Sitzung: 16.11.2022 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Die Flächenagentur Brandenburg GmbH hat die Hydor Consult GmbH Berlin
mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des Buschgrabens
beauftragt. Frau Kröcher, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Hydor Consult
GmbH Berlin, stellt anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
zur Renaturierung des Buschgrabens vor und geht auf folgende Punkte ein:
- Durchführung der Machbarkeitsstudie: Mai
2022 bis September 2022
- Projektgebiet und Ziele
- Einzugsgebiet des Buschgrabens
- Verlauf der Verrohrung
- Klimatische Verhältnisse
- Ergebnisse der hydrologischen Messungen
- Ergebnisse der Boden- und
Sedimentanalytik
- Wirkung der Offenlegung des verrohrten
Buschgrabens
- 5 Varianten der Offenlegung (Favorit
Variante 2)
- Realisierungsvariante
- Bodenaushub ca. 11.000 m3; Kosten rund
1,2 Mio €
- Entschlammung des Buschgrabens
(Teilgebiet II)
- Zusammenfassung – Entschlammung des
Buschgrabens Teilgebiet II nicht zielführend
Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:
-
Kosten
sehr hoch
-
Land
Berlin/Bund als Verursacher mit an den Kosten beteiligen
-
Offenlegung
der Verrohrung interessant und sinnvoll
-
Flurstück
gehört Berlin; liegt aber in der Gemarkung von KLM
-
Möglichkeiten
der Förderung/Refinanzierung prüfen
-
Ist der
Eigentümer mit der Maßnahme einverstanden?
-
Klärung
der Zuständigkeiten
-
Entschlammung
nein, Verrohrung ja
-
Wasserknappheit
aufgrund Niederschlagsrückgang
Herr Dr. Casperson erhält nach Abstimmung mehrheitlich Rederecht und
führt wie folgt aus:
„Das Projekt ist 1990 angedacht worden. Wir hatten Pläne, eine
Erholungslandschaft zu schaffen und das ist aber immer an bestimmten
Schwierigkeiten der Eigentümer gescheitert. Diese ganze Abflussgeschichte von
Zehlendorf, das Oberflächenwasser, das Regenwasser fließen hier über den
Buschgraben in den Teltowkanal. Und dieses Gebiet, diese ganze Fläche ist 1921
von Berlin gekauft worden und gehört also den Berliner Wasserwerken. Der ganze
Buschgrabensee, die Verrohrung, ist ein extra Flurstück und gehört Berlin und
Teile des Buschgrabens sind Berliner Territorium. Und nun ist die
Schwierigkeit, mit Berlin in Verbindung zu kommen. Es hat sich herausgestellt,
dass sich in Berlin sehr viele verschiedene Stellen zuständig fühlen. Und die
ersten Versuche mit Berlin Kontakt aufzunehmen, erwiesen sich als relativ
schwierig. Aber, die Schwierigkeiten könnte man überwinden.
Eine andere Schwierigkeit, die jetzt bei diesem Projekt herausgekommen
ist, ist die, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die ja dafür nötig sind, schwierig
naturwissenschaftlich unterzubringen sind. Es gibt in den Unterlagen nämlich
keinen Hinweis darauf, dass eine Freilegung eines Rohres ein Naturausgleich ist.
Also, wenn wir das irgendwo finden, dass eine Verrohrung auch als
Ausgleichsmaßnahme bewilligt wird, dann könnte man sich das überlegen. Das ist
ein Knackpunkt, der nicht geklärt ist. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit,
eine Offenlegung eines Gewässers als Ausgleichsmaßnahme zu finanzieren. Das ist
noch eine Frage, die offen war.“
Herr Weber von der Flächenagentur Brandenburg GmbH führt aus, dass eine
Refinanzierung einzelner Projekte über seine Agentur möglich sei.
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr Schubert, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Sahlmann,
Frau Gebhart-Feiler
Pause 20.05 Uhr bis 20.10 Uhr