Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bereits 2019 hat sich die Gemeindevertretung Kleinmachnow auf Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion einstimmig dazu bekannt, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen.

 

Die Grundstücke in Kleinmachnow werden künftig mit einem höheren Wert als dem bisherigen Einheitswert angesetzt. Entsprechende Bescheide sind vielen Grundstückseigentümern bereits zugegangen. Daher müssen die Steuerhebesätze nun so angepasst werden, dass die Belastung der Kleinmachnowerinnen und Kleinmachnower durch die Grundsteuer in der Summe gleichbleibt. Die Anpassung muss rechtzeitig vor 2025 erfolgen.

 

Angesichts der erheblichen Unruhe bei den Einwohnerinnen und Einwohnern wegen der gestiegenen Grundstückswerte fragen wir den Bürgermeister:

1.   Wie sieht der weitere Zeitplan zur aufkommensneutralen Umsetzung aus?

2.   Wann und wie wird die Bürgerschaft darüber informiert?

 

 

Zu 1.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen endete am 31.01.2023. Ausnahme bildet der vollständig steuerbefreite Grundbesitz. Hier ist die Abgabefrist der 31.12.2023.

 

Bezüglich des Zeitplanes gibt es folgende Information vom Ministerium der Finanzen und für Europa Land Brandenburg vom 17.02.2023:

 

·       Momentan werden alle eingereichten Grundsteuererklärungen bearbeitet.

·       Wer noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, sollte dieses unbedingt noch tun. Das Finanzamt behält sich vor, auch Schätzungen bei Nichtabgabe der Erklärung vorzunehmen.

·       An der festgelegten Zeitschiene wird trotz der Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.01.2023 festgehalten. Das bedeutet, dass bis Mitte 2024 vom Finanzamt der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer versendet wird. Die Kommunen sollen ebenfalls bis Mitte 2024 die Grundsteuermessbescheide erhalten, die die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuerbescheide bilden.

·       Mit Hilfe des Transparenzregisters soll der Hebesatz empfohlen und veröffentlicht werden, der das Steueraufkommen für die jeweilige Kommune konstant halten soll. Erst mit der Vorlage aller Grundsteuermessbetragsbescheide (Mitte 2024) kann eine Summe der Grundsteuermess-beträge ermittelt werden. Es muss dann noch der neue Hebesatz beschlossen werden, der sich aus dem Haushaltsansatz des Jahres dividiert durch die Summe der Grundsteuermessbeträge ergibt. Der Beschluss des neuen Hebesatzes durch die Gemeindevertretung muss im 2. Halbjahr 2024 erfolgen. Für die Gemeinde Kleinmachnow wird es eine Herabsetzung des Hebesatzes geben.

 

 

Zu 2.

Die Bürgerschaft wird seit letztem Jahr über unsere Homepage Kleinmachnow/Aktuelles über die Grundsteuerreform informiert. Die letzte Änderung erfolgte am 03.03.2023, wo wir nochmals auf die Aufkommensneutralität hinweisen.

 

Rufen uns die Bürgerinnen und Bürger an bzw. kommen persönlich bei uns vorbei, erhalten sie alle entsprechenden Informationen.