Sitzung: 16.06.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: zurückgezogen
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einen Vorvertrag für einen Städtebaulichen
Vertrag abzuschließen
1) mit folgenden bindenden Regelungen:
Bestellung
einer Dienstbarkeit (mindestens 3,0 m breites Geh- und Radfahrrecht
zugunsten der Allgemeinheit) für die in Anlage 2 mit G1, G2 und G3 bezeichneten
Flächen;
Bestellung
einer Dienstbarkeit (Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde und des für die Regenwasserentsorgung
zuständigen Unternehmensträgers) für die in Anlage 2 mit L1 bezeichnete
Fläche;
2) mit folgenden Bestimmungen, deren Regelung im Städtebaulichen
Vertrag vorzusehen ist:
Regelungen
über Verpflichtungen zum vollständigen Rückbau der auf der rückwärtigen Fläche
(künftig Grünfläche) vorhandenen baulichen Anlagen und zum angedachten Erwerb
der als Grünfläche vorgesehenen Fläche,
Regelungen
zu weiteren Dienstbarkeiten (Geh- u. Radfahrrechte zugunsten der Allgemeinheit,
Fahrrechte zugunsten der Gemeinde als Pflegezufahrt zur künftigen Grünfläche
etc.),
Regelungen
für die Gewährung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses an den Eigentümer
zur erstmaligen Herstellung des Geh- und Radweges im Abschnitt G2,
Regelungen
für einen Flächentausch im Bereich Stahnsdorfer Damm.
Die konkrete Ausformulierung der vorstehenden
Regelungen wird dem Bürgermeister übertragen. Der Gemeindevertretung ist der
abgeschlossene Vorvertrag mit dem Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf
zur Kenntnis vorzulegen.
Anlagen
1) Bebauungsplan KLM-BP-045,
Abgrenzung des Geltungsbereiches
2) Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Exposé (Auszug), zum Verkauf stehende Teilfläche
3) Kennzeichnung
Dienstbarkeiten
4) Bebauungsplan-Vorentwurf,
Stand 16.05.2011
Der Beschluss wird durch die Verwaltung zurückgezogen.