Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Grubert begrüßt Frau Eisert, Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz und für brandschutztechnische Objektüberwachung zum TOP 7.3. und erklärt, dass es einen Punkt gibt, der aufgenommen wurde, nämlich die Maßnahmen, die im nächsten und übernächsten Jahr zum Brandschutz im Rathaus durchgeführt werden müssen. Um das anschaulich darzustellen, wurde Frau Eisert eingeladen und gebeten, darüber zu informieren.

 

Frau Eisert:

„Ich bin Angela Eisert, Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz und für brandschutztechnische Objektüberwachung. Ich mache das jetzt seit 20 Jahren und habe auch schon einige Objekte hier in der Gemeinde Kleinmachnow betreut. Von der Gemeindeverwaltung hatte ich den Auftrag, für das Rathausgebäude ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Hintergrund ist der, dass einige kleine bauliche Änderungen hier notwendig wurden, und es zu dem Zeitpunkt, als dieses Rathaus gebaut worden ist, es dieses System des Brandschutzkonzeptes, wie wir es heute kennen, noch nicht gegeben hat. Es wurde eine Baugenehmigung erteilt und dort wurden dann die Brandschutzbelange, die ein Gebäude betreffen mit abgehandelt. So, wie heute, dass es eine extra Fachplanung für den Brandschutz gibt, so etwas gab es damals noch nicht. Ursprünglich wurde bei der Errichtung der Sonnenschutzanlage hier in diesem Gebäude bei der Erstellung von Bestandsplänen durch das Büro Bertsch festgestellt, dass es kleine Abweichungen zur Baugenehmigung gibt. Ich habe dann diese Bestandspläne genommen und sie ganz akribisch mit der erteilten Baugenehmigung verglichen, habe mir das Baurecht, welches zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes, hervorgenommen und habe dann das Brandschutzkonzept entwickelt, so dass es diese ursprünglich erteilte Baugenehmigung mit diesen kleinen Änderungen widerspiegelt. Man nennt das Visualisierung. Es wurden dann Brandschutzpläne gezeichnet. Das war ein Prozess, der sich über mehrere Wochen hingezogen hat. Und während dieser Bearbeitung des Brandschutzkonzeptes wurde hier im Hause gearbeitet, und da haben wir festgestellt, dass diese erteilte Baugenehmigung nicht in gänze umgesetzt wurde. Wir haben also in die ganzen Zwischendeckenbereiche geguckt, weil Leitungen verzogen werden mussten. Und in diesem Zusammenhang haben wir dann doch eine Reihe von Brandschutzmängeln erkannt, die vor allen Dingen darin liegen, dass Trockenbauwände nicht richtig errichtet worden sind, insbesondere die Bauteilanschlüsse. Dass in den Zwischendecken Leitungsanlagen sind, vor allem Elektroleitungen, die nicht fachgerecht befestigt worden sind. Oder, dass andere Leitungen nicht geschottet sind durch Wände, die einen Feuerwiderstand haben. Das hat dann die Verwaltung zum Anlass genommen, dass Büro Bertsch zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich des Brandschutzes mit der Maßgabe zu erstellen, alle Mängel zu dokumentieren, eine Kostenschätzung zu erstellen, weil der Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet ist, dieses Gebäude so instand zu halten, dass es den baurechtlichen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Errichtung gegolten haben, über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes entspricht. Es sei denn, es wird umgebaut, dann wird neues Baurecht angewandt. Die Zahl der Mängel ist groß. Das ist diese Zeit der Errichtung, da waren Generalunternehmer am Bauen, die alles in einer Hand hatten. Das Vieraugen-Prinzip hat nicht funktioniert. Dieses Instrument des Prüfingenieurs für Brandschutz, wie wir es heute haben, hat es noch nicht gegeben. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht waren zum damaligen Zeitpunkt damit auch zeitlich überfordert gewesen. Es ist auch nicht ihre Aufgabe gewesen, einen Bau so zu begleiten, wie wir das heute machen. Heute kommt der Prüfingenieur für Brandschutz und guckt sich stichprobenhaft die ganzen Abschottungen an. Damals lag die Verantwortung beim Generalunternehmer, der dieses Gebäude errichtet hat. Die Mängel, die wir gefunden haben, sind ganz typisch, die finden wir zu 99 % an allen Gebäuden, die in dieser Zeit bis ca. 2010 errichtet wurden. Das sind zum einen Mängel in der Ausführung der Trockenbauarbeiten und das sind zum anderen Mängel in der Abschottung von Leitungsanlagen. Jetzt stehen wir vor dem Dilemma, dass es in Ordnung gebracht werden muss. In dem Moment, wo wir Kenntnis davon haben, muss es im Rahmen des Machbaren ertüchtigt werden, weil am Ende auch eine Gefahr für Leib und Leben davon abhängt, wenn Rettungswege eben nicht mehr funktionieren. Rettungswege sind Flure und Treppenräume. Und wenn Durchdringungen da sind durch Wände, die einen Feuerwiderstand haben, dann fängt es an zu brennen und der Rauch verteilt sich, und der verteilt sich so schnell, dass Menschen ggf. nicht mehr in der Lage sind, sich in Sicherheit zu bringen. Das ganz kurz und grob zu Gebäude und zu unserer Arbeit.“

 

An der Aussprache zur Information beteiligen sich

- Herr Gutheins

- Herr Ernsting

- Herr Templin

und Fragen wurden von Herrn Ernsting und Frau Eisert beantwortet.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.


Frau Braune, Fachbereichsleiterin Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 123/22 beteiligt sich:

- Herr Gutheins


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 123/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2022 zu setzen.