Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ (Text-Bebauungsplan), in Kraft getreten am 16.11.2007, soll geändert werden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird angestrebt, straßenseitige Anbauten über die festgesetzte vordere Baugrenze hinaus in begrenztem Umfang zuzulassen. Hierzu ist eine Anpassung der bisherigen textlichen Festsetzung (TF)–Nr. 4.3 „Anbauten“ (vgl. Anlage 2) des Bebauungsplanes erforderlich. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1. Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

Auszug aus dem rechtswirksamen B-Plan KLM-BP-033:

2. textliche Festsetzung Nr. 4.3. „Anbauten“

3. Gegenüberstellung alte TF und Beispiel für neue TF zu „Anbauten“

4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes vom 06.04.2011

 

 

·         Nach § 22 BbgKVerf fühlt sich Herr Bürgermeister Grubert befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 086/11 teil.

·         Erläuterungen zur Drucksache durch die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 086/11 beteiligen sich:

Stellvertretende Bürgermeisterin Frau Neidel

Herr Dr. Mueller

Frau von Törne

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 086/11:

Die DS-Nr. 086/11 wird mehrheitlich beschlossen.