1.   Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ werden neu gefasst und zur Fortsetzung der Bauleitplan-Verfahren entsprechend den Darstellungen in Anlage 2 und Anlage 3 abgegrenzt. Die veränderte Abgrenzung der Geltungsbereiche ist ortsüblich bekannt zu machen.

     Die Verfahren werden für jeden Teilbereich (Geltungsbereich) eigenständig weitergeführt.

2.   Den weiteren Planungen ist das als Anlage 4 beigefügte Strukturkonzept vom 10.02.2023 zugrunde zu legen. Damit werden die städtebaulichen Ziele wie folgt präzisiert:

Teilbereich KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ ‑ Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen werden.

Teilbereich KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ ‑ Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des BBiZ als Aus- und Fortbildungsstätte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung vorbereitet werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- und Radweg zu sichern.

 

 

Anlagen

·       Übersicht Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-045-a und KLM-BP-045-b

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“

·       Strukturkonzept vom 10.02.2023 für den Standort des Berufsbildungszentrums (BBiZ)

·       B-Plan-Verfahren KLM-BP-045, Vorentwurf Stand 03.02.2017

·       B-Plan-Verfahren KLM-BP-045-a, überarbeiteter Entwurf Stand 07.10.2020.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 011/23 beteiligen sich:

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Herr Hahn

Frau Scheib

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 011/23:

Die DS-Nr. 011/23 wird einstimmig beschlossen.