1.   Die Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (Geltungsbereich vgl. An­lage 1), zurzeit rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung vom 5. September 2011 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2011 v. 14.10.2011) soll geändert werden.

Mit der 2. Änderung sollen bestehende Vorschriften so präzisiert werden, dass die Errichtung von Anlagen für regenerative Energien in der Sommerfeldsiedlung zulässig wird, ohne die besondere Qualität der äußeren Gestaltung der dortigen Bürgerhäuser zu beeinträchtigen. Zugleich soll geprüft werden, ob weitere Vorschriften anzupassen sind, damit die bauliche Entwicklung der Siedlung auch weiterhin zuverlässig gesteuert werden kann.

2.   Die Absicht, eine 2. Änderung der Gestaltungssatzung aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung der Gestaltungssatzung

nur zur Information:

·       rechtswirksame Fassung der Gestaltungssatzung (Neufassung 11/2011)

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 112/22 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 112/22:

Die DS-Nr. 112/22 wird einstimmig beschlossen.