Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ernsting

Erläutert die Informationsunterlage.

Speziell geht es hier um die Frage, nach welchen Kriterien zwischen Haupt- und Nebenanlagen insbesondere bezogen auf Terrassen, bzw. auf Freisitze bei Vorlage eines Bauantrages abgegrenzt wird. Konkret besteht die Frage, wann ist etwas eine Terrasse und wann ein Freisitz?

Hier gibt es im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Genehmigungspraxis, dass ein Freisitz im Unterschied zu einer Terrasse deutlich von der Hauptanlage (Wohngebäude) ausgeführt werden muss, sonst handelt es sich immer um eine Terrasse. Also im Abstand weniger als 3 m handelt es sich um eine Terrasse und ist dann auch den Nutzungsmaßen der Hauptanlage zuzuordnen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Mueller, Herr Ernsting

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Gilt diese Praxis, wie Sie es für den Landkreis Potsdam-Mittelmark beschrieben haben, in anderen kreisfreien Städten auch?

Ich würde auch noch einmal wissen wollen, wie es in Sachsen und Schleswig-Holstein geschieht, was traditionell unsere Vorbildländer sind. Ich bitte um eine kurze Information.