Sitzung: 15.11.2022 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 2, Enthaltungen: 5
Vorlage: DS-Nr. 099/22
Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend die Bauleistungen gemäß
des ursprünglich geplanten Bauvorhabens M-000597 (DS-Nr. 129/18 und DS-Nr.
106/21) auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring1 auszuschreiben.
Die hierfür bereits erbrachten Planungsleistungen in Höhe von ca.
600.000 € sind als Ertrag im Haushalt 2023 zu verbuchen und im Finanzhaushalt
sind die bisher für das Vorhaben gemäß der ursprünglichen Planung berechneten
Kosten in Höhe von 3.699.609,00 € (s. DS-Nr. 009/22) als Verpflichtungsermächtigung
verteilt auf 2 Jahre einzustellen.
Die Beschlüsse DS-Nr. 025/22 und DS-Nr. 068/22 werden aufgehoben.
Die Planungen aufgrund dieser Beschlüsse werden eingestellt.
Herr Steinacker erläutert den von den Fraktionen BiK & CDU gestellten Antrag, die Bauleistungen gemäß dem ursprünglich geplanten Bauvorhaben Hort am Hochwald auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 auszuschreiben.
An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligten sich Frau Schwarzkopf, Herr Steinacker, Herr Singer, Frau Heilmann, Frau Masche und Herr Büttner.
Informationen der Verwaltung:
Durch Rechtsanwälte wurde geprüft, dass die Planungen wieder aufgenommen werden könnten, jedoch kommen wir nicht um die europaweite Ausschreibung für die Architektenplanung drum rum, was nicht ausschließt, dass die Architekten, die es vorher gemacht haben, dieses auch wieder machen könnten. Aber eine einfache Übergabe an die bisherige Architektin/Planerin kann nicht erfolgen. Nicht alles muss neu ausgeschrieben werden, es werden nur die Leistungsphasen ausgeschrieben, die jetzt noch übrig sind.
Die Drucksache DS-Nr. 025/22 wurde aufgehoben, damit ist diese Maßnahme
haushälterisch abgeschlossen.
Demnach sind die knapp 600.000 € auszubuchen. Diese Abschreibung kann man nicht
als Ertrag buchhalterisch verbuchen, das ist bilanziell verboten.
In der Drucksache DS-Nr. 025/22 wurde auch der Beschluss gefasst, dass die
Modulbauweise des Hortes vorgezogen wird. Das ist im Errichtungsbeschluss
DS-Nr. 068/22 am 30.06.2022 einstimmig gefasst worden, diese Mittel sind
natürlich im zweiten Nachtrag verbucht und auch in den folgenden Jahren
dementsprechend berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
1 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 5 Enthaltungen –
mehrheitlich abgelehnt.