Die Flächenagentur Brandenburg GmbH hat die Hydor Consult GmbH Berlin mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des Buschgrabens beauftragt. Frau Kröcher, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Hydor Consult GmbH Berlin, stellt anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des Buschgrabens vor und geht auf folgende Punkte ein:

 

  • Durchführung der Machbarkeitsstudie: Mai 2022 bis September 2022
  • Projektgebiet und Ziele
  • Einzugsgebiet des Buschgrabens
  • Verlauf der Verrohrung
  • Klimatische Verhältnisse
  • Ergebnisse der hydrologischen Messungen
  • Ergebnisse der Boden- und Sedimentanalytik
  • Wirkung der Offenlegung des verrohrten Buschgrabens
  • 5 Varianten der Offenlegung (Favorit Variante 2)
  • Realisierungsvariante
  • Bodenaushub ca. 11.000 m3; Kosten rund 1,2 Mio €
  • Entschlammung des Buschgrabens (Teilgebiet II)
  • Zusammenfassung – Entschlammung des Buschgrabens Teilgebiet II nicht zielführend

 

Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:

 

-       Kosten sehr hoch

-       Land Berlin/Bund als Verursacher mit an den Kosten beteiligen

-       Offenlegung der Verrohrung interessant und sinnvoll

-       Flurstück gehört Berlin; liegt aber in der Gemarkung von KLM

-       Möglichkeiten der Förderung/Refinanzierung prüfen

-       Ist der Eigentümer mit der Maßnahme einverstanden?

-       Klärung der Zuständigkeiten

-       Entschlammung nein, Verrohrung ja

-       Wasserknappheit aufgrund Niederschlagsrückgang

 

Herr Dr. Casperson erhält nach Abstimmung mehrheitlich Rederecht und führt wie folgt aus:

„Das Projekt ist 1990 angedacht worden. Wir hatten Pläne, eine Erholungslandschaft zu schaffen und das ist aber immer an bestimmten Schwierigkeiten der Eigentümer gescheitert. Diese ganze Abflussgeschichte von Zehlendorf, das Oberflächenwasser, das Regenwasser fließen hier über den Buschgraben in den Teltowkanal. Und dieses Gebiet, diese ganze Fläche ist 1921 von Berlin gekauft worden und gehört also den Berliner Wasserwerken. Der ganze Buschgrabensee, die Verrohrung, ist ein extra Flurstück und gehört Berlin und Teile des Buschgrabens sind Berliner Territorium. Und nun ist die Schwierigkeit, mit Berlin in Verbindung zu kommen. Es hat sich herausgestellt, dass sich in Berlin sehr viele verschiedene Stellen zuständig fühlen. Und die ersten Versuche mit Berlin Kontakt aufzunehmen, erwiesen sich als relativ schwierig. Aber, die Schwierigkeiten könnte man überwinden.

Eine andere Schwierigkeit, die jetzt bei diesem Projekt herausgekommen ist, ist die, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die ja dafür nötig sind, schwierig naturwissenschaftlich unterzubringen sind. Es gibt in den Unterlagen nämlich keinen Hinweis darauf, dass eine Freilegung eines Rohres ein Naturausgleich ist. Also, wenn wir das irgendwo finden, dass eine Verrohrung auch als Ausgleichsmaßnahme bewilligt wird, dann könnte man sich das überlegen. Das ist ein Knackpunkt, der nicht geklärt ist. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, eine Offenlegung eines Gewässers als Ausgleichsmaßnahme zu finanzieren. Das ist noch eine Frage, die offen war.“

 

Herr Weber von der Flächenagentur Brandenburg GmbH führt aus, dass eine Refinanzierung einzelner Projekte über seine Agentur möglich sei.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr Schubert, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Sahlmann, Frau Gebhart-Feiler

 

Pause 20.05 Uhr bis 20.10 Uhr