Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Neidel

Erläutert die Beschlussempfehlung.

 

Frau Weber

Informiert zu einer am 24.05.2011 durchgeführten Informationsveranstaltung zur Sicherung des straßenbegleitenden Grünstreifend in der Straße Ginsterheide.

Im Zusammenhang wird die Maßnahme wie folgt durchgeführt:

  1. Errichtung der Doppelbordanlage, laut Beschluss,
  2. Erneuerung der Fahrbahn, also die Schwarzdecke wird auf Kosten der Gemeinde hergestellt,
  3. die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sollte in diesem Zusammenhang mit erfolgen und
  4. die Beibehaltung der 17 Stellplätze kann auch gesichert werden.

 

 

Frau von Törne zu Protokoll

Der Eindruck, der für mich auf der Einwohnerversammlung entstanden ist, ist ein anderer, als der, der jetzt hier geschildert worden ist. Die Doppelbordanlage und all diese Einschätzungen sind ein Wunsch der Verwaltung gewesen. Es gab nicht wirklich eine Klarheit, was die Einwohner wollen.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Die Kosten für die Beleuchtungsanlage, so wurde mir berichtet, sind mit maximal 300,- Euro pro Grundstück genannt worden. Jetzt wird von 300,- bis 500,- Euro für ein Grundstück zwischen 500 und 1000 m² gesprochen. Unterschiedlich sind auch die Angaben über die Gesamtkosten. In der Vorlage wird von ca. 50.000,- Euro für 800 m Beleuchtungsanlage gesprochen. Der Gutachter spricht von 1000 m Beleuchtungsanlage und gibt Kosten bis 65.000,- Euro an, ohne die Schaltkästen, die noch dazu kommen, die sind in der Kostenschätzung nicht enthalten. Ich glaube es wäre für den Gemeindefrieden wichtig, wenn die Anwohner, bevor wir hier beschließen, genaue Kenntnis über die Fakten haben, denn wir wissen ja, dass gerade in der Ginsterheide auch Grundstücke mit sehr viel größerer Fläche von Alteinwohnern sind, die jetzt die Beleuchtungskosten, die weit über 1000,- Euro gehen, gar nicht mehr tragen können.

Aus diesem Grund wäre ich dankbar, wenn dieses noch einmal kostenmäßig und von der Umlagehöhe her von der Verwaltung recherchiert werden könnte. Es kommt noch hinzu, dass der Gutachter die Straße als Sammelstraße einstuft und die Verwaltung dieselbe Straße als Haupterschließungsstraße bezeichnet.

Welche Konsequenzen hat der Unterschied zwischen Sammelstraße und einer Haupterschließungsstraße für die Umlagepflicht und für die Tragung der Kosten für die Anlieger?

 

Frau Neidel

Grundstücksbezogen kann man das nicht genau sagen, deshalb sagte ich bereits, bei Grundstücken zwischen 500 bis 1000 m² die Größenordnung von ca. 300,- bis 500,- Euro. Ich bin der Meinung, dass das so auch in der Informationsveranstaltung auch so gesagt wurde. Größenordnungen von 1000,- Euro für die Straßenbeleuchtung werden wir nicht erreichen.

Die Kategorie ist Haupterschließungsstraße und damit ergibt sich der Verteilerschlüssel 50/50.

In unserer Satzung gibt es jetzt nur noch 3 Kategorien:

-          Anliegerstraße

-          Haupterschließungsstraße und

-          Hauptverkehrsstraße.

Der Begriff „Sammelstraße“ findet sich in unserer Satzung nicht mehr wieder.

 

Ein Protokoll dieser Informationsveranstaltung wird den Ausschussmitglieder mit der Niederschrift der heutigen Bauausschusssitzung verschickt.

 

 

Herr Dr. Mueller zu Protokoll

Ich hätte ganz gern, dass in diesem Angebot eine LED-Lampe mit angeboten wird und dass eingerechnet wird und dass wir als Gemeinde künftig generell für die Straßenbeleuchtung nur noch LED-Lampen einsetzen. Wir sollten mit einem Pilotprojekt die LED einführen, um dann auch eigene Erfahrungen zu sammeln, wie wir mit dieser Problematik weiter kommen.

 

Herr Dr. Klocksin

Ich rege an, vielleicht doch Alternativen in der handwerklichen Darstellung der Lampenmasten zu ergänzen.

 

Herr Grubert

Wir werden zum nächsten Hauptausschuss ein entsprechendes Angebot mit LED und handwerklichen Darstellungen einholen.


Abstimmungsergebnis zu DS-Nr. 105/11:

4 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt