Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 111/22
1.
Die
in den Anlagen 1 (Auflistung) und 2 (Übersicht) gekennzeichneten
Bebauungspläne sollen geändert werden. Das Änderungsverfahren wird unter der
Bezeichnung KLM-BP-100 „Zulässigkeit von
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ geführt.
Der Geltungsbereich beschränkt sich
auf Bebauungspläne für Wohngebiete in offener Bauweise und einer Bebauung mit
Einzel- oder Doppelhäusern.
Mit dem Verfahren sollen in den
einbezogenen Bebauungsplänen Festsetzungen zur Dach- und Fassadengestaltung und
zur Zulässigkeit von Nebenanlagen so geändert werden, dass die Errichtung von
Anlagen für regenerative Energien bauplanungsrechtlich zulässig wird und eine
geordnete Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes gewährleistet bleibt.
Die vom Verfahren KLM-BP-100 nicht
berührten Festsetzungen bleiben unverändert wirksam.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches, Auflistung einbezogener Bebauungspläne
·
ders.,
Übersicht (Karte im Format DIN A 3)
·
Festsetzungen
zur Dachgestaltung, zu Nebenanlagen und zu Fassaden
Ø
Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 111/22 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 111/22:
Die DS-Nr. 111/22 wird einstimmig beschlossen.