Sitzung: 20.02.2023 Bauausschuss
Als Gäste seitens Eigentümer/ Bauherr bzw. Nutzer
nehmen teil:
Norbert Pape, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Berlin), Vertreter Eigentümer/ Bauherr,
Herr Wollenberg, Frau Erbel, PD (Partnerschaft
Deutschland) – Berater der öffentlichen Hand GmbH (Berlin), Projektsteuerer
und Berater,
Herr Nitschke, Herr Pudenz, Büro D:4 Architektur Berlin,
Planungsbüro,
Herr Landgraf, FBNB Forschung und Beratung Nachhaltiges Bauen
(Dresden), Beratung,
Frau Kurth, Leiterin Berufsbildungszentrum Kleinmachnow (BBiZ),
gehört zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Bundesministerium
Digitales und Verkehr (BMDV) nachgeordnet.
Die Vertretungen von Eigentümer/ Bauherrn bzw. Nutzer
und deren Berater stellen den Stand des Projektes anhand einer Präsentation
vor. Frau Kurth informiert über die Entwicklung des BBiZ. Angestrebt wird die
Erneuerung und Erweiterung des Ausbildungsstandortes unter Berücksichtigung
auch des Orts- und Landschaftsbildes.
Herr Wollenberg:
Angestrebte Projektgrundsätze sind
- Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen (BNB), Zertifizierung des Objektes (mindestens Silber)
- Berücksichtigung
der Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und
Gebäudesanierungen des Bundes „Vorbildfunktion Bundesgebäude für Energieeffizienz“,
Realisierung für Neubauten Effizienzgebäude Bund 40 (EGB 40, unterschreitet KfW
EG 40 um 25 %)
- Nutzung
von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, Errichtung von
PV-Anlagen
- Entsiegelung
von befestigten Flächen, Versickerung des Regenwassers
- Berücksichtigung
des Denkmalschutzes
- Realisierung
von Barrierefreiheit
- Funktionale
und zukunftsorientierte Ausrichtung der Ausbildungsstätte etc.
Das Vorhaben soll als ÖPP-Projekt (öffentlich-private
Partnerschaft) ausgeschrieben und realisiert werden. Deshalb ist nach jetzigem
Stand mit einer konkreteren Entwurfsplanung erst nach Vergabe an einen privaten
Projektpartner zu rechnen. Um die seitens des Bundes angestrebte Fertigstellung
bis 01/2028 erreichen zu können, wäre die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes
bis 02/2024 wichtig.
- 18:13 Uhr: Frau Masche nimmt
teil, 7 GV-Mitglieder anwesend -
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Fiehler, Herr Sahlmann, Frau Scheib, Herr Prof.
Sommer, Frau Masche, Dr. Braun
Diskussionspunkte:
1) Welche
Rolle kommen der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen sowie der Verwaltung bei
dem Projekt zu?
2) Die
Lokale Agenda hatte schon einmal den Einbau eines Wasserkraftwerkes an der
Schleuse angeregt. Warum wurde das nicht umgesetzt?
3) Finden
Sie noch genug Auszubildende?
4) Wer
beauftragt das Planungsbüro für die Erstellung des B-Planes?
5) Nach
welchen Kriterien sollen die Baukörper gestaltet werden? Gibt es einen
Wettbewerb? Wichtig ist, welchen optischen Eindruck die Gebäude am Ende machen
werden.
6) Es
sollte ein geeignetes Architekturbüro ausgewählt werden, und es ist auf Vereinbarkeit
mit Denkmalschutz und Natur zu achten.
7) Die
genannte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 ist für Kleinmachnow sehr hoch. Welche
Regelungstiefe wird der B-Plan haben, wie allgemein soll er gehalten werden?
8) Verlauf
geplanter Rad- und Wanderweg entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes: Dort
ist das Gelände sehr hügelig. Ein abschnittsweise im Nordosten bestehender
Geländeeinschnitt sollte mitgenutzt werden. Wo schließt der Rad- und Wanderweg
an?
Antworten:
zu 1) Die Gemeinde hat die
Planungshoheit, deren Gremien und Verwaltung sind in jedem Fall bis zum Inkrafttreten
des B-Planes eng eingebunden.
zu 2) Für die Schleuse ist
die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zuständig, nicht die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder das BBiZ. Die Anregung soll aber noch
mal betrachtet werden.
zu 3) Die WSV führt viele
Arbeiten an den Bundeswasserstraßen selbst durch, deshalb sind Azubis gefragt
und die Ausbildung sehr wichtig.
zu 4) Auswahl und
Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros erfolgen durch die Gemeinde. Gemäß
Kostenübernahmevereinbarung zwischen Gemeinde und Bund übernimmt letzterer den
größeren Teil der Kosten für stadtplanerischen Leistungen. Die bestehende Vereinbarung
aus dem Jahr 2011 soll wegen des veränderten Zuschnitts des
B-Plan-Geltungsbereiches neu abgefasst werden. Bei der überwiegenden
Kostentragung durch den Bund soll es aber bleiben.
zu 5) In der Ausschreibung
für das ÖPP-Verfahren werden Kriterien vorgeben, die die Bieter erfüllen müssen.
Ergänzende gestalterische Vorgaben können über die Gemeindeverwaltung an den
Bund herangetragen und in der Ausschreibung aufgegriffen werden.
zu 6) Wegen der
verschiedenen Anforderungen wurde das Büro D:4 gleich von Anfang an mit
eingebunden. Das Büro D:4 weist sich aus durch gute Kenntnisse im Denkmalschutz
und bei der Umgestaltung von Bestandsgebäuden. Diese Expertise soll in den Ausschreibung
als Vorgabe einfließen.
zu 7) Die Angaben im
Konzept sind noch vorläufig, es wird Präzisierungen geben, zum Beispiel bei der
GRZ hinsichtlich der Einrechnung von Nebenanlagen. Im B-Plan sollen eine
überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster) und weitere Details festgesetzt werden.
zu 8) Rad- und Wanderweg: Die
für den Weg vorgesehene Fläche wird gegenüber dem übrigen BBiZ-Grundstück
einzufrieden sein. Auf dem Gelände sind auch minderjährige Auszubildende, der
Bund hat eine Obhutspflicht, das Grundstück soll deshalb abgeschlossen sein.
Die genaue Wegeführung ist noch zu planen, auch im Hinblick auf einen gewissen
Schutz der Privatsphäre der Anwohnerschaft der Straße Am Hochwald. Es wird kein
Radschnellweg geplant. Bund und Gemeinde haben im Blick, dass es ein vernünftiger
Rad- und Wanderweg ohne zu große Steigungen entsteht. Die
Verkehrssicherungspflicht für den Rad- und Wanderweg soll die Gemeinde
übernehmen.
Der Weg wird im Westen an den Stahnsdorfer Damm und den bestehenden
Uferwegabschnitt südlich Gasthaus zur Schleuse anbinden, im Osten an den
bestehenden Weg auf dem Seeberg.
Meinungsbildungen
Anforderungen
an die Gestaltung: Der Bauausschuss bitte den Bauherrn und
seine Projektbegleiter bei der Auswahl des Architekturbüros darauf zu achten,
dass bei der Gestaltung und Anordnung der Baukörper eine qualitätvolle und ästhetische
Gestaltung und Umsetzung gewährleistet wird. Die Belange des Denkmalschutzes
und die Belange von Natur und Landschaft müssen zwingend eingehalten werden. Die
Kubaturen müssen der Umgebungsbebauung und der Landschaft angepasst sein.
Öffentlicher Rad- und Wanderweg (Uferweg-Abschnitt): Der
Bauausschuss begrüßt einstimmig den in Anlage 4 der DS-Nr. 011/23 als
Trasse dargestellten Wegeverlauf. Bei der genauen Wegeplanung sind geringe
Steigungen, die Belange der Anwohnerschaft und der Altbaumbestand zu beachten.