Herr Ernsting

Erläutert einleitend die Beschlussempfehlung. Mit dem Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-100 soll Klarheit für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebieten mit offener Bauweise und einer Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern geschaffen werden. Das Änderungsverfahren soll so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Kleinmachnow leisten. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ortsansässigen Unternehmen soll signalisiert werden, dass Bestrebungen, verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen, seitens der Gemeinde unterstützt werden.

 

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses soll ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet werden. Da mit diesem Verfahren mehrere Bebauungspläne punktuell geändert werden sollen, wird eine rechtliche Beratung erforderlich sein, um Rechtsfehler zu vermeiden.

 

Diskussionspunkte:

-        Sollen Solaranlagen bis 3,0 m Höhe auch im Vorgarten zulässig werden?

-        Sollen Solarzäune zulässig werden?

-        Höchstwahrscheinlich wird es außer Wärmepumpen und Solaranlagen noch weitere Dinge geben, die planungsrechtlich zu berücksichtigen wären, die wir aber noch nicht kennen. Deshalb sollte es keine Beschränkung auf die Zulässigkeit bestimmter Technologien geben, sondern eine Offenheit für das was noch kommen könnte, im Plan berücksichtigt werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Sahlmann, Frau Scheib, Herr Fiehler, Herr Ernsting, Herr Dr. Braun


Abstimmungsergebnis:

8 Zustimmungen – 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – stimmig empfohlen

Frau Masche war während der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungsraum