Sitzung: 26.05.2011 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 098/11
Die Gemeindeverwaltung hat das besondere
Vorkaufsrecht am Grundstück in Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 62 eingetragen
im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 4594 mit einer Größe von 2722 m²
(öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Ufergrünzug) ausgeübt.
Der Kaufpreis beträgt 28.000,00 €.
Die erforderlichen Finanzmittel werden
außerplanmäßig bereitgestellt.
Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages
durch Eintritt in den Grundstückskaufvertrag vor dem Notar Patrick Heidemann in
Berlin zu dessen UR-Nr. 237/2011
beauftragt.
Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde
Kleinmachnow.
Anlage:
Flurkartenauszug
Von Seiten der Verwaltung gibt es keinen Erläuterungsbedarf, jedoch steht Frau Grohs für Fragen zur Verfügung.
Herr Tauscher erklärt, dass die CDU-Fraktion diese Beschlussvorlage nicht mittragen kann und deshalb wird er mit Nein stimmen. Es wurde zwar eine Satzung beschlossen, aber das die Gemeindevertretung nun nur noch bestätigen soll, hält die CDU-Fraktion nicht gedeckt durch das Kommunalrecht.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 098/11 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 098/11 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.