Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 098/22/1
1.
Sofern
im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde
Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Straße
18, 14532 Kleinmachnow, zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes für den
Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 jährlich eine pauschale Förderung in
Höhe von 120.000 €, die sich wie folgt zusammensetzt:
- 18.000 € Zuschuss zum Pachtzins,
- 42.000 € Zuschuss zu den warmen
und kalten Betriebskosten und den Versicherungskosten,
- je Vollbeschäftigte/n des
Kulturbetriebes einen Zuschuss von 20.000 €, höchstens insgesamt 60.000 €.
2. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den
Neuen Kammerspielen durch zusätzliche Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow
aus Mitteln der Vereinsförderung wird für den geförderten Zeitraum
ausgeschlossen.
Die KulturGenossenschaft Neue
Kammerspiele eG kann darüber hinaus ab dem 2. Quartal 2023, auf Grund der
besonderen weltwirtschaftlichen Situation, zusätzliche Fördermittel aus dieser
Vereinbarung beantragen, wenn durch Einreichung einer Zwischenbilanz
nachgewiesen wird, dass nur so ein Weiterbetrieb der Kammerspiele gewährleistet
werden kann.
3. Bis zum 30.06. des Folgejahres ist der
genehmigte Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen.
4. In den Jahren 2024 und 2026 sind sowohl die
durch den Genossenschaftsverband geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen
beiden Vorjahre vorzulegen als auch eine Evaluierung durchzuführen.
5. Die pauschale Förderung (siehe Ziff. 1) wird
ab 01.01.2024 jährlich um 2 % erhöht.
6. Der Zuschuss erfolgt durch Zahlung in vier
Raten von je 25.000 € zum 15.03., 15.05., 15.07. und 15.09. sowie einer
Abschlusszahlung zum 15.12. eines Jahres.
7. Die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG
stellt der Gemeinde Kleinmachnow den großen bzw. kleinen Saal für bis zu vier
kommunale ganztägige Veranstaltungen pro Kalenderjahr kostenfrei zur Verfügung.
Die Veranstaltungstermine sind mindestens 3 Monate im Voraus mit der
Geschäftsführung abzustimmen.
Anlagen
·
Antrag der KulturGenossenschaft vom
24.05.2022
·
Wirtschaftsplan 2022 (inklusive Grundlagen
und Erläuterungen)
·
Konzept Weiterbetrieb Neue Kammerspiele ab
Herbst 2022
Ø
Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Bürgermeister, Herrn Grubert.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 098/22/1 beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Frau
Dr. Bastians-Osthaus
Ø Frau Dr.
Bastians-Osthaus stellt die Frage der Befangenheit in den Raum. Der
Aufsichtsratsvorsitzende ist der Ehemann eines Mitglieds der
Gemeindevertretung. Sie bittet um eine entsprechende Befangenheitserklärung.
Ø Herr
Bürgermeister Grubert fragt Frau Masche ob sie sich befangen fühlt. Frau Masche
führt aus, dass sie sich nicht befangen fühlt, da sich durch die ehrenamtliche
Tätigkeit keinerlei Vorteile ergeben.
Ø Der
Vorsitzende, Herr Liebrenz, führt aus, dass die Möglichkeit einer Befangenheit
nicht auszuschließen ist und empfiehlt ihr, nicht an der Aussprache und
Abstimmung zur Beschlussvorlage teilzunehmen.
Ø Frau Masche
führt nochmals aus, dass sie sich nicht für befangen hält, kommt aber der Empfehlung
nach.
An
der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 098/22/1 beteiligen sich:
Frau
Schwarzkopf
Herr
Steinacker
Herr
Krüger
Frau
Richel
Frau
Scheib
Herr
Grubert zu Protokoll
Mit diesem Beschluss hat der Bürgermeister keine
Ermächtigung, mehr als 120.000 Euro an die KulturGenossenschaft auszuzahlen.
An
der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 098/22/1 beteiligen sich:
Herr
Templin
Herr
Steinacker
Frau
Sahlmann
Herr
Warnick
Frau
Linke
Geschäftsordnungsantrag
von Frau Roß - Ende der Rednerliste
Abstimmung
zum Geschäftsordnungsantrag:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.
Auf
der Rednerliste stehen noch:
Frau
Dr. Bastians-Osthaus
Frau
Richel
Herr
Krüger
Abstimmung
zur DS-Nr. 098/22/1:
Die
DS-Nr. 098/22 wird mehrheitlich beschlossen.
15 Minuten Pause – 20:10 Uhr bis
20:25 Uhr