Sitzung: 20.02.2023 Bauausschuss
Torhaus Neue Hakeburg:
Über die schwere
Beschädigung des denkmalgeschützten Torhauses ist die Denkmalschutzbehörde des
Landkreises informiert. Sie hat dem Bauherren Auflagen erteilt.
Baustellenverkehr kann nicht mehr durch das Tor fahren. Es ist noch nicht klar,
ob ein Rückbau erfolgen muss.
Die vom Eigentümer
vorgeschlagene nördliche Umfahrung soll über das Gelände der BBIS und durch das
Landschaftsschutzgebiet führen. Dies wird von der Gemeinde abgelehnt.
Die Gemeinde hat vorgeschlagen,
den Baustellenverkehr stattdessen an der Südseite des Torhauses entlang zu
führen. Auch das ist nicht ohne einen Eingriff in den Baumbestand möglich, aber
dort ginge es über das Gelände des Eigentümers des Geländes der Neuen Hakeburg.
Frage:
Gibt es eine Vereinbarung, dass bei Schäden diese erst behoben werden müssen,
bevor weitergebaut werden darf?
Antwort: Nein, jedenfalls
nicht seitens der Gemeinde. Im Vertrag zwischen Gemeinde und Eigentümer ist
lediglich festgelegt, dass die Nutzung der ergänzenden Wohnbebauung erst
aufgenommen werden darf, wenn die denkmalgeschützten Gebäude saniert sind.
Ende
öffentliche Sitzung 20:19 Uhr