Sitzung: 14.11.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 111/22
Herr Ernsting
Erläutert einleitend
die Beschlussempfehlung. Mit
dem Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-100 soll Klarheit für die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebieten mit offener
Bauweise und einer Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern geschaffen werden.
Das Änderungsverfahren soll so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in
Kleinmachnow leisten. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ortsansässigen
Unternehmen soll signalisiert werden, dass Bestrebungen, verstärkt erneuerbare
Energien zu nutzen, seitens der Gemeinde unterstützt werden.
Auf der
Grundlage des Aufstellungsbeschlusses soll ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet
werden. Da mit diesem Verfahren mehrere Bebauungspläne punktuell geändert
werden sollen, wird eine rechtliche Beratung erforderlich sein, um Rechtsfehler
zu vermeiden.
Diskussionspunkte:
-
Sollen Solaranlagen
bis 3,0 m Höhe auch im Vorgarten zulässig werden?
-
Sollen
Solarzäune zulässig werden?
-
Höchstwahrscheinlich
wird es außer Wärmepumpen und Solaranlagen noch weitere Dinge geben, die planungsrechtlich
zu berücksichtigen wären, die wir aber noch nicht kennen. Deshalb sollte es
keine Beschränkung auf die Zulässigkeit bestimmter Technologien geben, sondern
eine Offenheit für das was noch kommen könnte, im Plan berücksichtigt werden.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Schubert, Frau
Sahlmann, Frau Scheib, Herr Fiehler, Herr Ernsting, Herr Dr. Braun
Abstimmungsergebnis:
8 Zustimmungen – 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – stimmig
empfohlen
Frau Masche war während der Beratung und Abstimmung nicht im
Sitzungsraum