Sitzung: 28.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 114/22
1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert
durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726)
– BauGB ‑ den
Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus
Teil A:
Planzeichnung und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekanntzumachen.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 114/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
15.12.2022 zu setzen.