Beschlussvorschlag:

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) – BauGB ‑ den Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung und
Teil B: Textliche Festsetzungen

als Satzung.

2)         Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 114/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2022 zu setzen.