Sitzung: 27.06.2011 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 122/11
Herr
Ernsting
Erläutert
die Beschlussempfehlung.
Herr
Lippoldt
Warum
hat die Gemeinde kein Vorkaufsrecht ausgeübt.
Herr
Ernsting
Die
Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht ausüben, wenn es eine Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht gibt. Diese Satzung gibt es für dieses Plangebiet
nicht, weil wir im Augenblick dafür nicht die Notwendigkeit gesehen haben. Das
reguläre Vorkaufsrecht kann die Gemeinde erst ausüben für den Augenblick, wenn
ein Bebauungsplanentwurf vorliegt. Den Planungsstand haben wir noch lange nicht
erreicht, aber für die Flächen, die es hier geht, hätten wir ein Vorkaufsrecht
auch gar nicht ausüben wollen, weil das nämlich die Fläche des Wohngebietes ist
und wir sind nicht daran interessiert, so ist der jetzige Stand der Planung,
die öffentlichen Verkehrsflächen oder Wege dort zu erwerben, sondern wir sind
an einer Dienstbarkeit die noch kein Vorkaufsrecht rechtfertigt. Der Gemeinde
genügt ein Geh- und Radfahrrecht über die Flächen, die hier betroffen sind.
An
der Diskussion beteiligt sich:
Frau
Wagner-Lippoldt
Abstimmungsergebnis
zur DS-Nr. 122/11:
6 Zustimmungen / 0
Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt