Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der geprüfte Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 13. Mai 2011, wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen.


 Anlagen:

Jahresabschluss 2009 mit seinen Anlagen

Prüfbericht

Stellungnahme des Hauptverwaltungsbeamten

 

 

Herr Warnick berichtet vorab, dass die Abstimmung im Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erfolgte. 

 

Frau Grohs erläutert die wichtigsten Eckpunkte des Jahresabschlusses anhand einer Präsentation, die als Anlage dem Protokoll beigefügt wird.

Frau Grohs hebt besonders hervor, dass die Kommunen kein HGB zur Anwendung bringen können. Die rechtlichen Grundlagen sind die Kommunalverfassung, die „Kommunale Haushalts-Kassen-Verordnung“, der Bewertungsleitfaden des Landes Brandenburg und das Bewertungshandbuch der Gemeinde Kleinmachnow.

Weiterhin erläutert Frau Grohs kurz den zeitlichen Ablauf der Eröffnungsbilanz per   01. Januar 2009 und des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2009.

Sie ging auf die Kurzbilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung ein.

Auch beim Jahresabschluss war die Besonderheit die beiden Entwicklungsgebiete („Förster-Funke-Allee“ und „Wohnen und Arbeiten“)zu beachten.

Abschließend ging die Kämmerin noch auf die Kennzahlen der Schlussbilanz, inkl. Treuhandvermögen (Beurteilung der Kapitalstruktur) und den Kennzahlen der Schlussbilanz, inkl. Treuhandvermögen (Beurteilung der Vermögensstruktur) ein.

Allgemein informiert Frau Grohs, dass es eine begleitende Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt gab. Der Bürgermeister stellt den Jahresabschluss erst fest, wenn das Rechnungsprüfungsamt seine Prüfung abgeschlossen hat und alle darin enthaltenen Feststellungen eingearbeitet wurden.

Abschließend ist zu erwähnen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.  

Herr Günther wies daraufhin, dass die im Prüfbericht aufgeführten Kennzahlen um das Treuhandvermögen bereinigte Kennzahlen sind, im Gegensatz zu denen im Jahresabschluss aufgeführten. Daher differieren die Kennzahlen.    

Herr von Wnuk-Lipinski fragt nach, wie das mit dem Treuhandvermögen zu verstehen ist. Ist das Eigentum der Gemeinde in Form von gemeindeeigenen Gesellschaften oder ist dies Fremdvermögen?

Dazu führt Frau Grohs aus, dass das Treuhandvermögen nicht das Gesellschaftsvermögen ist. Das Gesellschaftsvermögen ist die Finanzanlage, d. h. in der Finanzanlage befindet sich das Stammkapital der P & E. Das Treuhandvermögen selber sind die eingebrachten Grundstücke und die daraus erhaltenen Anzahlungen. Das Treuhandvermögen in der Bilanz ist anhand einer Einnahmen-Ausgabenrechnung bilanziert worden. Dies war eine Methode gewesen, die das Land zugelassen hat. Die Verwaltung und das Rechnungsprüfungsamt haben alle Methoden, die vom Land dargelegt wurden, begutachtet, berechnet und durchgeprüft und diese Bilanzierung als zutreffend für die Kleinmachnower Konstellation mit dem Geschäftsbesorger bewertet. Diese Bewertungsmethode, die Grundlage der Eröffnungsbilanz ist, ist fortwährend beizubehalten.

Herr von Wnuk-Lipinski fragt nach, wie das Rechnungsprüfungsamt im nächsten Jahr mit dem Treuhandvermögen verfahren wird.

Dazu informiert Herr Günther, dass es das Ziel ist, die Kennzahlen darzustellen, die den Kernhaushalt betreffen. Das Treuhandvermögen wird von der P & E verwaltet. Es muss in der Gemeindebilanz bilanziert werden. Der Bewertungsleitfaden des Landes sieht dies so vor. Herr Günther macht deutlich, dass die Kennzahlendarstellung im Rechenschaftsbericht der Kämmerin die Gesamtbilanz betreffen. 

Herr Tauscher bedankt sich für den Vortrag und die Erläuterungen. Er äußert den Wunsch, diesen Kurzvortrag an alle Gemeindevertreter zu versenden.

Frau Grohs merkt an, dass Sie diese Darstellung/Vortrag bereits im Rechnungsprüfungsausschuss und selbstverständlich auch in der Gemeindevertretersitzung am  16. Juni 2011 vortragen wird.

Herr von Wnuk-Lipinski vertritt die Meinung, dass die Gemeinde letztendlich alle Negativkosten, alle Verbindlichkeiten, die sich aus der Treuhänderschaft der P & E ergeben, übernimmt.

Weiterhin möchte Herr von Wnuk-Lipinski wissen, wo er die Forderung gegenüber der BBIS wiederfindet. Den Hinweis, dass da Verbindlichkeiten stehen, möchte er gern in jedem Haushalt wiederfinden.

Frau Grohs gibt die Information, dass dazu auf der Seite 348 Bezug genommen wird. 

Herr Templin merkt an, dass das Rechnungsprüfungsamt in seinem Bericht erwähnt, dass ers ein Risiko im Erwerb der Kammerspiele sieht.  Diese Aussage hat ihn sehr verwundert.

Herr Templin fragt sich, wofür die Gemeindevertreter verantwortlich sind. Es gibt auch noch ein Freibad, welches einen erhöhten Sanierungsbedarf hat. Aus seiner Sicht sollte auf Risiken, die sich aus der Verpflichtung als Eigentümer ergeben, hinweisen.

Herr Günther nimmt dazu Bezug und informiert, dass mit dieser Einschätzung nicht die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes wiedergegeben wurde.Dem Rechnungsprüfungsamtes steht es nicht zu, eine Risikoeinschätzung vorzunehmen, teilt Herr Günther mit.        

Frau Grohs ergänzt:

Zum 31.12.2009 gab es eine sehr intensive Diskussion zur Aufstellung eines Optionsvertrages, mit möglichem Ankauf der Kammerspiele und Betreibung der Kammerspiele. Das hat die Kämmerei dazu bewegt, die Kammerspiele als Gedankengang und nicht als Risiko, sondern unter Punkt 4.5 Haushaltslage der Gemeinde zum 31.12.2009 auf der Seite 282, aufzunehmen.      

Herr Günther ergänzt die Ausführung von Frau Grohs und verweist auf den Paragraph 59 KomHKV. Dort steht, dass im Rechenschaftsbericht auch Vorgänge von  besonderer Bedeutung, die nach dem Beschluss des Haushaltesjahres eingetreten sind und auch die zu erwartende Risiken, aufgeführt werden sollen.

Herr Templin findet die Risikobetrachtung sehr wichtig. Jedoch stellen dann die Sanierungskosten für das Freibad auch ein Risiko dar. Warum sind diese nicht als Risiko betrachtet worden?

Herr Templin sieht es für den Finanzausschuss als äußerst wichtig an, dass dieser laufend über den finanziellen Zustand der Gemeinde zu informieren ist. Auch über Tendenzen und Entwicklungen. Auf Basis dieses Kenntnisstandes geben die Ausschussmitglieder dann ihre Empfehlungen.

Im letzten Jahr wurde zum Beispiel die Erhöhung der Grundsteuer empfohlen. Die Zahlen, in dieser Tendenz, sind der Verwaltung nicht erst seit Mai 2011 bekannt, obwohl in der letzten Finanzausschusssitzung dazu gesagt wurde, dass die mittelfristige Finanzplanung gar nicht gut aussieht. Wenn der Bürgermeister bzw. der Kämmerer Kenntnis haben, von bestimmten Ausgaben, zum Beispiel von politischen Beschlüssen, Unterstützung der Tagesmütter von 150.000,00 €, wovon ca. 130.000,00 € gar nicht ausgegeben wurden, sollte der Finanzausschuss darüber informiert werden. Auch zum Thema „Grundsteuer“ merkt Herr Templin an, dass dieser Beschluss auf der Basis des Jahresabschlusses 2009, aus seiner Sicht, in keinster Weise gerechtfertigt ist. Die Erhöhung wurde damit begründet, dass die Gemeinde Kleinmachnow mittelfristig auf ein Minusergebnis zusteuert. Dies ist aber gar nicht der Fall, auf Basis der vorgelegten Zahlen. Wenn so eine Entscheidung getroffen wird, aber nur der Bürgermeister, der diesen Antrag eingereicht hat, über korrekte Informationen verfügt, die Gemeindevertreter aber nicht, dann sieht er die Arbeit des Finanzausschusses als  stark behindert an.

Als ein weiteres Beispiel nennt er die Kammerspiele. Im Februar 2011 bringt der Bürgermeister den Antrag ein, der einen Nachtragshaushalt für Mehrausgaben von      1,2 Mio. € vorsieht. Einen Monat später wird im Finanzausschuss mitgeteilt, dass ein Nachtragshaushalt für den Anbau Steinwegschule kein Thema ist.

Zur Antwort gab es dann immer von Herrn Ecker, bevor die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 nicht festgestellt sind, kann mit diesen Zahlen nicht „operiert“ werden. Erst die geprüften und festgestellten Jahresabschlüsse berechtigen zu einer „Ergebnisverwendung“ in künftigen Haushaltsplänen.

Auch Frau Grohs informiert, dass mit den Zahlen nicht „operiert“ werden kann, die zwar bekannt, jedoch noch nicht festgestellt sind.

Herr Templin erwartet, dass im Finanzausschuss mehr Transparenz geschaffen wird.

Herr Warnick fragt zum Thema „E.ON edis Aktien“ nach, warum in den 90iger Jahren immer ein Beschluss gefasst wurde, wie mit den jährlichen Gewinnen zu verfahren sei. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Er würde es sehr begrüßen, dass die Gemeindevertreter darüber wieder einen Beschluss fassen.

Frau Grohs informiert, dass in 2001 das letzte Mal ein Beschluss darüber gefasst wurde, was mit dem Gewinn aus diesen Aktien passiert. Die Gemeindevertretung hat ebenfalls in 2001, mit dem Beschluss DS-Nr.: 177/01 den Beschluss gefasst, zum Beitritt der Gemeinde Kleinmachnow zur Gesellschaft der kommunalen MEVAG Aktionäre mbH. Somit wurde die Entscheidung der Ergebnisverwendung auf die vorgenannte Gesellschaft übertragen und eine gesonderte Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow ist nicht mehr erforderlich. Die Gemeinde Kleinmachnow hält derzeitig 57.661 Aktien.

Herr von Wnuk-Lipinski möchte wissen, wie hoch die Dividende für 2009 ist.

Dazu merkt Frau Grohs an, dass die Dividende stetig angewachsen ist und in 2009 ca. 35.000,00 € betrug.

Frau Schwarzkopf berichtet, dass Sie eine andere Information hat. Ihre Information ist, dass die Gemeinde Kleinmachnow über 98.000 Aktienanteile im Nominalwert von 5,00 € verfügt, die nicht an der Börse gehandelt werden.

Die Verwaltung wird zum nächsten Finanzausschuss über die genaue Anzahl der Aktien berichten.

Herr Harmsen regt an, die Bezeichnung in der Spalte „fortgeschriebenen Ansatz“ in „Plan“  umzuformulieren. Aus seiner Sicht ist dies verständlicher.   

Eine weitere Frage hat Herr Harmsen zum Thema „Instandhaltungsrückstellung“. Auf der Seite 296 heißt es: „Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung wurden nicht gebildet.“ Hätten welche gebildet werden müssen?

Dazu berichtet die Kämmerin, dass der Gesetzgeber hier ganz enge Prämissen, wann Rückstellungen zu bilden sind, vorgibt. Eine Prämisse ist u. a. das Instandhaltungen im nächsten Haushaltsjahr nachgeholt werden müssen.

Herr Harmsen möchte wissen, was dies konkret für das Freibad und dem Zehlendorfer Damm 200 bedeutet.

Frau Grohs merkt an, dass es in diesen beiden Positionen einen Instandhaltungsstau gibt. Wobei beachtet werden muss, dass es eine Bewertung der Grundstücke zur Eröffnungsbilanz gab, wo dieser Instandhaltungsrückstau berücksichtigt wurde. Um eine Voraussetzung zu schaffen, muss eine Instandhaltung im nächsten Haushaltsjahr durchgeführt werden. Dies war für beide Projekte nicht vorgesehen bzw. eingeplant. 

Herr von Wnuk-Lipinski fragt, wo in der KomHKV steht, dass man Rückstellungen nicht bilden kann. Frau Grohs macht deutlich, dass dort nicht steht, dass man keine Rückstellungen bilden darf, sondern dass es dort einen abgeschlossenen Katalog gibt, welche Voraussetzungen dafür vorhanden sein müssen.

Herr Günther ergänzt, dass die eigentliche Bewertung mit der Eröffnungsbilanz erfolgte.   

Weiterhin teilt Herr Harmsen mit, dass das Rechnungsprüfungsamt festgestellt hat, dass mit der Kosten-Leistungsrechnung noch nicht begonnen wurde. Der Bürgermeister hat in seiner Stellungnahme auch Bezug darauf genommen. Aus Sicht von Herrn Harmsen jedoch sehr weich und schwammig. Ob und wann mit der Kosten-Leistungsrechnung begonnen wird, wird später entschieden. Im Sinne des Gesetzes, wo so etwas gefordert wird, hält dies Herr Harmsen für nicht korrekt. Er bittet die Verwaltung bis Ende diesen Jahres die Schritte mit einem Zeitplan für eine Kosten-Leistungsrechnung vorzulegen. Es kann auch ein Entwurf vorgelegt werden.

Herr von Wnuk-Lipinski nimmt nochmals Bezug auf das Thema „Risiko Kammerspiele“. Er empfindet dies als völlig verfehlte Diskussion. Im Fall der Kammerspiele kann davon gesprochen werden, dass eine Investition geplant ist, die Folgekosten haben wird. Herr von Wnuk-Lipinski macht deutlich, dass dies für ihn eine bewertende Einmischung der Verwaltung in politische Entscheidungen ist. 

Zum Thema „vierteljährlicher Quartalsbericht“ teilt Herr von Wnuk-Lipinski mit, dass er diesen seit längerem fordert, jedoch wurde dieser noch nicht vorgelegt.

Weiterhin fordert er, dass die Verwaltung den Jahresabschluss 2010 nicht erst in 2012, sondern noch in 2011 vorlegt. Um Klarheit zu schaffen, sollte der Jahresabschluss 2010, als Entwurf, im September 2011 vorliegen.       

Frau Grohs nimmt Bezug auf Ihre Ausführungen im letzten Finanzausschuss, dass sich die Verwaltung das Ziel gesetzt hat, den Jahresabschluss 2010 auch in 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Ziel möchte die Verwaltung auch umsetzen.

Herr Christall gibt seinen Vorredner recht, dass bekannte Zahlen rechtzeitig vorgelegt werden müssen. Er verweist aber darauf, dass die Verwaltung in der letzten Zeit vieles geleistet hat. Er erinnert an die Umstellung auf die Doppik, die Vorlage der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses und nicht zuletzt an den Kämmererwechsel. Aus seiner Sicht sollte die Verwaltung dafür nicht kritisiert werden.

Herr Templin äußert klar den Wunsch, dass mehr Transparenz geschaffen werden muss. Weiterhin soll eine regelmäßige Berichterstattung zur aktuellen Haushaltslage erfolgen.

Auch Frau Vogdt wünscht grundlegende Informationen über die aktuelle Haushaltslage und die Vorlage des Jahresabschlusses 2010 noch in 2011.

Lobend äußerte sie sich über die neue Qualität zum Thema „Auflistung Risiko“.

Herr Tauscher äußert, dass sich Frau Grohs in kurzer Zeit überzeugend in die Materie eingearbeitet hat.

Weiterhin empfindet auch er es für notwendig, dass mehr Transparenz geschaffen wird. Er spricht sich nun für die Beendigung der Diskussion aus und bittet um Abstimmung der vorliegenden Beschlussvorlage.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 096/11 zur Abstimmung.

 


 Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 096/11 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.