Sitzung: 20.10.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 051/21/1
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung und unter
Berücksichtigung der mit DS-Nr. 024/22 v. 19.05.2022 bereits gebilligten
Vorplanung zum linienbezogenen Handlungsschwerpunkt „Radverkehrsführung
Zehlendorfer Damm“ (siehe Anlage 3) eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung
erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen sind 18.500 € (brutto) im Haushalt 2023
bereitzustellen.
3.
Die
Stellplatzthematik vor den Gewerbeeinheiten Zehlendorfer Damm 121-129 soll im
Rahmen der Entwurfsplanung hinsichtlich der Anzahl und Anordnung erneut
untersucht und den Fachausschüssen zur Information und Beratung vorgelegt
werden.
Anlagen
·
Erläuterung
zur Vorplanung
·
Lageplan
·
DS-Nr. 024/22
vom 19.05.2022, Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow,
Linienbezogener Handlungsschwerpunkt Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm,
Grundsatzbeschluss (ohne Anlagen)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage
durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 051/21/1 beteiligen sich:
Eine
Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 051/21/1:
Die
DS-Nr. 051/21/1 wird einstimmig beschlossen.