Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 114/22
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022
(BGBl. I S. 1726) – BauGB ‑ den Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich
Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus
Teil
A: Planzeichnung und
Teil B:
Textliche Festsetzungen
(vgl.
Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2.
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
Bebauungsplan
KLM-BP-006-e (Stand 28.06.2022), bestehend aus:
·
Teil
A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
·
Teil
B – Textliche Festsetzungen
An
der Aussprache zur DS-Nr. 114/22 beteiligen sich:
Eine
Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 114/22:
Die
DS-Nr. 114/22 wird mehrheitlich beschlossen.