Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die textliche Begründung einschließlich Umweltbericht    und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf einen Monat festgelegt, der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3. Den Behörden (Träger öffentlicher Belange) soll vor der Auslegung Gelegenheit gegeben      werden, Stellung zu nehmen. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden. 

 

 

Anlagen

1. Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2. Bebauungsplan-Entwurf (Stand: 16.05.2011)

 

 

·         Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 085/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 085/11:

Die DS-Nr. 085/11 wird einstimmig beschlossen.

 

 

Persönliche Erklärung von Herrn Musiol

Der Zustand dieses Waldstreifens lässt zu wünschen übrig. Es muss darüber nachgedacht werden, ob die Sauberkeit des Waldstreifens in unsere Überlegungen mit einbezogen werden sollte.