Als Gäste seitens Eigentümer/ Bauherr bzw. Nutzer nehmen teil:

Norbert Pape, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Berlin), Vertreter Eigentümer/ Bauherr,

Herr Wollenberg, Frau Erbel, PD (Partnerschaft Deutschland) – Berater der öffentlichen Hand GmbH (Berlin), Projektsteuerer und Berater,

Herr Nitschke, Herr Pudenz, Büro D:4 Architektur Berlin, Planungsbüro,

Herr Landgraf, FBNB Forschung und Beratung Nachhaltiges Bauen (Dresden), Beratung,

Frau Kurth, Leiterin Berufsbildungszentrum Kleinmachnow (BBiZ), gehört zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Bundesministerium Digitales und Verkehr (BMDV) nachgeordnet.

 

Die Vertretungen von Eigentümer/ Bauherrn bzw. Nutzer und deren Berater stellen den Stand des Projektes anhand einer Präsentation vor. Frau Kurth informiert über die Entwicklung des BBiZ. Angestrebt wird die Erneuerung und Erweiterung des Ausbildungsstandortes unter Berücksichtigung auch des Orts- und Landschaftsbildes.

 

Herr Wollenberg:

Angestrebte Projektgrundsätze sind

-       Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Zertifizierung des Objektes (mindestens Silber)

-       Berücksichtigung der Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes „Vorbildfunktion Bundesgebäude für Energieeffizienz“, Realisierung für Neubauten Effizienzgebäude Bund 40 (EGB 40, unterschreitet KfW EG 40 um 25 %)

-       Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, Errichtung von PV-Anlagen

-       Entsiegelung von befestigten Flächen, Versickerung des Regenwassers

-       Berücksichtigung des Denkmalschutzes

-       Realisierung von Barrierefreiheit

-       Funktionale und zukunftsorientierte Ausrichtung der Ausbildungsstätte etc.

 

Das Vorhaben soll als ÖPP-Projekt (öffentlich-private Partnerschaft) ausgeschrieben und realisiert werden. Deshalb ist nach jetzigem Stand mit einer konkreteren Entwurfsplanung erst nach Vergabe an einen privaten Projektpartner zu rechnen. Um die seitens des Bundes angestrebte Fertigstellung bis 01/2028 erreichen zu können, wäre die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes bis 02/2024 wichtig.

 

- 18:13 Uhr: Frau Masche nimmt teil, 7 GV-Mitglieder anwesend -

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Fiehler, Herr Sahlmann, Frau Scheib, Herr Prof. Sommer, Frau Masche, Dr. Braun

 

Diskussionspunkte:

1)     Welche Rolle kommen der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen sowie der Verwaltung bei dem Projekt zu?

2)     Die Lokale Agenda hatte schon einmal den Einbau eines Wasserkraftwerkes an der Schleuse angeregt. Warum wurde das nicht umgesetzt?

3)     Finden Sie noch genug Auszubildende?

4)     Wer beauftragt das Planungsbüro für die Erstellung des B-Planes?

5)     Nach welchen Kriterien sollen die Baukörper gestaltet werden? Gibt es einen Wettbewerb? Wichtig ist, welchen optischen Eindruck die Gebäude am Ende machen werden.

6)     Es sollte ein geeignetes Architekturbüro ausgewählt werden, und es ist auf Vereinbarkeit mit Denkmalschutz und Natur zu achten.

7)     Die genannte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 ist für Kleinmachnow sehr hoch. Welche Regelungstiefe wird der B-Plan haben, wie allgemein soll er gehalten werden?

8)     Verlauf geplanter Rad- und Wanderweg entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes: Dort ist das Gelände sehr hügelig. Ein abschnittsweise im Nordosten bestehender Geländeeinschnitt sollte mitgenutzt werden. Wo schließt der Rad- und Wanderweg an?

 

Antworten:

zu 1) Die Gemeinde hat die Planungshoheit, deren Gremien und Verwaltung sind in jedem Fall bis zum Inkrafttreten des B-Planes eng eingebunden.

zu 2) Für die Schleuse ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zuständig, nicht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder das BBiZ. Die Anregung soll aber noch mal betrachtet werden.

zu 3) Die WSV führt viele Arbeiten an den Bundeswasserstraßen selbst durch, deshalb sind Azubis gefragt und die Ausbildung sehr wichtig.

zu 4) Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros erfolgen durch die Gemeinde. Gemäß Kostenübernahmevereinbarung zwischen Gemeinde und Bund übernimmt letzterer den größeren Teil der Kosten für stadtplanerischen Leistungen. Die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 2011 soll wegen des veränderten Zuschnitts des B-Plan-Geltungsbereiches neu abgefasst werden. Bei der überwiegenden Kostentragung durch den Bund soll es aber bleiben.

zu 5) In der Ausschreibung für das ÖPP-Verfahren werden Kriterien vorgeben, die die Bieter erfüllen müssen. Ergänzende gestalterische Vorgaben können über die Gemeindeverwaltung an den Bund herangetragen und in der Ausschreibung aufgegriffen werden.

zu 6) Wegen der verschiedenen Anforderungen wurde das Büro D:4 gleich von Anfang an mit eingebunden. Das Büro D:4 weist sich aus durch gute Kenntnisse im Denkmalschutz und bei der Umgestaltung von Bestandsgebäuden. Diese Expertise soll in den Ausschreibung als Vorgabe einfließen.

zu 7) Die Angaben im Konzept sind noch vorläufig, es wird Präzisierungen geben, zum Beispiel bei der GRZ hinsichtlich der Einrechnung von Nebenanlagen. Im B-Plan sollen eine überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster) und weitere Details festgesetzt werden.

zu 8) Rad- und Wanderweg: Die für den Weg vorgesehene Fläche wird gegenüber dem übrigen BBiZ-Grundstück einzufrieden sein. Auf dem Gelände sind auch minderjährige Auszubildende, der Bund hat eine Obhutspflicht, das Grundstück soll deshalb abgeschlossen sein.
Die genaue Wegeführung ist noch zu planen, auch im Hinblick auf einen gewissen Schutz der Privatsphäre der Anwohnerschaft der Straße Am Hochwald. Es wird kein Radschnellweg geplant. Bund und Gemeinde haben im Blick, dass es ein vernünftiger Rad- und Wanderweg ohne zu große Steigungen entsteht. Die Verkehrssicherungspflicht für den Rad- und Wanderweg soll die Gemeinde übernehmen.
Der Weg wird im Westen an den Stahnsdorfer Damm und den bestehenden Uferwegabschnitt südlich Gasthaus zur Schleuse anbinden, im Osten an den bestehenden Weg auf dem Seeberg.

 

Meinungsbildungen

Anforderungen an die Gestaltung: Der Bauausschuss bitte den Bauherrn und seine Projektbegleiter bei der Auswahl des Architekturbüros darauf zu achten, dass bei der Gestaltung und Anordnung der Baukörper eine qualitätvolle und ästhetische Gestaltung und Umsetzung gewährleistet wird. Die Belange des Denkmalschutzes und die Belange von Natur und Landschaft müssen zwingend eingehalten werden. Die Kubaturen müssen der Umgebungsbebauung und der Landschaft angepasst sein.

Öffentlicher Rad- und Wanderweg (Uferweg-Abschnitt): Der Bauausschuss begrüßt einstimmig den in Anlage 4 der DS-Nr. 011/23 als Trasse dargestellten Wegeverlauf. Bei der genauen Wegeplanung sind geringe Steigungen, die Belange der Anwohnerschaft und der Altbaumbestand zu beachten.