Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert die Beschlussempfehlung.

 

Herr Lippoldt

Warum hat die Gemeinde kein Vorkaufsrecht ausgeübt.

 

Herr Ernsting

Die Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht ausüben, wenn es eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gibt. Diese Satzung gibt es für dieses Plangebiet nicht, weil wir im Augenblick dafür nicht die Notwendigkeit gesehen haben. Das reguläre Vorkaufsrecht kann die Gemeinde erst ausüben für den Augenblick, wenn ein Bebauungsplanentwurf vorliegt. Den Planungsstand haben wir noch lange nicht erreicht, aber für die Flächen, die es hier geht, hätten wir ein Vorkaufsrecht auch gar nicht ausüben wollen, weil das nämlich die Fläche des Wohngebietes ist und wir sind nicht daran interessiert, so ist der jetzige Stand der Planung, die öffentlichen Verkehrsflächen oder Wege dort zu erwerben, sondern wir sind an einer Dienstbarkeit die noch kein Vorkaufsrecht rechtfertigt. Der Gemeinde genügt ein Geh- und Radfahrrecht über die Flächen, die hier betroffen sind.

 

An der Diskussion beteiligt sich:

Frau Wagner-Lippoldt


Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 122/11:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt