Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Sofern im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 jährlich eine pauschale Förderung in Höhe von 120.000 €, die sich wie folgt zusammensetzt:

- 18.000 € Zuschuss zum Pachtzins,

- 42.000 € Zuschuss zu den warmen und kalten Betriebskosten und den   Versicherungskosten,

- je Vollbeschäftigte/n des Kulturbetriebes einen Zuschuss von 20.000 €, höchstens   insgesamt 60.000 €.

 

2.         Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch zusätzliche Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow aus Mitteln der Vereinsförderung wird für den geförderten Zeitraum ausgeschlossen.

Die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG kann darüber hinaus ab dem 2. Quartal 2023, auf Grund der besonderen weltwirtschaftlichen Situation, zusätzliche Fördermittel aus dieser Vereinbarung beantragen, wenn durch Einreichung einer Zwischenbilanz nachgewiesen wird, dass nur so ein Weiterbetrieb der Kammerspiele gewährleistet werden kann.

 

3.         Bis zum 30.06. des Folgejahres ist der genehmigte Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen.

 

4.         In den Jahren 2024 und 2026 sind sowohl die durch den Genossenschaftsverband geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen beiden Vorjahre vorzulegen als auch eine Evaluierung durchzuführen.

 

5.         Die pauschale Förderung wird ab 01.01.2024 jährlich um 2 % erhöht.

 

6.         Der Zuschuss erfolgt durch Zahlung in vier Raten von je 25.000 € zum 15.03., 15.05., 15.07. und 15.09. sowie einer Abschlusszahlung zum 15.12. eines Jahres.

 

7.         Die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG stellt der Gemeinde Kleinmachnow den großen bzw. kleinen Saal für bis zu vier kommunale ganztägige Veranstaltungen pro Kalenderjahr kostenfrei zur Verfügung. Die Veranstaltungstermine sind mindestens 3 Monate im Voraus mit der Geschäftsführung abzustimmen.

 

 

Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung teil - 10 Hauptausschussmitglieder sind

anwesend.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 098/22/1 beteiligen sich:

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Herr Warnick

- Frau Pichl

- Herr Baumgraß

 

 

→ Bis zur Gemeindevertretersitzung am 15.12.2022 ist mit Frau Huder von der Geschäftsführung der Neuen Kammerspiele ihre Formulierung zu den „Preissteigerungen bei Lebensmitteln“ im Zusammenhang mit der Förderung zu klären.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 098/22/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2022 zu setzen.