Sitzung: 28.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 115/22
1)
Die
Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in
Anlage 3 dargestellte Vorhaben Abbruch und Ersatzbau eines
Tankstellengebäudes und Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück
Karl-Marx-Straße 46.
2)
Das
in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgender Maßgabe
fachbehördlich befürwortet:
Gemäß Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (Stand: 11.01.2021) ist eine max.
Grundflächenzahl für die Hauptanlagen (GRZ I) von 0,35 und eine max.
Gesamt-GRZ I+II von 0,7 zulässig. Der Nachweis, dass die Nutzungsmaße
GRZ I und GRZ I+II eingehalten werden, ist zu erbringen und
nachzureichen.
3)
Die
Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei Einhaltung der vorstehenden Maßgabe das
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.
4)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragstellenden über diesen Beschluss
des Hauptausschusses schriftlich zu informieren.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 115/22 wird einstimmig
zugestimmt.