Beschlussvorschlag:

1)      Die gekennzeichneten Bebauungspläne sollen geändert werden. Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-100 „Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ geführt.

Der Geltungsbereich beschränkt sich auf Bebauungspläne für Wohngebiete in offener Bauweise und einer Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern.

Mit dem Verfahren sollen in den einbezogenen Bebauungsplänen Festsetzungen zur Dach- und Fassadengestaltung und zur Zulässigkeit von Nebenanlagen so geändert werden, dass die Errichtung von Anlagen für regenerative Energien bauplanungsrechtlich zulässig wird und eine geordnete Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes gewährleistet bleibt.

Die vom Verfahren KLM-BP-100 nicht berührten Festsetzungen bleiben unverändert wirksam.

2)      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 111/22 beteiligt sich:

- Herr Warnick

- Herr Ernsting


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 111/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2022 zu setzen.