler-Straße in städtebaulich vertretbaren Grenzen gehalten werden
kann.
Ausführungen von Herrn Schubert zur Frage Nr.
3 von Herrn Weis: „Ich
bin auch erst dazu gekommen, dieses Urteil gestern zu lesen. Das ist nicht so
ganz genau dargestellt, wie Sie es dargestellt haben. Das
Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, dass die Gemeinde Gemengelagen überplanen
kann. Wir haben hier das Problem, dass wir auf der einen Seite ein reines
Wohngebiet geplant und auf der anderen Seite das Schwimmbad haben. Dann haben
Sie gesagt, verschiedene Aussagen des OVG, die für uns sehr schlecht und
restriktiv waren, die seien nicht ausreichend, da hätte sich das OVG im Sinne
einer Feinsteuerung stärker bemühen sollen. Auf der anderen Seite haben Sie
gesagt, dass die Gemeinde sich nicht genügend bemüht hat, insbesondere beim
Parkkonzept. Sie haben erwähnt, dass man z. B. praktisch den ganzen Parkverkehr
aus diesem Bereich raushält und alles auf den Parkplatz Rammrathbrücke verlegt.
D. h., die Gemeinde kann neu planen, sie kann es auch lassen, eine Neuplanung
ist sicherlich sinnvoll auch im Sinne eines Bestandsschutzes, insbesondere für
das Schwimmbad. Da wird man aus meiner Sicht sinnvollerweise dieses reine
Wohngebiet nicht mehr wieder planen, sondern ein allgemeines Wohngebiet. Dann
habe ich andere Durchschnittswerte bei der Einstellung in die Gemengelage und
das andere ist, wir werden über stärkere Reduktionen des Park-Such-Verkehrs,
insbesondere an diesen heißen Tagen nachdenken müssen. Natürlich haben wir
Anlieger dahinten, das Sportforum, das Sie erwähnt haben und den Tennisverein.
Da muss man vielleicht nicht ran, aber der Park-Such-Verkehr geht da natürlich
durch. Da muss man sagen, da kann man mehr machen. Da kann man einfach sperren
an heißen Tagen. Kommt eine Schranke hin, zack ist zu; ja, an den 18 Tagen die
überschritten worden sind. Ich denke schon, die Sache ist überplanbar. Das BVerwG
ist auch ganz klar der Auffassung, dass das bundesdeutsche Planungsrecht auch
die Möglichkeiten geben muss, so etwas zu überplanen. Die Antwort des OVG war
ja in etwa so, „ja, wir wissen ja auch nicht wie das geht, es geht halt nicht.“
Und das ist deutlich zu kurz gegriffen. Da müssen allerdings sowohl die
Gemeinde als auch das OVG, falls es nochmal prüfen muss, sich mehr anstrengen.
Aber ich denke, in diese Richtung muss es gehen: reines Wohngebiet weg,
allgemeines Wohngebiet ja, was die Wohnbebauung betriff, um die Immissionswerte
etwas zu entschärfen und ansonsten muss der Park-Such-Verkehr raus. Dann kann
man neu planen. Herr Ernsting hat aber auch schon gesagt, dass im Fachbereich
Mitarbeiter fehlen. Somit ist es praktisch unmöglich, damit anzufangen. Ja,
schade.“
Der Ausschuss stimmt darin überein, die mündlichen Ausführungen von
Herrn Schubert in das Protokoll zu übernehmen.
Frau Heilmann nimmt an der Sitzung teil; 8 GV sind anwesend.
Herr Weis weiter:
„Ansonsten möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir als BIK um das
Jahr 2000 vorgesehen hatten, das sogenannte Kiebitzpark-Projekt zu machen. D.
h., der ganze Verkehr zum Sportforum hätte herauskommen können. Das ist aber
leider in der Gemeindevertretung, insbesondere im Bauausschuss damals abgelehnt
worden und dementsprechend werden wir es wieder auf unsere Internetseite
bringen. Das kann man sich dann in nächster Zeit ansehen. Danke.“
Anfrage Herr Sahlmann:
„Ich hatte im September 2021 an die Verwaltung einen Fragenkomplex gerichtet
bzgl. Katastrophenschutz, Katastrophenschutzkonzept in der Gemeinde KLM. Und
wir wissen ja alle, was sich in den letzten Jahren hinsichtlich der zunehmenden
Katastrophensituationen in Deutschland vollzogen hat. Mir wurde mitgeteilt, wie
auch schriftlich in der Anfrage unserer Fraktion an die Verwaltung, an den
Bürgermeister, dass u. a. auch diese NINA-Warn-App dazu dienen kann. Weil ich
in diesem Komplex auch gefragt und auf Teltow verwiesen habe, dass dort bereits
durch Sirenensignale, dass dort geprüft wird, wie dann die Bevölkerung schnell
informiert werden kann, wenn es Katastrophensituationen gibt. Ob nun Brand,
Waldbrand, oder was die Hitzeperiode alles verursachen kann, haben wir ja auch
heute in der Presse vernommen, dass hier die Landesregierung auch vorsieht, einen
Hitzeaktionsplan für Brandenburg zu verabschieden, wie auch in der gesamten
Bundesrepublik, in allen Bundesländern. Jetzt konkret zu der NINA-App. Meines
Wissens haben nicht alle diese App. Wie soll das dann funktionieren, dass der
Bürger dann dadurch schnell informiert wird?
Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls:
In
der Gemeinde Kleinmachnow gibt es gegenwärtig noch keine konkreten Planungen
zur Errichtung von Sirenen. Die Verwendung von NINA oder anderen Apps
ist freiwillig.
Mein zweiter Fragenkomplex richtet sich auf die Problematik der
zunehmenden Hitze, und damit auch die Gefährdung der Bürger, die Gefährdung der
Gesundheit der Bürger, die wir jetzt schon seit 2018 in der Gemeinde, wie auch
in den ganzen Regionen Brandenburgs und auch Deutschland haben. Da wäre meine
Anfrage oder Anregung oder Impuls z. B. die Errichtung eines Trinkbrunnens und
mehr Grün auf dem Rathausmarkt.“
Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls: Die Pflanzung weiterer Bäume auf dem
Rathausmarkt wäre nur möglich, wenn dafür ausreichend Raum zur Verfügung stehen
würde. Das ist auf dieser Fläche aber nicht der Fall. Der Platz wird von
zahlreichen Besucherinnen und Besuchern zum Verweilen, für den Einkauf und
insbesondere bei Märkten und größeren Festen intensiv genutzt. Wir haben schon
jetzt Schwierigkeiten, die vorhandenen Bäume gesund zu erhalten. Die Verwaltung
bemüht sich gegenwärtig erst einmal darum, die Bedingungen für die Bäume im
Bereich der Parkplatzflächen zu verbessern. Die extrem verdichteten Böden
erschweren die Entwicklung dort.
Frau Dr. Bastians-Osthaus informiert darüber, dass ein von der
CDU-Fraktion gestellter Antrag zur Errichtung von Trinkwasserspendern in KLM in
der letzten Gemeindevertretersitzung beschlossen wurde.
Anfrage Frau Heilmann:
„Ich würde die Anfrage schriftlich stellen. Es geht dann auch um den
Klimaschutz in den Einrichtungen des KITA-Werks-Ausschusses und um die Frage
der erneuerbaren Energien, wie die genutzt werden. Ich formuliere das und
schicke es rüber. Danke.“