1. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ wird um die in Anlage 2
durch Schraffur hervorgehobenen Flächen verringert. Er soll damit den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich umfassen.
Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.
2. Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ wird in der in Anlage 3
vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in
Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu
unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
4. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, einen Städtebaulichen Vertrag mit der
Grundstückseigentümerin abzuschließen, durch den diese insbesondere
verpflichtet wird, ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit auf
ihren Flächen zu dulden (Uferweg Teltowkanal) sowie, nach Fertigstellung des
neu zu errichtenden Mehrzweckgebäudes auf dem mittleren Grundstücksteil, die
auf der rückwärtigen Fläche (künftig Grünfläche) vorhandenen baulichen Anlagen
zu beseitigen. Im Vertrag sind auch die dazu erforderlichen Sicherungen
vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der Gemeindevertretung mit dem Abwägungsbeschluss
über diesen Bebauungsplan zur Kenntnis vorzulegen.
1. Geltungsbereich
des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“
2. Geltungsbereich
mit Kennzeichnung der Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand
16.12.2010 (Schraffur)
3. Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045
„BBiZ Kleinmachnow“:
– Erläuterungen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
– Vorentwurf (Stand 16.05.2011), Legende,
– Städtebauliches Konzept
Der Beschluss wird durch die Verwaltung zurückgezogen.