Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 112/22
1.
Die
Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (Geltungsbereich
vgl. Anlage 1), zurzeit rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung
vom 5. September 2011 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 12/2011 v. 14.10.2011) soll geändert werden.
Mit der 2. Änderung sollen
bestehende Vorschriften so präzisiert werden, dass die Errichtung von Anlagen
für regenerative Energien in der Sommerfeldsiedlung zulässig wird, ohne die
besondere Qualität der äußeren Gestaltung der dortigen Bürgerhäuser zu
beeinträchtigen. Zugleich soll geprüft werden, ob weitere Vorschriften
anzupassen sind, damit die bauliche Entwicklung der Siedlung auch weiterhin
zuverlässig gesteuert werden kann.
2.
Die
Absicht, eine 2. Änderung der Gestaltungssatzung aufzustellen, ist
ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 2. Änderung der Gestaltungssatzung
nur zur Information:
·
rechtswirksame
Fassung der Gestaltungssatzung (Neufassung 11/2011)
An der Aussprache
zur DS-Nr. 112/22 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet
nicht statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 112/22:
Die DS-Nr. 112/22 wird
einstimmig beschlossen.