Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Rederechte werden abgestimmt:

1. Rederecht für Herrn Jan Sosniok: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimme, 1 Enthaltung - angenommen

2. Rederecht für Frau Nasse: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimme, 1 Enthaltung - angenommen

 

Frau Nasse nimmt ihr Rederecht wahr: „Es ist weniger eine Stellungnahme, als ganz konkrete Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger bewegen, aufgrund der Postwurfsendungen die wir erhalten haben und der vorhergehenden Diskussion. Und zwar interessieren uns folgende Fragen: Es heißt ja, dass in den Testzonen ein absolutes Haltverbot eingerichtet werden soll. Bei den Bürgerinnen und Bürgern kommt die Frage auf, was heißt das eigentlich. Bedeutet das, wenn ich z. B. vor dem Haus halte und jemanden rauslassen muss, der im Rollstuhl sitzt, Kinder rauslassen muss, anhalten muss, mein Gartentor aufmachen, zumachen muss, darf ich dann gar nicht halten? Weil, absolutes Haltverbot heißt eigentlich absolutes Haltverbot. Das ist die erste Frage. Die zweite sehr wichtige Frage ist, die uns alle bewegt: Was bedeutet das für die Geschwindigkeit im Testgebiet? Denn, wenn dort keine Autos stehen, dann wird Tempo 30 nicht eingehalten. Das haben wir alles schon gesehen. Was plant die Gemeinde zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Geschwindigkeit Tempo 30 eingehalten wird? Wird es Bodenschwellen geben, wird es andere Maßnahmen geben, um zu verhindern, dass z. B. im Heidefeld die Autos dann durchrasen? Es ist die Rede von 190 ausgewiesenen Parkplätzen. Wer bestimmt die Lage der Parkplätze und wie werden sie ausgestaltet? Wird es bauliche Umgestaltungen geben? Wie wird der Prozess bestimmt. Wie werden die Bürger involviert in die Gestaltung und auch in die Lage der Parkplätze? Warum ist das ganze Vorgehen so intransparent? So empfinden es zumindest die Bürgerinnen und Bürger. Warum werden alternative Vorschläge, die von allen Seiten gemacht wurden, nicht in Betracht gezogen? Es gibt die Vorschläge z. B. einseitig zu parken, mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig zu parken. Es gibt durchaus Alternativen zum absoluten Parkverbot. Ursprünglich hieß es, das Heidefeld sei vom Parkverbot ausgenommen, weil die Straße breit genug ist. Laut Straßenverkehrsordnung, ich weiß nicht genau, ob es 5,00 m oder 5,50 m sein müssen, auf jeden Fall ist die Straße Heidefeld breit genug. In dem letzten Postwurf klang es so, als sei das Heidefeld auch inbegriffen. Wie wird die Gemeinde umgehen mit Kosten, die für Bürger entstehen, die neue Parkflächen schaffen müssen? Was macht die Gemeinde, wenn jemand dazu gezwungen wird, auf seinem Grundstück Parkplätze zu schaffen, aber die Genehmigung nicht erteilt wird, einen Baum zu fällen, der dem im Weg steht? Gibt es eine Anlaufstelle oder einen Ansprechpartner für die Bürgerinnen und die Bürger, weil wir das Gefühl haben, es gibt keinen rechten Ansprechpartner für uns? Wir werden vor vollendete Tatsachen gestellt und bekommen diese Mitteilung per Postwurf und werden vor vollzogene Entschlüsse gestellt. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Eine Frage gab es noch: Wenn nicht mehr öffentlich geparkt werden darf, wo sollen dann Besucher parken? Man kann Kleinmachnow mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, aber nicht so gut. Wenn Leute aus der Stadt zu einem herauskommen oder von woanders herkommen, besuchen kommen, mit diesen drei Stunden und übers Wochenende, dann ist keine Parkmöglichkeit gegeben.“

 

Herr Sosniok verzichtet auf sein Rederecht.

 

Herr Hahn, Ausschussvorsitzender, bittet bei diesem emotionalen Thema um eine sachliche und ruhige Diskussion, ohne persönliche Angriffe.

 

Frau Leißner, FB-Leiterin Recht/Sicherheit/Ordnung, erläutert die Information INFO 005/23. Sie beantwortet die von Frau Nasse gestellten Fragen. Weiterhin sei sie für dieses Thema die Ansprechpartnerin im Gemeindeamt KLM.

 

Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:

 

  • Das Bürgerschreiben für diese Ausschusssitzung sei zu spät rausgegangen.
  • Die Parkplatzlängen betragen jeweils 5,00 m.
  • Wenn eine Fahrbahnrestbreite von 3,50 m vorhanden ist, ist ein Parken gegenüber von Einfahrten zulässig.
  • Wenn Einfahrten gegenüber von Parkzonen freigehalten werden sollen, dann müssten die Parkzonen erheblich ausgeweitet bzw. verdoppelt werden.
  • Begriff Test hat drei Sachen: 1. Kriterien, 2. Ergebnis, 3. Dauer. Diese drei Punkte wurden bisher nicht besprochen, müssen erst entwickelt und vorgestellt werden.
  • Der Punkt Wiederherstellung Gehwege (gemeint ist Ertüchtigung) könnte als Sanierung der Gehwege verstanden werden. Diesen Punkt überdenken.
  • Wann wird Bilanz gezogen, welche Kriterien werden zugrunde gelegt, ob der Test erfolgreich ist oder nicht? Welche Kosten entstehen?
  • Einseitiges Parken auf dem Gehweg erlauben.
  • Überlegung, den gemeinsamen Antrag von FDP/CDU wieder einzubringen, um ein Meinungsbild in der Gemeindevertretung einzuholen.
  • Schwierig, aus einer Information Tatsachen zu machen; mehr Wunsch nach Transparenz; Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
  • Uhrzeit weglassen oder nur in Teilbereichen oder auf 17.00 Uhr vorziehen; kein absolutes Haltverbot, sondern ein eingeschränktes Haltverbot anordnen; geplante Bauarbeiten Straßen Heidefeld und Märkische Heide beachten.
  • Eckbereiche freihalten, Schleppkurven für LKW anlegen
  • Hinweis auf das Opportunitätsprinzip
  • Parkraumbewirtschaftung in markierten Flächen
  • Besucherparkplätze sollen zeitlich nicht eng eingegrenzt werden.
  • Die ausgewiesenen Parkplätze sollen vornehmlich für Besucher, DHL- und andere Lieferdienste sowie Pflegedienste zur Verfügung stehen, daher ist die zeitliche Begrenzung erfolgt.
  • Anlieger sollen ihre Fahrzeuge auf das eigene Grundstück stellen.
  • Eine über die Herstellung des rechtmäßigen Zustands hinausgehende Einschränkung für die Bürger sei begründungsbedürftig und erkläre die Emotionalität der Debatte.
  • Wege für den rechtmäßigen Zustand finden; Anordnung einzelner Felder mit Parken auf dem Bürgersteig (für größere/breitere Kfz), Parkscheibenlösung.
  • Evaluierung betreiben für die Transparenz
  • Die Kosten der Ertüchtigung der Gehwege und der Beschilderungen stehen noch nicht fest.
  • Gemeinde sollte großzügiger sein bei Fällgenehmigungen, wenn es um die Errichtung von Stellplätzen auf dem privaten Grundstück geht.

 

Herr Weis dankt für die schriftliche Information zu den Bußgeldtatbeständen 2021/2022 und bittet um Veröffentlichung. Frau Leißner widerspricht der Veröffentlichung.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Krause, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Frau Heilmann, Herr Gutheins, Herr Weis, Frau Sahlmann, Herr Dr. Osthaus, Herr Dr. Braun, Herr Flohr, Herr Jantĉ, Frau Gebhardt-Feiler

 

Pause von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr