Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Die Beschlüsse DS-Nr. 025/22 und DS-Nr. 068/22 werden aufgehoben. Die Planungen aufgrund dieser Beschlüsse werden eingestellt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, als neues Investitionsvorhaben nunmehr die Bauleistungen gemäß des ursprünglich geplanten Bauvorhabens M-000597 (DS-Nr. 129/18 und DS-Nr. 106/21) auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring1 im Januar 2023 auszuschreiben.

 

Die investiven Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß der Kostenberechnung nach erfolgter Ausschreibung, Stand 06.12.2021 bzw. 14.2.2022, auf 3.699.609 EUR, die im Haushalt 2023 zu veranschlagen sind:

·       Haushaltsjahr 2023: 1.699.609 Euro (Ausführungs- und Genehmigungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, die bereits erfolgt und bezahlt ist, Beginn der Baumaßnahme)

·       Verpflichtungsermächtigung (VE) 2024: 2.000.000 Euro (Fortsetzung und Fertigstellung der Baumaßnahme).

 

Die bereits abgerechneten und abgeschriebenen Planungsleistungen liegen als Produkt vor und können dann als bereits geleistete Investitionszahlung verbucht werden.

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Templin. Der Einreicher beantragt namentliche Abstimmung.

 

 

Herr Templin zu Protokoll (wurde vorab per E-Mail verschickt und als Tischvorlage verteilt)

Einigen der im Schreiben des Bürgermeisters aufgelisteten Punkten ist zu widersprechen.

 

1.   Die Aussage in diesem Schreiben, es läge „keine belastbare Kostenermittlung für das Bauvorhaben vor“ und diese „Kostenermittlung ist für eine Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 gemäß § 16 Absatz 2 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg - KomHKV - und auch für die Ermittlung der noch ausstehenden Honorare der Planungsbüros notwendig“ ist soweit nicht richtig, da, inkl. Baugenehmigung, Bauzeitenplan und verbindlicher Preisangebote zum 24. Februar, mit Wirksamkeit für die Durchführung des Bauvorhabens bis 2023 bereits vorliegen. § 16 Absatz 2 KomHKV schreibt vor, sämtliche für das Vorhaben aufzuwendenden Kosten zu ermitteln, was für die gesamten Planungsleistungen bereits erfolgt ist und keine Neuerhebung von Teilen der Planungskosten (Objektbetreuung und Rechnungslegung) erforderlich macht. Dieser vom Bürgermeister aufgeführte Grund, der eine Ausschreibung des Projektes – wie der Antrag sie fordert – unmöglich machen würde, existiert nicht.

2.   Im zweiten Absatz erläutert der Bürgermeister, dass, bei Umsetzung des Antrags, eine europaweite Ausschreibung der ausstehenden Planungsleistungen erforderlich wäre, die „mit § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 7 Vergabeordnung den EU-Schwellenwert von 215.000,00 € übersteigen“ würden. Bei diesem Zitat wurde allerdings keine Angabe gemacht, wie hoch denn die noch ausstehenden Planungsleistungen (ungefähr ein Drittel der gesamten Planungsleistungen beim Planungsbüro) sind. Es ist anzunehmen, dass dieser Betrag deutlich unter dem Schwellenwert von 215.000,00 € liegen wird, zumal es die Möglichkeit gibt, bei der Vergabe von Teilleistungen, für die es nur einen oder wenige Anbieter gibt, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Die noch ausstehenden Planungsleistungen sind mit einem erhöhten Haftungsrisiko bei geringer Vergütung verbunden, so dass eine Beauftragung der Firma, die bereits den größten Teil der Planungsleistungen erbracht hat, hier unproblematisch wäre. Ganz anders übrigens als bei dem Vorhaben in Modulbauweise, für das die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 036/22 am 19.05.2022 die Vergabe von Planungsleistungen in Höhe von 220.000,00 €, und damit oberhalb des Schwellenwertes, der eine europaweite Ausschreibung erforderlich macht, vergeben hat. Eine Überprüfung, ob darin nicht ein Verstoß gegen das Vergaberecht liegt, wäre hinfällig, wenn dem Antrag zugestimmt wird.

3.   In seinem dritten Punkt verweist der Bürgermeister darauf, dass, bei Annahme des Antrags, „eine Fertigstellung erst im Jahr 2025 möglich sein“ könnte. Das ist, wie bereits dargelegt, falsch, denn der Zeitenplan vom letzten Jahr sieht eine Fertigstellung ein Jahr nach Auftragserteilung vor, d. h. eine Fertigstellung könnte 2024 erfolgen.

 

Damit läge die Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Hortplätze allerdings ein Jahr nach der im Schreiben des Bürgermeisters für 2023 zugesagten Errichtung des „Erweiterungsbaus in Modulbauweise“. Ob dieser Aussage des Bürgermeisters zu glauben ist, bleibt äußerst fraglich. Abgesehen davon, dass, hätte der Bürgermeister die Ausschreibung nicht aufgehoben, weil die Angebote „kein wirtschaftliches Ergebnis“ erbracht haben sollen, dieser Bau dann auch 2023 fertiggestellt wäre, steht seine Aussage im Widerspruch zum Zeitenplan im Errichtungsbeschluss des Erweiterungsbaus in Modulbauweise, in dem vom Beginn der Baumaßnahme 2022 ausgegangen wurde. Es müsste jetzt also bereits die Ausschreibung vorbereitet sein, damit, wenn dann der Bau komplett in wenigen Monaten errichtet werden kann, im März die Beauftragung der ausgeschriebenen Bauleistungen erfolgen.

Da der „Erweiterungsbau in Modulbauweise“ nur eine temporäre Lösung sein soll, verdoppeln sich die Abschreibungsbeträge gegenüber dem nachhaltigen „Erweiterungsbau in Holzbauweise“. Damit belastet der Bau in Modulbauweise den Ertragshaushalt stärker und hat nur die Hälfte der Kapazität des ursprünglichen Bauvorhabens. Das ursprünglich geplante Bauvorhaben zu realisieren, würde auch zeigen, dass Kleinmachnow Klimaschutz ernst nimmt und Bauvorhaben auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit überprüft.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 099/22/1 beteiligen sich:

 

Herr Bültermann zu Protokoll

Nicht erst seit zwei Ausschusssitzungsrunden ist uns bekannt, dass sich neue Anforderungen an die Gestaltung des Umfeldes unseres Rathauses ergeben.

Mit stoischer Ignoranz pochen eine Vielzahl politisch motivierter Mandatsträger auf die Errichtung eines Horterweiterungsbaus für eine schulische Einrichtung, die nach bekannten Schulentwicklungszahlen auf dem Prüfstand steht. Geschätzte 80.000 € wird ein Platz für ein Hortkind kosten. Für ca. 20 Kinder der 5. und 6. Klassen soll dies in naher Zukunft Wirklichkeit werden.

Nicht wie aus dem Nichts kommt der Raumbedarf der Gesamtschule Kleinmachnow. Die Auslagerung der Mensa wird durch uns durch eine temporäre Lösung beschlossen, um Raum für zumutbare Arbeitsbedingungen des wachsenden Pädagogen Kollegiums zu schaffen. Planungen zu An - und Umbauten der Schule sollen im Frühjahr kommenden Jahres beginnen. Die zunehmende Attraktivität der Schule, nicht zuletzt durch eine anerkannte Sekundarstufe II, nimmt stetig zu. Unterrichts – und Laborräume werden notwendig, um einem modernen, zeitgemäßen Anspruch an die Bildung zukünftiger Schüler gerecht zu werden.

Wir lassen heute unseren Bürgermeister prüfen, ob kurzfristig eine Personalstellenerweiterung unserer Verwaltung möglich ist. Im Erfolgsfalle wird er Räume für zusätzliche Mitarbeiter brauchen. Räume, die gewonnen werden können, wenn vorhandene Gebäude und zukünftig zu errichtende Gebäude für die Auslagerung und Erweiterung unserer Bibliothek oder auch des KITA-Verbundes gewonnen würden.

Nicht zuletzt das geplante Familienzentrum könnte seinen geplanten Standort im „Meiereifeld“ ins Zentrum verlagern.

Meine Fraktion wird mit ihrem heutigen Votum gegen den Antrag DS-Nr. 099/22 der BIK stimmen und damit den Weg zur Errichtung eines Gebäudes in modularer Bauweise freimachen.

Unsere Kollegin Masche von der FDP-Fraktion hat in Diskussionen zu einem zukünftigen Museum für Kleinmachnow an uns folgenden Appell gerichtet: „Lassen Sie uns groß denken!“

Sicher hat sie damit auch gemeint: Lasst uns in die Zukunft denken. Das bedeutet, in der jetzigen und zukünftigen Gemengelage mit Vernunft und Weitsicht zu diskutieren und zu planen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 099/22/1 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Pichl

Frau Scheib

Herr Steinacker

Herr Bültermann

 

 

Namentliche Abstimmung zur DS-Nr. 099/22/1:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

Bastians-Osthaus, Dr. Uda

 

X

 

Baumgraß, Holger

 

X

 

Bültermann, Bernd

 

X

 

Dr. Braun, Michael

X

 

 

Grubert, Michael

 

X

 

 

 

 

 

Gutheins, Norbert

-

-

-

Hahn, Frederik

X

 

 

Heilmann, Kathrin

 

X

 

Jantc, Christoph

 

X

 

 

 

 

 

Knuth, Elisa

 

X

 

Krüger, Bernd

 

 

X

Liebrenz, Hannah

 

 

X

Liebrenz, Henry

 

X

 

Linke, Friederike

 

X

 

 

 

 

 

Masche, Hilke

 

X

 

Pichl, Alexandra

X

 

 

Richel, Mirna

 

X

 

Roß, Nicole

 

X

 

Sahlmann, Barbara

 

X

 

 

 

 

 

Scheib, Angelika

X

 

 

Schubert, Matthias

 

X

 

Schwarzkopf, Andrea

X

 

 

Singer, Thomas

 

X

 

Steinacker, Max

X

 

 

 

 

 

 

Templin, Roland

X

 

 

Warnick, Klaus-Jürgen

 

X

 

Winde, Astrid

X

 

 

gesamt

8

16

2

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 099/22/1:

Die DS-Nr. 099/22/1 wird mehrheitlich abgelehnt.