Torhaus Neue Hakeburg:

Über die schwere Beschädigung des denkmalgeschützten Torhauses ist die Denkmalschutzbehörde des Landkreises informiert. Sie hat dem Bauherren Auflagen erteilt. Baustellenverkehr kann nicht mehr durch das Tor fahren. Es ist noch nicht klar, ob ein Rückbau erfolgen muss.

Die vom Eigentümer vorgeschlagene nördliche Umfahrung soll über das Gelände der BBIS und durch das Landschaftsschutzgebiet führen. Dies wird von der Gemeinde abgelehnt.

Die Gemeinde hat vorgeschlagen, den Baustellenverkehr stattdessen an der Südseite des Torhauses entlang zu führen. Auch das ist nicht ohne einen Eingriff in den Baumbestand möglich, aber dort ginge es über das Gelände des Eigentümers des Geländes der Neuen Hakeburg.

Frage: Gibt es eine Vereinbarung, dass bei Schäden diese erst behoben werden müssen, bevor weitergebaut werden darf?

Antwort: Nein, jedenfalls nicht seitens der Gemeinde. Im Vertrag zwischen Gemeinde und Eigentümer ist lediglich festgelegt, dass die Nutzung der ergänzenden Wohnbebauung erst aufgenommen werden darf, wenn die denkmalgeschützten Gebäude saniert sind.

 

Ende öffentliche Sitzung 20:19 Uhr