Sitzung: 28.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 123/22
Herr Grubert begrüßt Frau Eisert, Sachverständige für vorbeugenden
Brandschutz und für brandschutztechnische Objektüberwachung zum TOP 7.3. und
erklärt, dass es einen Punkt gibt, der aufgenommen wurde, nämlich die
Maßnahmen, die im nächsten und übernächsten Jahr zum Brandschutz im Rathaus
durchgeführt werden müssen. Um das anschaulich darzustellen, wurde Frau Eisert
eingeladen und gebeten, darüber zu informieren.
Frau Eisert:
„Ich bin Angela Eisert, Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz und
für brandschutztechnische Objektüberwachung. Ich mache das jetzt seit 20 Jahren
und habe auch schon einige Objekte hier in der Gemeinde Kleinmachnow betreut.
Von der Gemeindeverwaltung hatte ich den Auftrag, für das Rathausgebäude ein
Brandschutzkonzept zu erstellen. Hintergrund ist der, dass einige kleine
bauliche Änderungen hier notwendig wurden, und es zu dem Zeitpunkt, als dieses
Rathaus gebaut worden ist, es dieses System des Brandschutzkonzeptes, wie wir
es heute kennen, noch nicht gegeben hat. Es wurde eine Baugenehmigung erteilt
und dort wurden dann die Brandschutzbelange, die ein Gebäude betreffen mit
abgehandelt. So, wie heute, dass es eine extra Fachplanung für den Brandschutz
gibt, so etwas gab es damals noch nicht. Ursprünglich wurde bei der Errichtung
der Sonnenschutzanlage hier in diesem Gebäude bei der Erstellung von
Bestandsplänen durch das Büro Bertsch festgestellt, dass es kleine Abweichungen
zur Baugenehmigung gibt. Ich habe dann diese Bestandspläne genommen und sie
ganz akribisch mit der erteilten Baugenehmigung verglichen, habe mir das
Baurecht, welches zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes, hervorgenommen und
habe dann das Brandschutzkonzept entwickelt, so dass es diese ursprünglich
erteilte Baugenehmigung mit diesen kleinen Änderungen widerspiegelt. Man nennt
das Visualisierung. Es wurden dann Brandschutzpläne gezeichnet. Das war ein
Prozess, der sich über mehrere Wochen hingezogen hat. Und während dieser
Bearbeitung des Brandschutzkonzeptes wurde hier im Hause gearbeitet, und da haben
wir festgestellt, dass diese erteilte Baugenehmigung nicht in gänze umgesetzt
wurde. Wir haben also in die ganzen Zwischendeckenbereiche geguckt, weil
Leitungen verzogen werden mussten. Und in diesem Zusammenhang haben wir dann
doch eine Reihe von Brandschutzmängeln erkannt, die vor allen Dingen darin
liegen, dass Trockenbauwände nicht richtig errichtet worden sind, insbesondere
die Bauteilanschlüsse. Dass in den Zwischendecken Leitungsanlagen sind, vor
allem Elektroleitungen, die nicht fachgerecht befestigt worden sind. Oder, dass
andere Leitungen nicht geschottet sind durch Wände, die einen Feuerwiderstand
haben. Das hat dann die Verwaltung zum Anlass genommen, dass Büro Bertsch zu
beauftragen, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich des Brandschutzes mit der
Maßgabe zu erstellen, alle Mängel zu dokumentieren, eine Kostenschätzung zu
erstellen, weil der Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet ist, dieses Gebäude
so instand zu halten, dass es den baurechtlichen Anforderungen, die zum
Zeitpunkt der Errichtung gegolten haben, über die gesamte Lebensdauer des
Gebäudes entspricht. Es sei denn, es wird umgebaut, dann wird neues Baurecht
angewandt. Die Zahl der Mängel ist groß. Das ist diese Zeit der Errichtung, da
waren Generalunternehmer am Bauen, die alles in einer Hand hatten. Das
Vieraugen-Prinzip hat nicht funktioniert. Dieses Instrument des Prüfingenieurs
für Brandschutz, wie wir es heute haben, hat es noch nicht gegeben. Die
Mitarbeiter der Bauaufsicht waren zum damaligen Zeitpunkt damit auch zeitlich
überfordert gewesen. Es ist auch nicht ihre Aufgabe gewesen, einen Bau so zu
begleiten, wie wir das heute machen. Heute kommt der Prüfingenieur für
Brandschutz und guckt sich stichprobenhaft die ganzen Abschottungen an. Damals
lag die Verantwortung beim Generalunternehmer, der dieses Gebäude errichtet
hat. Die Mängel, die wir gefunden haben, sind ganz typisch, die finden wir zu
99 % an allen Gebäuden, die in dieser Zeit bis ca. 2010 errichtet wurden. Das
sind zum einen Mängel in der Ausführung der Trockenbauarbeiten und das sind zum
anderen Mängel in der Abschottung von Leitungsanlagen. Jetzt stehen wir vor dem
Dilemma, dass es in Ordnung gebracht werden muss. In dem Moment, wo wir
Kenntnis davon haben, muss es im Rahmen des Machbaren ertüchtigt werden, weil
am Ende auch eine Gefahr für Leib und Leben davon abhängt, wenn Rettungswege
eben nicht mehr funktionieren. Rettungswege sind Flure und Treppenräume. Und
wenn Durchdringungen da sind durch Wände, die einen Feuerwiderstand haben, dann
fängt es an zu brennen und der Rauch verteilt sich, und der verteilt sich so
schnell, dass Menschen ggf. nicht mehr in der Lage sind, sich in Sicherheit zu
bringen. Das ganz kurz und grob zu Gebäude und zu unserer Arbeit.“
An der Aussprache zur Information beteiligen sich
- Herr Gutheins
- Herr Ernsting
- Herr Templin
und Fragen wurden von Herrn Ernsting und Frau Eisert beantwortet.
Beschlussvorschlag
Auf Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.
Frau Braune, Fachbereichsleiterin
Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 123/22 beteiligt sich:
- Herr Gutheins
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 123/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
15.12.2022 zu setzen.