Sitzung: 28.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 120/22
- Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt
das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu
einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3
dargestellte Vorhaben Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Uhlenhorst 15.
- Das in Anlage 3 dargestellte
Vorhaben wird befürwortet. Es entspricht den beabsichtigten künftigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“
und ist auch auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34
BauGB) zustimmungsfähig.
- Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt
das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.
- Der Bürgermeister wird beauftragt,
den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der
Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 120/22 beteiligt sich:
- Herr Templin
- Herr Ernsting
- Herr Grubert
Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 120/22 wird einstimmig
zugestimmt.