Beschlussvorschlag:

1.      Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ werden neu gefasst und zur Fortsetzung der Bauleitplan-Verfahren entsprechend den Darstellungen in Anlage 2 und Anlage 3 abgegrenzt. Die veränderte Abgrenzung der Geltungsbereiche ist ortsüblich bekanntzumachen.

       Die Verfahren werden für jeden Teilbereich (Geltungsbereich) eigenständig weitergeführt.

2.      Den weiteren Planungen ist das als Anlage 4 beigefügte Strukturkonzept vom 10.02.2023 zugrunde zu legen. Damit werden die städtebaulichen Ziele wie folgt präzisiert:

Teilbereich KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ ‑ Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen werden.

Teilbereich KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ ‑ Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des BBiZ als Aus- und Fortbildungsstätte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung vorbereitet werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- u. Radweg zu sichern.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 011/23 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 23.03.2023 zu setzen.