Die
aktuellen Krisen mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der
Pandemie sowie zunehmenden Extremwetterereignissen zeigen, dass die
Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegenüber Katastrophen
und Krisen verbessert werden muss. Die Resilienzstrategie der Bundesregierung betrachtet
erstmals ganzheitlich alle Phasen des Risiko- und Krisenmanagements: Prävention,
Vorsorge, Bewältigung sowie Nachbereitung.
Aktuell
ist die Energiekrise im Fokus: der zweite Netzstresstest kommt zu dem Ergebnis, dass
stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem nicht ausgeschlossen sind.
Für
den Gasbereich hat die Bundesnetzagentur aktualisierte Szenarien veröffentlicht. Die BNetzA betont
die längerfristige Notwendigkeit, das Sparziel von mindestens 20 Prozent
einzuhalten, um durch den Winter zu kommen. Viele Städte senken nicht nur die
Temperaturen in öffentlichen Gebäuden ab, sondern unternehmen weitere
Anstrengungen (Änderung der Beleuchtung, Umrüstung auf LED, Nachtabschaltungen,
Schließung besonders energieintensiver, aber nicht notwendiger Einrichtungen
wie z. B. Saunen, hydraulische Abgleiche, neue Heizungsanlagen …).
Auch
Kleinmachnow muss sich auf Krisenlagen wie den Ausfall der Gas- und/oder der
Stromversorgung vorbereiten und die eigenen Hausaufgaben erledigen. Die
Verwaltung hat zu diesem Themenkomplex im UVO gesagt, dass sie in Vorbereitung
konkreter Maßnahmen sei. Dies begrüßen wir und mahnen zur Eile.
Wir
fragen daher den Bürgermeister:
1.
Wie
soll in Kleinmachnow kurz- und langfristig das Energiesparziel von mindestens
20% erreicht werden?
2.
Welche
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wasser- und Wärmeversorgung im Falle eines
länger andauernden Stromausfalls bereitet die Verwaltung derzeit vor? Wie wird
im Notfall die Kommunikation dieser Maßnahmen sichergestellt? Wo und wie viele
Meldestellen für die Bürgerinnen und Bürger sind im Gemeindegebiet geplant,
wenn keine normale Telekommunikation mehr möglich ist?
3.
Sind
in Abstimmung mit dem Landkreis als Katastrophenschutzbehörde notwendige
Absprachen und Vorbereitungen getroffen worden (z. B. Erfassung und Kartierung
beatmungspflichtiger Menschen, Vorbereitung der Pflegeeinrichtungen, Planung
von Wärmeinseln usw.)?
4.
Erwägt
die Verwaltung eine Information über die Selbstschutzmaßnahmen und
Vorsorgemöglichkeiten, wie sie z. B. das BBK empfiehlt? Wann würde diese
frühestens erfolgen können?
Zu 1.
Kleinmachnow hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 eine
klimaneutrale Kommune zu werden. Die Gemeindevertretung (GV) beschloss daher am
4. Juni 2020 die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) für
Kleinmachnow. Durch ein externes Fachbüro und unter Einbeziehung relevanter
lokaler Akteure und Mitgliedern der GV wurden dazu Leitziele und ein Katalog
mit Maßnahmen erarbeitet. Diese wurden im Juni 2022 durch die GV angenommen.
Um die Maßnahmen zu bündeln, wurden die sieben Handlungsfelder A
bis G definiert. Die Maßnahmen wurden in Form von Steckbriefen präzisiert und
priorisiert und im Oktober 2022 von der GV endgültig beschlossen. Zum Beispiel
sind dort im Steckbrief A Energieversorgung folgende Handlungsschritte
vorgesehen:
· kommunaler
Wärmeplan
· Zubau
von Photovoltaik-Anlagen durch Unterstützung der regionalen Solateure
· Prüfung
der Nutzung von Wasserkraft
· energetisches
Quartierskonzept.
Weiterhin hat die Gemeinde ein
Programm zur Förderung von Solaranalgen sowie Energieberatung dieses Jahr
aufgelegt. Darüber hinaus sollen die Bürgerinnen und Bürger durch
Öffentlichkeitsarbeit zur Energieeinsparung aufgerufen werden.
Aktuell gibt es im Augenblick
Maßnahmen im Rathaus zur Energieeinsparung (Wärme und Strom) z. B. durch
abgesenkte Raumtemperaturen und konsequentes Ausschalten von technischen
Geräten bei längerer Nichtnutzung.
zu 2.
Auf die Wasser- und Stromversorgung
hat die Gemeinde keine direkten Zugriffe. Für einen anhaltenden Stromausfall
sollen das Rathaus und die Feuerwehr mit einer Netzersatzanlage ausgestattet
werden. Ferner verfügt die Feuerwehrüber über einige Stromerzeuger, welche im
Bedarfsfall genutzt werden können. Die Feuerwehr verfügt über Löschfahrzeuge,
welche im Bedarfsfall Wasser in begrenztem Umfang transportieren können.
Zu 3.
In der Gemeinde sind gegenwärtig
keine Pflegeeinrichtungen mit beatmungspflichtigen Patienten bekannt. Für den
privaten Bereich gibt es keine Anzeigepflicht gegenüber der Gemeinde. Auch
Wärmeinseln sind nicht geplant, da es schwierig ist, ohne Strom oder ohne Gas
Wärmeerzeuger zu betreiben. Eine Beratung zur Thematik wird Ende Dezember mit
dem Landkreis stattfinden.
Zu 4.
Die Verwaltung erwägt, über die
Pressestelle solche Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe zu veröffentlichen.
Ø
Die einreichende Fraktion ist mit der
Beantwortung der Anfragen nicht einverstanden und bittet um Nacharbeitung.