Herr Lutter

Erläutert die Beschlussempfehlung. Aus Sicht der Verwaltung kann die Ausnahme aus der Veränderungssperre zugelassen werden, allerdings nur mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der angestrebten Grundflächenzahl (GRZ) für die Hauptanlagen (GRZ I) und für die Nebenanlagen (GRZ II) noch nachgereicht wird.

 

Frau Scheib

Mir ist aufgefallen, dass in der beigefügten Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches (Liegenschaftskarte) inzwischen schon realisierte Neubauten z. B. in der Ernst-Thälmann-Straße noch nicht enthalten sind. Für die künftige Beurteilung, welche Bebauung zulässig ist, müsste das unbedingt aktualisiert werden.


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen