Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 099/22/1
Die Beschlüsse
DS-Nr. 025/22 und DS-Nr. 068/22 werden aufgehoben. Die Planungen aufgrund
dieser Beschlüsse werden eingestellt.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, als neues Investitionsvorhaben nunmehr die Bauleistungen gemäß
des ursprünglich geplanten Bauvorhabens M-000597 (DS-Nr. 129/18 und DS-Nr.
106/21) auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring1 im Januar 2023 auszuschreiben.
Die investiven
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß der Kostenberechnung nach
erfolgter Ausschreibung, Stand 06.12.2021 bzw. 14.2.2022, auf 3.699.609 EUR,
die im Haushalt 2023 zu veranschlagen sind:
· Haushaltsjahr 2023:
1.699.609 Euro (Ausführungs- und Genehmigungsplanung, Vorbereitung der Vergabe,
die bereits erfolgt und bezahlt ist, Beginn der Baumaßnahme)
· Verpflichtungsermächtigung
(VE) 2024: 2.000.000 Euro (Fortsetzung und Fertigstellung der Baumaßnahme).
Die bereits
abgerechneten und abgeschriebenen Planungsleistungen liegen als Produkt vor und
können dann als bereits geleistete Investitionszahlung verbucht werden.
Ø Erläuterungen zum
Antrag durch Herrn Templin. Der Einreicher beantragt namentliche Abstimmung.
Herr Templin zu
Protokoll (wurde vorab per E-Mail verschickt und als Tischvorlage verteilt)
Einigen der
im Schreiben des Bürgermeisters aufgelisteten Punkten ist zu widersprechen.
1.
Die Aussage in diesem Schreiben, es läge
„keine belastbare Kostenermittlung für das Bauvorhaben vor“ und diese
„Kostenermittlung ist für eine Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 gemäß §
16 Absatz 2 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg - KomHKV -
und auch für die Ermittlung der noch ausstehenden Honorare der Planungsbüros
notwendig“ ist soweit nicht richtig, da, inkl. Baugenehmigung, Bauzeitenplan
und verbindlicher Preisangebote zum 24. Februar, mit Wirksamkeit für die
Durchführung des Bauvorhabens bis 2023 bereits vorliegen. § 16 Absatz 2 KomHKV
schreibt vor, sämtliche für das Vorhaben aufzuwendenden Kosten zu ermitteln,
was für die gesamten Planungsleistungen bereits erfolgt ist und keine
Neuerhebung von Teilen der Planungskosten (Objektbetreuung und Rechnungslegung)
erforderlich macht. Dieser vom Bürgermeister aufgeführte Grund, der eine Ausschreibung
des Projektes – wie der Antrag sie fordert – unmöglich machen würde, existiert
nicht.
2.
Im zweiten Absatz erläutert der
Bürgermeister, dass, bei Umsetzung des Antrags, eine europaweite Ausschreibung
der ausstehenden Planungsleistungen erforderlich wäre, die „mit § 3 Absatz 1 in
Verbindung mit Absatz 7 Vergabeordnung den EU-Schwellenwert von 215.000,00 €
übersteigen“ würden. Bei diesem Zitat wurde allerdings keine Angabe gemacht,
wie hoch denn die noch ausstehenden Planungsleistungen (ungefähr ein Drittel
der gesamten Planungsleistungen beim Planungsbüro) sind. Es ist anzunehmen,
dass dieser Betrag deutlich unter dem Schwellenwert von 215.000,00 € liegen
wird, zumal es die Möglichkeit gibt, bei der Vergabe von Teilleistungen, für
die es nur einen oder wenige Anbieter gibt, auf eine Ausschreibung zu
verzichten. Die noch ausstehenden Planungsleistungen sind mit einem erhöhten
Haftungsrisiko bei geringer Vergütung verbunden, so dass eine Beauftragung der
Firma, die bereits den größten Teil der Planungsleistungen erbracht hat, hier
unproblematisch wäre. Ganz anders übrigens als bei dem Vorhaben in
Modulbauweise, für das die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 036/22 am 19.05.2022
die Vergabe von Planungsleistungen in Höhe von 220.000,00 €, und damit oberhalb
des Schwellenwertes, der eine europaweite Ausschreibung erforderlich macht,
vergeben hat. Eine Überprüfung, ob darin nicht ein Verstoß gegen das
Vergaberecht liegt, wäre hinfällig, wenn dem Antrag zugestimmt wird.
3.
In seinem dritten Punkt verweist der Bürgermeister
darauf, dass, bei Annahme des Antrags, „eine Fertigstellung erst im Jahr 2025
möglich sein“ könnte. Das ist, wie bereits dargelegt, falsch, denn der
Zeitenplan vom letzten Jahr sieht eine Fertigstellung ein Jahr nach
Auftragserteilung vor, d. h. eine Fertigstellung könnte 2024 erfolgen.
Damit läge
die Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Hortplätze allerdings ein
Jahr nach der im Schreiben des Bürgermeisters für 2023 zugesagten Errichtung
des „Erweiterungsbaus in Modulbauweise“. Ob dieser Aussage des Bürgermeisters
zu glauben ist, bleibt äußerst fraglich. Abgesehen davon, dass, hätte der
Bürgermeister die Ausschreibung nicht aufgehoben, weil die Angebote „kein
wirtschaftliches Ergebnis“ erbracht haben sollen, dieser Bau dann auch 2023 fertiggestellt
wäre, steht seine Aussage im Widerspruch zum Zeitenplan im Errichtungsbeschluss
des Erweiterungsbaus in Modulbauweise, in dem vom Beginn der Baumaßnahme 2022
ausgegangen wurde. Es müsste jetzt also bereits die Ausschreibung vorbereitet
sein, damit, wenn dann der Bau komplett in wenigen Monaten errichtet werden
kann, im März die Beauftragung der ausgeschriebenen Bauleistungen erfolgen.
Da der
„Erweiterungsbau in Modulbauweise“ nur eine temporäre Lösung sein soll,
verdoppeln sich die Abschreibungsbeträge gegenüber dem nachhaltigen
„Erweiterungsbau in Holzbauweise“. Damit belastet der Bau in Modulbauweise den
Ertragshaushalt stärker und hat nur die Hälfte der Kapazität des ursprünglichen
Bauvorhabens. Das ursprünglich geplante Bauvorhaben zu realisieren, würde auch
zeigen, dass Kleinmachnow Klimaschutz ernst nimmt und Bauvorhaben auch unter
dem Aspekt der Nachhaltigkeit überprüft.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 099/22/1 beteiligen sich:
Herr Bültermann zu
Protokoll
Nicht erst seit zwei
Ausschusssitzungsrunden ist uns bekannt, dass sich neue Anforderungen an die
Gestaltung des Umfeldes unseres Rathauses ergeben.
Mit stoischer
Ignoranz pochen eine Vielzahl politisch motivierter Mandatsträger auf die
Errichtung eines Horterweiterungsbaus für eine schulische Einrichtung, die nach
bekannten Schulentwicklungszahlen auf dem Prüfstand steht. Geschätzte 80.000 €
wird ein Platz für ein Hortkind kosten. Für ca. 20 Kinder der 5. und 6. Klassen
soll dies in naher Zukunft Wirklichkeit werden.
Nicht wie aus dem
Nichts kommt der Raumbedarf der Gesamtschule Kleinmachnow. Die Auslagerung der
Mensa wird durch uns durch eine temporäre Lösung beschlossen, um Raum für
zumutbare Arbeitsbedingungen des wachsenden Pädagogen Kollegiums zu schaffen.
Planungen zu An - und Umbauten der Schule sollen im Frühjahr kommenden Jahres
beginnen. Die zunehmende Attraktivität der Schule, nicht zuletzt durch eine
anerkannte Sekundarstufe II, nimmt stetig zu. Unterrichts – und Laborräume
werden notwendig, um einem modernen, zeitgemäßen Anspruch an die Bildung
zukünftiger Schüler gerecht zu werden.
Wir lassen heute
unseren Bürgermeister prüfen, ob kurzfristig eine Personalstellenerweiterung
unserer Verwaltung möglich ist. Im Erfolgsfalle wird er Räume für zusätzliche
Mitarbeiter brauchen. Räume, die gewonnen werden können, wenn vorhandene
Gebäude und zukünftig zu errichtende Gebäude für die Auslagerung und
Erweiterung unserer Bibliothek oder auch des KITA-Verbundes gewonnen würden.
Nicht zuletzt das
geplante Familienzentrum könnte seinen geplanten Standort im „Meiereifeld“ ins
Zentrum verlagern.
Meine Fraktion wird
mit ihrem heutigen Votum gegen den Antrag DS-Nr. 099/22 der BIK stimmen und
damit den Weg zur Errichtung eines Gebäudes in modularer Bauweise freimachen.
Unsere Kollegin
Masche von der FDP-Fraktion hat in Diskussionen zu einem zukünftigen Museum für
Kleinmachnow an uns folgenden Appell gerichtet: „Lassen Sie uns groß denken!“
Sicher hat sie damit
auch gemeint: Lasst uns in die Zukunft denken. Das bedeutet, in der jetzigen
und zukünftigen Gemengelage mit Vernunft und Weitsicht zu diskutieren und zu
planen.
An der weiteren
Aussprache zur DS-Nr. 099/22/1 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr
Grubert
Frau Pichl
Frau Scheib
Herr Steinacker
Herr Bültermann
Namentliche
Abstimmung zur DS-Nr. 099/22/1:
Name
|
Ja
|
Nein
|
Enthaltung
|
|
|
|
|
Bastians-Osthaus,
Dr. Uda |
|
X |
|
Baumgraß,
Holger |
|
X |
|
Bültermann,
Bernd |
|
X |
|
Dr.
Braun, Michael |
X |
|
|
Grubert,
Michael |
|
X |
|
|
|
|
|
Gutheins,
Norbert |
- |
- |
- |
Hahn,
Frederik |
X |
|
|
Heilmann,
Kathrin |
|
X |
|
Jantc,
Christoph |
|
X |
|
|
|
|
|
Knuth,
Elisa |
|
X |
|
Krüger,
Bernd |
|
|
X |
Liebrenz,
Hannah |
|
|
X |
Liebrenz,
Henry |
|
X |
|
Linke,
Friederike |
|
X |
|
|
|
|
|
Masche,
Hilke |
|
X |
|
Pichl,
Alexandra |
X |
|
|
Richel,
Mirna |
|
X |
|
Roß,
Nicole |
|
X |
|
Sahlmann,
Barbara |
|
X |
|
|
|
|
|
Scheib,
Angelika |
X |
|
|
Schubert,
Matthias |
|
X |
|
Schwarzkopf,
Andrea |
X |
|
|
Singer,
Thomas |
|
X |
|
Steinacker,
Max |
X |
|
|
|
|
|
|
Templin,
Roland |
X |
|
|
Warnick,
Klaus-Jürgen |
|
X |
|
Winde,
Astrid |
X |
|
|
gesamt |
8 |
16 |
2 |
Abstimmung zur
DS-Nr. 099/22/1:
Die DS-Nr. 099/22/1
wird mehrheitlich abgelehnt.