Sitzung: 28.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 111/22
Beschlussvorschlag:
1) Die
gekennzeichneten Bebauungspläne sollen geändert werden. Das Änderungsverfahren
wird unter der Bezeichnung KLM-BP-100
„Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ geführt.
Der
Geltungsbereich beschränkt sich auf Bebauungspläne
für Wohngebiete in offener Bauweise und einer Bebauung mit Einzel- oder
Doppelhäusern.
Mit dem Verfahren sollen in den
einbezogenen Bebauungsplänen Festsetzungen zur Dach- und Fassadengestaltung und
zur Zulässigkeit von Nebenanlagen so geändert werden, dass die Errichtung von
Anlagen für regenerative Energien bauplanungsrechtlich zulässig wird und eine
geordnete Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes gewährleistet bleibt.
Die
vom Verfahren KLM-BP-100 nicht berührten Festsetzungen bleiben unverändert
wirksam.
2) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 111/22 beteiligt sich:
- Herr Warnick
- Herr Ernsting
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 111/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
15.12.2022 zu setzen.