Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die Gemeindeverwaltung hat das besondere Vorkaufsrecht am Grundstück in Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 62 eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 4594 mit einer Größe von 2722 m² (öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Ufergrünzug) ausgeübt.

 

Der Kaufpreis beträgt 28.000,00 €.

 

Die erforderlichen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages durch Eintritt in den Grundstückskaufvertrag vor dem Notar Patrick Heidemann in Berlin zu dessen UR-Nr.  237/2011 beauftragt.

 

Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.


Anlage:

Flurkartenauszug

 

 

Von Seiten der Verwaltung gibt es keinen Erläuterungsbedarf, jedoch steht Frau Grohs für Fragen zur Verfügung.

Herr Tauscher erklärt, dass die CDU-Fraktion diese Beschlussvorlage nicht mittragen kann und deshalb wird er mit Nein stimmen. Es wurde zwar eine Satzung beschlossen, aber das die Gemeindevertretung nun nur noch bestätigen soll, hält die CDU-Fraktion nicht gedeckt durch das Kommunalrecht.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 098/11 zur Abstimmung.

 


 Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 098/11 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.