Sitzung: 16.06.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 085/11
1. Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes sowie die textliche Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf
einen Monat festgelegt, der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekanntzumachen.
3. Den
Behörden (Träger öffentlicher Belange) soll vor der Auslegung Gelegenheit
gegeben werden, Stellung zu nehmen.
Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
1. Geltungsbereich
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2. Bebauungsplan-Entwurf
(Stand: 16.05.2011)
·
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 085/11 beteiligen sich:
Es
findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
085/11:
Die
DS-Nr. 085/11 wird einstimmig beschlossen.
Persönliche
Erklärung von Herrn Musiol
Der
Zustand dieses Waldstreifens lässt zu wünschen übrig. Es muss darüber
nachgedacht werden, ob die Sauberkeit des Waldstreifens in unsere Überlegungen
mit einbezogen werden sollte.