Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Auf Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

Anlage

Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan 2023


Frau Braune, FB-Leiterin Finanzen/Beteiligungen, stellt anhand einer Präsentation die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2023, 2. Lesung, vor und geht u. a. auf folgende Punkte ein:

 

  • Grundlagen der Haushaltsplanung
  • Ergebnisplanung
  • wichtige Eckpunkte in der Ergebnisplanung
  • Finanzplanung
  • wichtige Eckpunkte in der Investitionstätigkeit

 

Nachfrage Herr Sahlmann:

„Ich habe mich jetzt nicht intensiv mit den Zahlen beschäftigen können. Meine Frage an Sie richtet sich zu der Position oder zu der Frage, ist irgendwo etwas im Katastrophenschutz etatmäßig enthalten? Sirenen z. B., Warnsystem? Ich hatte mehrmals dieses im Ausschuss angefragt. Andere Kommunen wie Teltow usw. und anderswo im Landkreis haben schon wesentliche Investitionen vorgenommen und auch schon Installationen. Ist da etwas vorgesehen, wie sieht es da aus?“

Beantwortung Frau Braune:

„Wir sind mit Herrn Scholz diesbezüglich im Gespräch. Jetzt im Haushalt ist erstmal nichts berücksichtigt. Es wird zurzeit eruiert, wo es gemacht werden soll. Frau Leißner hat darüber auch Kenntnis. Es ist kein Problem, das zu finanzieren. Wir haben eine Deckungsreserve, sodass wir das auch daraus finanzieren können, ohne dass gleich ein Nachtragshaushalt gemacht werden muss. Wir müssen auch erst ein Konzept haben; wir sind bei einem Notstromaggregat dabei etc.; das ist ein Thema hier im Rathaus, ist jetzt aber nicht im Haushalt so berücksichtigt.“

 

Nachfrage Herr Gutheins:

„Es geht auf der Seite 89 um die Maßnahmen M30925 und M30926 – Weinbergviertel/Schwarzer Weg (Straßenbauprojekt/Radweg). Dort steht, dass eine Inbetriebnahme bis Dezember 2022 erfolgen soll. Bis heute ist dort nichts zu sehen?“

Beantwortung Frau Braune:

„Es ist angedacht in 2022. Es kann durchaus sein, dass es in diesem Jahr noch angefangen wird. Das kann ich jetzt nicht genau sagen. Ansonsten ist es möglich, dass die Mittel in das nächste Jahr übernommen werden; sie fallen nicht weg.“


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen