Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 4 Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm (vgl. Anlage 1 und 2), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung der mit DS-Nr. 024/22 v. 19.05.2022 bereits gebilligten Vorplanung zum linienbezogenen Handlungsschwerpunkt „Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm“ (siehe Anlage 3) eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen sind 18.500 € (brutto) im Haushalt 2023 bereitzustellen.

3.   Die Stellplatzthematik vor den Gewerbeeinheiten Zehlendorfer Damm 121-129 soll im Rahmen der Entwurfsplanung hinsichtlich der Anzahl und Anordnung erneut untersucht und den Fachausschüssen zur Information und Beratung vorgelegt werden.

 

 

Anlagen

·       Erläuterung zur Vorplanung

·       Lageplan

·       DS-Nr. 024/22 vom 19.05.2022, Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Linienbezogener Handlungsschwerpunkt Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm, Grundsatzbeschluss (ohne Anlagen)

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 051/21/1 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 051/21/1:

Die DS-Nr. 051/21/1 wird einstimmig beschlossen.