Beschluss: zurückgezogen

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einen Vorver­trag für einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen

1) mit folgenden bindenden Regelungen:

­        Bestellung einer Dienstbarkeit (mindestens 3,0 m breites Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit) für die in Anlage 2 mit G1, G2 und G3 bezeichneten Flächen;

­        Bestellung einer Dienstbarkeit (Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde und des für die Regen­wasserentsorgung zuständigen Unternehmensträgers) für die in Anlage 2 mit L1 bezeichnete Fläche;

2) mit folgenden Bestimmungen, deren Regelung im Städtebaulichen Vertrag vorzusehen ist:

­        Regelungen über Verpflichtungen zum vollständigen Rückbau der auf der rückwärtigen Fläche (künftig Grünfläche) vorhandenen baulichen Anlagen und zum angedachten Erwerb der als Grünfläche vorgesehenen Fläche,

­        Regelungen zu weiteren Dienstbarkeiten (Geh- u. Radfahrrechte zugunsten der Allgemeinheit, Fahrrechte zugunsten der Gemeinde als Pflegezufahrt zur künftigen Grünfläche etc.),

­        Regelungen für die Gewährung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses an den Eigentümer zur erstmaligen Herstellung des Geh- und Radweges im Abschnitt G2,

­        Regelungen für einen Flächentausch im Bereich Stahnsdorfer Damm.

 

Die konkrete Ausformulierung der vorstehenden Regelungen wird dem Bürgermeister übertragen. Der Gemeindevertretung ist der abgeschlossene Vorvertrag mit dem Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Anlagen

1)    Bebauungsplan KLM-BP-045, Abgrenzung des Geltungsbereiches

2)    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Exposé (Auszug), zum Verkauf stehende Teilfläche

3)    Kennzeichnung Dienstbarkeiten

4)    Bebauungsplan-Vorentwurf, Stand 16.05.2011

 

 

Der Beschluss wird durch die Verwaltung zurückgezogen.