Anfrage Herr Krause:

„Wir hatten ja mehrmals über die Parkplatzproblematik und deren Vorgehensweise gesprochen. Frau Leißner, ich kann mich noch daran erinnern, als Sie in der Veranstaltung, wenn ich das richtig im Kopf habe am 18.10.2022, informierten, waren da zwei Stichwörter drinnen, die ich richtig und gut fand. Das eine Stichwort war Information über die Sachlage, also überhaupt erstmal Bewusstsein zu schaffen in der Bevölkerung und zweitens Diskussion. D. h. die Bürger einladen zum Dialog und sich Feedback einholen und auch Vorschläge wie mit der Situation, deren Handlungsbedarf unstrittig ist, umgegangen werden kann. Ich war im Urlaub und konnte der Veranstaltung nicht beiwohnen. Ich habe mir dann im Nachgang Rückmeldung darüber eingeholt, wie das gelaufen ist und ich muss sagen, dass hat mich etwas bedrückt. Weil, unabhängig davon, ob die Leute mit Pro oder Contra auf die Parkplatzproblematik eingestellt waren, habe ich eine Sache überhaupt nicht wiedergefunden in der Beschreibung. Das war irgendetwas, was mit Diskussion zu tun hatte. Im Gegenteil, ich bin dann angesprochen worden von teilweise sehr verärgerten Bürgern, die gesagt haben, da gibt es überhaupt keine Diskussion und die Parkplätze fallen weg – was so auch gar nicht stimmt. Da ist auch vieles boykottiert worden, was meines Erachtens nicht richtig ist, sich aber festgesetzt hat. Das sagt auch viel darüber aus, dass bei der Veranstaltung das eine oder andere nicht gestimmt hat. Ich kann das gut nachvollziehen, weil, das ist ein extrem emotionales Thema, wenn es um diese Parkplätze geht. Ich habe für mich mal aufgeschrieben, was an Vorschlägen inhaltlicher Art gekommen ist. Ich habe versucht, das zusammenzufassen und wollte Ihnen das mal rübergeben, mit der Bitte, dass wir damit auch reflektiert umgehen. Was jetzt ganz, ganz wichtig ist in dieser Sache, dass wir den Geist beibehalten, den wir hier besprochen hatten. Das wir nämlich die Anregungen, die wir aus der Bürgerschaft bekommen, aufnehmen und dazu auch Stellung beziehen:

 

1. Warum Testgebiet?

2. Parken und Mülltonnen trennen – also Parken auf einer Straßenseite, andere Straßenseite vorhalten für Aufstellung der Mülltonnen zur Abholung

3. Sonderregelung für Handwerker und Lieferanten

4. Einhaltung von Tempolimits (Sorge, wenn Straßen wieder frei sind = Rennpisten)

5. das Einrichten zusätzlicher Stellplätze auf den Grundstücken zu unterstützen (Absenken von Bordsteinen, Versiegelungsthematik)

6. Wie viele Parkplätze soll es auf 100 m Straße geben und zeitlich limitiert?

 

Beantwortung Frau Leißner:

„Warum Testgebiet? Ich glaube, das war mein Fehler. Mein Begriff war immer Testgebiet, das habe ich aufgebracht für dieses Karree, weil ich gesagt habe, wir verteilen die Flyer und wir gucken mal, wie viele reagieren, wenn wir ihnen klar machen, wie die gesetzliche Regelung ist. Ich wollte gucken oder testen, wie viele dazu bereit sind, auf einen Flyer zu reagieren, ohne dass ich mit der Bußgeldkeule komme. Das war mein Hintergrund, deswegen Testgebiet. Die Hoffnung war, vielleicht kann ich damit schon etwas bewegen, das war der Test.

Insgesamt zu den Punkten die Sie genannt haben: Das sind Punkte, die einfach oder mehrfach genannt worden sind, diese wurden nicht nicht gehört. Wenn ich jetzt rekapituliere, wurde zu jedem Stellung genommen. Herr Grubert hat im Wesentlichen die Diskussion geführt und hat Rede und Antwort gestanden. Die Antwort hat nicht gefallen. Das erlebe ich ganz oft bei diesen Diskussionen. Wenn mir die Antwort nicht gefällt, auf das was ich sage, dann ist da natürlich wenig Akzeptanz oder man sagt, das, was er mir geantwortet hat, ist überhaupt nicht meine Wahrheit und meine Praxis, ich kann das nicht akzeptieren, also hat er mir nicht geantwortet, nicht in meinem Sinne. Jeder Vorschlag, jede Anregung wurde beantwortet. Zu Parken und Mülltonnen, wenn ich trotzdem das Parken erlaube, auf einer Straßenseite und die Mülltonnen auf einer anderen Seite sind, dann kommt die APM trotzdem nicht durch, weil die Restbreite fehlt. Die Zielführung ist, dass die Leute auf das Grundstück fahren, wenn sie können. Wie viele Parkplätze soll es geben, da hat Herr Grubert immer gesagt, von vorne bis hinten auf dem Gehweg nein, wir wollen Parkplätze auf dem öffentlichen Land reduzieren. Wenn wir das Gehwegparken auf der gesamten Straßenlänge erlauben wollten, dann hat die APM es zwar leichter, von der Anzahl der Autos, die wir von der Straße auf das eigene Grundstück bekommen würden, hätten wir jedoch nichts gewonnen. Herr Grubert erklärte in der Veranstaltung, dass man einige wenige Parkplätze, 4 bis 8 pro Straße, einrichten könnte, für eine gewisse Zeit, sogenanntes Kurzzeitparken. Wichtig ist ja auch, wie viele passen überhaupt hin. Hierzu findet zurzeit eine Auswertung statt. Die APM hat sich auch zurückgemeldet mit dem Ergebnis, es habe sich nichts geändert, sie kommen nicht durch. Zur Einhaltung Tempolimits – es gibt Ausreißer, wir stellen die Geschwindigkeitsmesstafeln auf, man kann das eine nicht ohne das andere haben.

Es ist nicht richtig, dass ab 01.01.2023 die Falschparker im Testgebiet abgestraft werden und in anderen Gebieten nicht.“

 

Anfrage Herr Schubert:

„Ist es richtig, dass man das Problem in den Straßen die zu eng sind, 5,05 m, dass man das Problem dadurch lösen kann, ordnungsrechtlich, da sind Sie die Fachfrau straßenverkehrsrechtlich, dass ich auf einer Straße das Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaube und auf der anderen Seite Haltverbot mache, das kann ich grundsätzlich? Der Bürgermeister will es aber nur temporär. Da sage ich Ihnen, das stößt auf meinen erbitterten Widerstand und ich werde alles dafür tun, dass in der Gemeindevertretung eine Mehrheit kommt, dass wir diese Lösung, die ich gerade geschildet habe, flächendeckend einführen. Denn wir kriegen hier sonst einen Kulturkampf.“

Beantwortung Frau Leißner:

„Wenn wir die Restbreite erfüllen können, das können wir mit zwei Reifen auf dem Gehweg, dann ist seitens der StVO § 12 dieses Problem mit den engen und schmalen Straßen gelöst. Also der erste Teil. Was den anderen Teil betrifft, das ist keine Rechtsfrage.“

 

Anfrage Herr Gutheins:

„Das Straßenverzeichnis, das Sie hier mal vorgelegt hatten in der Sache, sind dort die einzelnen Breiten drinnen, ob 5,05 m, 5,07 m, 4,95 m? Wenn ja, hätte ich gerne, dass Sie mir das per E-Mail morgen oder übermorgen zuschicken?“

Beantwortung Frau Leißner:

„Der Fachdienst hat ein Straßenverzeichnis mit Straßenbreiten und zusätzlich mit handschriftlichen Notizen. Hier wurden auch einige Straßen nachgemessen. In der damaligen Klausurtagung, als Sie dort das Gutachten erhalten haben, da müsste solch eine Tabelle dabei gewesen sein. Aber ich schau nochmal nach und schicke es mit dem Protokoll mit (Anlage 2).“

Auf Bitten von Herrn Gutheins soll das Straßenverzeichnis vor Fertigstellung des Protokolls per E-Mail versandt werden.

 

Frau Ross:

„Ich habe eine Verständnisfrage: Habe ich das richtig verstanden, dass jetzt geprüft wird, wo Kurzzeitparkplätze gemacht werden können? Und wenn Sie es wissen, dass es zeitnah umgesetzt wird?“

Erwiderung Frau Leißner: „Wir wollen prüfen, ob es geht und schauen, wie viele es werden. Dann würden wir in dem Testgebiet drei bis vier Straßen aussuchen wo es passt und einfach mal testen. Die Parkplätze, die das Gehwegparken erlauben, die sind nicht dafür da, dass der Anlieger doch sein Auto dort parkt. Deshalb auch Kurzzeitparken. Diese Parkplätze sind für die Lieferanten, Blauen Engel, DHL etc. Anlieger sollen dort nicht parken.“

 

Anfrage Frau Ross:

„Es ist sehr begrüßenswert, dass wir in Kleinmachnow die Bushaltestellen auf barrierefrei umbauen. Aber eigentlich sind sie ja barrierearm und nicht barrierefrei, da man ja trotzdem warten muss als Rollstuhlfahrer z. B. oder mit dem Rollator, dass der Bus das heruntergefahren hat, damit man da hochkommt. Jetzt gibt es seit Oktober/November eine neue Verordnung vom Landkreis für barrierefreie Haltestellen, die dann wirklich barrierefrei wären. Jetzt ist meine Frage, bauen wir jetzt in Zukunft barrierefrei oder weiterhin barrierearm?“

Die Frage kann nicht beantwortet werden und wird nachgereicht.

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls: Im geschilderten Sachverhalt wird kein Widerspruch zu den Vorgaben des Landkreises für barrierefreies Bauen gesehen. Beiliegendes Bild ist dem Planungsleitfaden entnommen, der der Richtlinie des Landkreises zur Förderung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen zugrunde liegt. Die im Leitfaden aufgeführten Grundsätze für den barrierefreien Ausbau von Haltstellen entsprachen auch den letzten Planungsvorgaben der Bauverwaltung für die Neugestaltung der Haltestellen und werden auch zukünftig Anwendung finden. In der Regel wurden und werden Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm eingebaut. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird es möglicherweise Abweichungen geben, beispielsweise bei der Materialwahl aufgrund denkmalrechtlicher Vorgaben oder bei entsprechenden Höhenzwangspunkten reduzierte Auftrittshöhen (minimal 14 cm).

 

 

Herr Krause merkt an, dass seine letzte Anfrage aus dem UVO zur Krisenvorsorge noch offen sei. Die Verwaltung kann der Aussage von Herrn Krause nicht folgen. Alle Anfragen wurden mit dem Protokoll beantwortet. Herr Krause erwidert, es sei nicht ausreichend beantwortet. Es schlägt vor, den Punkt als einen Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Der Ausschussvorsitzende stimmt dem zu.

 

Schriftliche Anfrage vom 20.10.2022 von Herrn Weis (mit den Sitzungsunterlagen schriftlich beantwortet/verteilt worden)

 

Folgende Anfrage zur Örtlichkeit Stahnsdorfer Damm - Geh-/Radweg i. H. Lampe 83-85:

- Sind die deutlich vorhandenen Wurzelschäden auf dem Weg bereits bekannt?

- Wann ist mit einer Sanierung zu rechnen?

 

Beantwortung durch den FD Tiefbau/Stadtwirtschaft/Gemeindegrün:

Die tatsächliche Zielstellung der Frage fällt schwer zu erfassen. Geht es um Gehwegschäden infolge von Wurzelanhebungen oder Eingriffe in den Wurzelbereich infolge von Erdbauarbeiten im Zusammenhang mit der derzeit laufenden großflächigen Glasfaserverlegung im Gemeindegebiet?

Anliegend Fotos zu dem vermutlich angesprochenen Bereich, da sich die Ortsangaben mit dem Bezug auf Beleuchtungsmasten nicht mit den Katasterdaten deckt.

Hinsichtlich der Baugrube wurde das bauausführende Unternehmen aufgefordert, diese zeitnah zu schließen, da deren weiteres Erfordernis nicht erkennbar ist. Auch wenn man dem Unternehmen an der Leitungsverlegung viele Fehler nachsagen kann, ist die ökologische Baubegleitung der Telekom eher positiv zu bewerten. Die erkennbaren Wurzelschäden sind aus fachlicher Sicht weniger nachhaltig.

Was die Oberflächenqualität befestigter (Rad-) Gehwege mit angrenzendem Baumbestand angeht, ist die Problematik nahezu flächendeckend in Kleinmachnow anzutreffen. Da ich nicht davon ausgehe, dass die Beseitigung der Ursachen der Gehwegschäden, der wegbegleitende Baumbestand mit seinem Wurzelwachstum, nicht unser vordergründiges Ziel ist, bleibt nur die Beobachtung der Situation im Rahmen der Streckenbegehungen und die Beseitigung akuter Unfallgefahren durch kleinteilige Reparaturen. Verbleibende Toleranzen in der Ebenflächigkeit müssen in der Konstellation weiterhin in Kauf genommen werden. Angesichts bestehender Defizite für ein flächendeckendes Gehwegangebot im Siedlungsbereich von Kleinmachnow und fehlender personeller Kapazitäten zur baulichen Umsetzung dringend notwendiger Lückenschlüsse, besitzt eine grundhafte Instandsetzung des Gehweges entlang des Stahnsdorfer Dammes nicht die oberste Prioritätsstufe.