Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Abbruch und Ersatzbau eines Tankstellengebäudes und Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 46.

2)      Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgender Maßgabe fachbehördlich befürwortet:

Gemäß Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (Stand: 11.01.2021) ist eine max. Grundflächenzahl für die Hauptanlagen (GRZ I) von 0,35 und eine max. Gesamt-GRZ I+II von 0,7 zulässig. Der Nachweis, dass die Nutzungsmaße GRZ I und GRZ I+II eingehalten werden, ist zu erbringen und nachzureichen.

3)      Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei Einhaltung der vorstehenden Maßgabe das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.

4)      Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragstellenden über diesen Beschluss des Hauptausschusses schriftlich zu informieren.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 115/22 wird einstimmig zugestimmt.