1. Der
Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
KLM‑FNP‑15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten
Bereich. Der Neuzuschnitt des Änderungsbereiches ist ortsüblich
bekanntzumachen.
2. Der
Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-15 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu
informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
1. Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-15
für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow
2. Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-15 mit Schraffierung der Veränderungen zum
bisherigen Änderungsbereich, Stand 24.03.2011
3. Flächennutzungsplan-Vorentwurf
(Stand: 16.05.2011)
Der Beschluss wird durch die Verwaltung zurückgezogen.