Sitzung: 20.02.2023 Bauausschuss
LoF 04/2023, Baumfällungen ohne
vorherige Fällgenehmigung, Höhe von Bußgeldern:
wird unter den TOP 7.1.3 und 16.1 behandelt.
LoF 02/2023, Gestaltungssatzung Sommerfeldsiedlung,
Grundstück, Ernst-Thälmann-Straße 140:
Der errichtete Vorbau ist konform mit der Gestaltungssatzung,
was Breite, Höhe und das Material angeht. Der dafür zuständigen
Bauaufsichtsbehörde, aber auch der Gemeinde ist bei der Prüfung des Bauantrages
nicht aufgefallen, dass das Holz dunkel (anthrazit) gestrichen werden sollte. Daraufhin
wurde die Baugenehmigung erteilt.
Frau Sahlmann: Es
ist nicht nur die Farbe, sondern auch die Form des Anbaus.
Herr Schubert: Die
Bauaufsicht hätte die Bauherrschaft darauf hinweisen müssen, dass die
beabsichtigte Farbgestaltung nicht satzungskonform ist. Eine Rücknahme der
Baugenehmigung sollte geprüft werden.
Herr Prof. Sommer: Die
Farbe ist nicht entscheidend, sondern das Volumen, der Kubus. Man sollte über
die Änderung der Satzung nachdenken.
Herr Ernsting: Für
detailliertere Regelungen zur Größe müsste anstelle der Gestaltungssatzung ein
B-Plan aufgestellt werden. Die Verwaltung wird mit dem Landkreis klären, ob und
inwieweit eine Rücknahme der Baugenehmigung möglich ist.