Sitzung: 27.06.2011 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Ernsting
Erläutert
die Informationsunterlage.
Speziell
geht es hier um die Frage, nach welchen Kriterien zwischen Haupt- und
Nebenanlagen insbesondere bezogen auf Terrassen, bzw. auf Freisitze bei Vorlage
eines Bauantrages abgegrenzt wird. Konkret besteht die Frage, wann ist etwas
eine Terrasse und wann ein Freisitz?
Hier
gibt es im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Genehmigungspraxis, dass ein
Freisitz im Unterschied zu einer Terrasse deutlich von der Hauptanlage
(Wohngebäude) ausgeführt werden muss, sonst handelt es sich immer um eine
Terrasse. Also im Abstand weniger als 3 m handelt es sich um eine Terrasse und
ist dann auch den Nutzungsmaßen der Hauptanlage zuzuordnen.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Dr. Mueller, Herr Ernsting
Herr
Dr. Klocksin zu Protokoll
Gilt
diese Praxis, wie Sie es für den Landkreis Potsdam-Mittelmark beschrieben
haben, in anderen kreisfreien Städten auch?
Ich
würde auch noch einmal wissen wollen, wie es in Sachsen und Schleswig-Holstein
geschieht, was traditionell unsere Vorbildländer sind. Ich bitte um eine kurze
Information.