Sitzung: 27.06.2011 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 105/11
Frau
Neidel
Erläutert
die Beschlussempfehlung.
Frau
Weber
Informiert
zu einer am 24.05.2011 durchgeführten Informationsveranstaltung zur Sicherung
des straßenbegleitenden Grünstreifend in der Straße Ginsterheide.
Im
Zusammenhang wird die Maßnahme wie folgt durchgeführt:
- Errichtung der
Doppelbordanlage, laut Beschluss,
- Erneuerung der
Fahrbahn, also die Schwarzdecke wird auf Kosten der Gemeinde hergestellt,
- die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung sollte in diesem Zusammenhang mit erfolgen und
- die Beibehaltung der
17 Stellplätze kann auch gesichert werden.
Frau
von Törne zu Protokoll
Der
Eindruck, der für mich auf der Einwohnerversammlung entstanden ist, ist ein
anderer, als der, der jetzt hier geschildert worden ist. Die Doppelbordanlage
und all diese Einschätzungen sind ein Wunsch der Verwaltung gewesen. Es gab
nicht wirklich eine Klarheit, was die Einwohner wollen.
Herr
Lippoldt zu Protokoll
Die
Kosten für die Beleuchtungsanlage, so wurde mir berichtet, sind mit maximal
300,- Euro pro Grundstück genannt worden. Jetzt wird von 300,- bis 500,- Euro
für ein Grundstück zwischen 500 und 1000 m² gesprochen. Unterschiedlich sind
auch die Angaben über die Gesamtkosten. In der Vorlage wird von ca. 50.000,-
Euro für 800 m Beleuchtungsanlage gesprochen. Der Gutachter spricht von 1000 m
Beleuchtungsanlage und gibt Kosten bis 65.000,- Euro an, ohne die Schaltkästen,
die noch dazu kommen, die sind in der Kostenschätzung nicht enthalten. Ich
glaube es wäre für den Gemeindefrieden wichtig, wenn die Anwohner, bevor wir
hier beschließen, genaue Kenntnis über die Fakten haben, denn wir wissen ja,
dass gerade in der Ginsterheide auch Grundstücke mit sehr viel größerer Fläche
von Alteinwohnern sind, die jetzt die Beleuchtungskosten, die weit über 1000,-
Euro gehen, gar nicht mehr tragen können.
Aus
diesem Grund wäre ich dankbar, wenn dieses noch einmal kostenmäßig und von der
Umlagehöhe her von der Verwaltung recherchiert werden könnte. Es kommt noch
hinzu, dass der Gutachter die Straße als Sammelstraße einstuft und die
Verwaltung dieselbe Straße als Haupterschließungsstraße bezeichnet.
Welche
Konsequenzen hat der Unterschied zwischen Sammelstraße und einer
Haupterschließungsstraße für die Umlagepflicht und für die Tragung der Kosten
für die Anlieger?
Frau
Neidel
Grundstücksbezogen
kann man das nicht genau sagen, deshalb sagte ich bereits, bei Grundstücken
zwischen 500 bis 1000 m² die Größenordnung von ca. 300,- bis 500,- Euro. Ich
bin der Meinung, dass das so auch in der Informationsveranstaltung auch so
gesagt wurde. Größenordnungen von 1000,- Euro für die Straßenbeleuchtung werden
wir nicht erreichen.
Die
Kategorie ist Haupterschließungsstraße und damit ergibt sich der
Verteilerschlüssel 50/50.
In
unserer Satzung gibt es jetzt nur noch 3 Kategorien:
-
Anliegerstraße
-
Haupterschließungsstraße
und
-
Hauptverkehrsstraße.
Der
Begriff „Sammelstraße“ findet sich in unserer Satzung nicht mehr wieder.
Ein
Protokoll dieser Informationsveranstaltung wird den Ausschussmitglieder mit der
Niederschrift der heutigen Bauausschusssitzung verschickt.
Herr
Dr. Mueller zu Protokoll
Ich
hätte ganz gern, dass in diesem Angebot eine LED-Lampe mit angeboten wird und
dass eingerechnet wird und dass wir als Gemeinde künftig generell für die
Straßenbeleuchtung nur noch LED-Lampen einsetzen. Wir sollten mit einem
Pilotprojekt die LED einführen, um dann auch eigene Erfahrungen zu sammeln, wie
wir mit dieser Problematik weiter kommen.
Herr
Dr. Klocksin
Ich
rege an, vielleicht doch Alternativen in der handwerklichen Darstellung der
Lampenmasten zu ergänzen.
Herr
Grubert
Wir
werden zum nächsten Hauptausschuss ein entsprechendes Angebot mit LED und handwerklichen
Darstellungen einholen.
Abstimmungsergebnis
zu DS-Nr. 105/11:
4 Zustimmungen / 2
Ablehnungen / Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt