Bereits 2019 hat sich die
Gemeindevertretung Kleinmachnow auf Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion
einstimmig dazu bekannt, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen.
Die Grundstücke in
Kleinmachnow werden künftig mit einem höheren Wert als dem bisherigen
Einheitswert angesetzt. Entsprechende Bescheide sind vielen
Grundstückseigentümern bereits zugegangen. Daher müssen die Steuerhebesätze nun
so angepasst werden, dass die Belastung der Kleinmachnowerinnen und
Kleinmachnower durch die Grundsteuer in der Summe gleichbleibt. Die Anpassung
muss rechtzeitig vor 2025 erfolgen.
Angesichts der erheblichen
Unruhe bei den Einwohnerinnen und Einwohnern wegen der gestiegenen Grundstückswerte
fragen wir den Bürgermeister:
1. Wie
sieht der weitere Zeitplan zur aufkommensneutralen Umsetzung aus?
2. Wann
und wie wird die Bürgerschaft darüber informiert?
Zu 1.
Die Abgabefrist für die
Grundsteuererklärungen endete am 31.01.2023. Ausnahme bildet der vollständig
steuerbefreite Grundbesitz. Hier ist die Abgabefrist der 31.12.2023.
Bezüglich des Zeitplanes
gibt es folgende Information vom Ministerium der Finanzen und für Europa Land
Brandenburg vom 17.02.2023:
· Momentan werden alle
eingereichten Grundsteuererklärungen bearbeitet.
· Wer noch keine
Grundsteuererklärung abgegeben hat, sollte dieses unbedingt noch tun. Das
Finanzamt behält sich vor, auch Schätzungen bei Nichtabgabe der Erklärung
vorzunehmen.
· An der festgelegten
Zeitschiene wird trotz der Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.01.2023
festgehalten. Das bedeutet, dass bis Mitte 2024 vom Finanzamt der
Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer versendet wird.
Die Kommunen sollen ebenfalls bis Mitte 2024 die Grundsteuermessbescheide
erhalten, die die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuerbescheide bilden.
· Mit Hilfe des
Transparenzregisters soll der Hebesatz empfohlen und veröffentlicht werden, der
das Steueraufkommen für die jeweilige Kommune konstant halten soll. Erst mit
der Vorlage aller Grundsteuermessbetragsbescheide (Mitte 2024) kann eine Summe
der Grundsteuermess-beträge ermittelt werden. Es muss dann noch der neue
Hebesatz beschlossen werden, der sich aus dem Haushaltsansatz des Jahres
dividiert durch die Summe der Grundsteuermessbeträge ergibt. Der Beschluss des
neuen Hebesatzes durch die Gemeindevertretung muss im 2. Halbjahr 2024
erfolgen. Für die Gemeinde Kleinmachnow wird es eine Herabsetzung des
Hebesatzes geben.
Zu 2.
Die Bürgerschaft wird seit
letztem Jahr über unsere Homepage Kleinmachnow/Aktuelles über die
Grundsteuerreform informiert. Die letzte Änderung erfolgte am 03.03.2023, wo
wir nochmals auf die Aufkommensneutralität hinweisen.
Rufen uns die Bürgerinnen
und Bürger an bzw. kommen persönlich bei uns vorbei, erhalten sie alle
entsprechenden Informationen.