Beschluss: zurückgezogen

1.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ wird um die in Anlage 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen verringert. Er soll damit den in Anlage 1 ge­kennzeichneten Bereich umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungs­bereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ wird in der in Anlage 3 vorliegenden Fassung gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

4.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Städtebaulichen Vertrag mit der Grundstücks­eigentümerin abzuschließen, durch den diese insbesondere verpflichtet wird, ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit auf ihren Flächen zu dulden (Uferweg Teltow­kanal) sowie, nach Fertigstellung des neu zu errichtenden Mehrzweckgebäudes auf dem mittleren Grundstücksteil, die auf der rückwärtigen Fläche (künftig Grünfläche) vorhandenen baulichen Anlagen zu beseitigen. Im Vertrag sind auch die dazu erforderlichen Sicherungen vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der Gemeindevertretung mit dem Abwägungs­beschluss über diesen Bebauungsplan zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“

2.    Geltungsbereich mit Kennzeichnung der Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand 16.12.2010 (Schraffur)

3.    Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“:
– Erläuterungen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
– Vorentwurf (Stand 16.05.2011), Legende,
– Städtebauliches Konzept

 

 

Der Beschluss wird durch die Verwaltung zurückgezogen.