Sitzung: 06.03.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 011/23
1.
Die
Geltungsbereiche der Bebauungspläne KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und
KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ werden neu gefasst und zur Fortsetzung der
Bauleitplan-Verfahren entsprechend den Darstellungen in Anlage 2
und Anlage 3 abgegrenzt. Die veränderte Abgrenzung der
Geltungsbereiche ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die Verfahren werden
für jeden Teilbereich (Geltungsbereich) eigenständig weitergeführt.
2.
Den weiteren Planungen ist das als Anlage 4
beigefügte Strukturkonzept vom 10.02.2023 zugrunde zu legen. Damit werden die
städtebaulichen Ziele wie folgt präzisiert:
Teilbereich KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ ‑ Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der
denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen werden.
Teilbereich KLM-BP-045-b
„Berufsbildungszentrum“ ‑ Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b
soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des BBiZ
als Aus- und Fortbildungsstätte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
vorbereitet werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges
Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- u. Radweg zu sichern.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen,
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr.
011/23 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 23.03.2023 zu setzen.