Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Die Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (Geltungsbereich), zurzeit rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung vom 5. September 2011 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2011 v. 14.10.2011), soll geändert werden.

Mit der 2. Änderung sollen bestehende Vorschriften so präzisiert werden, dass die Errichtung von Anlagen für regenerative Energien in der Sommerfeldsiedlung zulässig wird, ohne die besondere Qualität der äußeren Gestaltung der dortigen Bürgerhäuser zu beeinträchtigen. Zugleich soll geprüft werden, ob weitere Vorschriften anzupassen sind, damit die bauliche Entwicklung der Siedlung auch weiterhin zuverlässig gesteuert werden kann.

2)      Die Absicht, eine 2. Änderung der Gestaltungssatzung aufzustellen, ist ortsüblich bekanntzumachen.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 112/22 beteiligt sich:

- Frau Sahlmann


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 112/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2022 zu setzen.