Sitzung: 16.06.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 086/11
1. Der
rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
(Text-Bebauungsplan), in Kraft getreten am 16.11.2007, soll geändert werden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird angestrebt, straßenseitige
Anbauten über die festgesetzte vordere Baugrenze hinaus in begrenztem Umfang
zuzulassen. Hierzu ist eine Anpassung der bisherigen textlichen Festsetzung
(TF)–Nr. 4.3 „Anbauten“ (vgl. Anlage 2) des Bebauungsplanes
erforderlich. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der
Änderung unberührt.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
1.
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033
„Bürgerhaussiedlung Süd“
Auszug aus dem
rechtswirksamen B-Plan KLM-BP-033:
2.
textliche Festsetzung Nr. 4.3. „Anbauten“
3.
Gegenüberstellung alte TF und Beispiel für neue TF zu „Anbauten“
4.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes vom 06.04.2011
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Nach
§ 22 BbgKVerf fühlt sich Herr Bürgermeister Grubert befangen und nimmt nicht an
der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 086/11 teil.
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Erläuterungen
zur Drucksache durch die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Neidel.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 086/11 beteiligen sich:
Stellvertretende
Bürgermeisterin Frau Neidel
Herr
Dr. Mueller
Frau
von Törne
Abstimmung zur DS-Nr.
086/11:
Die
DS-Nr. 086/11 wird mehrheitlich beschlossen.