Sitzung: 20.04.2023 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 023/23
Der
Bürgermeister wird beauftragt, über die jeweils max. 38 m² großen Flächen
-
„An der Stammbahn 188“ (westlich
Waldfriedhof) – Gebiet Nord
-
„Erlenweg 68“ (südlich Augustinum
Kleinmachnow) – Gebiet Ost und
-
„Sperberfeld 17/19 (Regenwasserbecken
Nr. 20) – Gebiet West
(vgl.
Anlagen 1 und 2, Übersichtsplan u. Detailansichten)
mit
der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken
Pachtverträge
mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen.
Die
Flächen sollen zur Aufstellung von Technikräumen entsprechend Anlage 3
genutzt werden, die zum Ausbau des Glasfasernetzes in Kleinmachnow benötigt
werden.
Diese
Beschlussvorlage wurde in dem entsprechenden Fachausschuss wie folgt
abgestimmt:
Bauausschuss: 7 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen
Frau Braune
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Herr
Gutheins möchte wissen, ob der Graffitischutz in Form von Kunst so im
Pachtvertrag geregelt ist. Er regt an, dass die Motive vorher mit der Gemeinde
verhandelt werden sollten und dies so im Pachtvertrag geregelt werden muss.
Frau Richel
wundert sich darüber, warum dieser Beschluss vorgelegt wurde, wenn es ein
Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Warum wurde das nicht nur als
Informationsvorlage vorgelegt?
Frau Braune
informiert dazu, dass es bei dieser Beschlussvorlage um die Standortbestimmung
geht. Alles andere wird im Pachtvertrag geregelt.
Herrn
Warnick ist noch immer nicht klar, warum die Gemeindevertretung darüber
beschließen soll, wenn es ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.
Laut Herrn
Templin ist es wichtig zu betrachten, zum Zuge der Wettbewerbsneutralität, ob
ein eventueller Mitbewerber, wieder alles aufbuddeln & Leitungen neu
verlegen muss. Muss der Mitbewerber dann die Stationen anmieten?
Frau
Schwarzkopf hat eine Frage zum Übersichtsplan zur Aufstellung von
Technikcontainern (Anlage 1). Ist die nichtschraffierte Fläche die
Telekomfläche?
Davon geht
die Kämmerin aus.
Daraufhin
möchte Frau Schwarzkopf wissen, warum die Telekom diese Flächen besitzt und die
Deutsche Glaserfaser die anderen Flächen?
Die
Kämmerin informiert, dass es eine Kooperationsvereinbarung zwischen der
Gemeinde Kleinmachnow und der Deutschen Glasfaser gibt. Warum die Telekom diese
Flächen besitzt, kann Sie nicht beantworten.
Frau
Schwarzkopf führt aus, dass Sie es begrüßen würde, wenn sich Kleinmachnow ein
Vorkaufsrecht eintragen lassen würde.
Herr
Warnick merkt an, dass der Pachtvertrag nur über 30 Jahre geht.
Frau Schwarzkopf weißt aber daraufhin, dass der
Pächter auch weiterverpachten kann, ohne dass die Gemeinde darauf Einfluss hat.
Im Vertrag sollte
geregelt werden, dass eine Weiterverpachtung durch den Pächter nur mit
Zustimmung der Gemeinde erfolgen kann.
Herr
Dr. Vosseler würde gern wissen wollen, wie die Diskussion im Bauausschuss zum
Thema „Lärmemissionsstärke“ war. Mit welcher Lärmemissionsstärke ist zu
rechnen?
Frau
Linke merkt kritisch an, dass nur hier im Finanzausschuss intensiv diskutiert
wird. Sie bittet darum, die Diskussionen zukünftig in den zuständigen
Fachausschüssen zu führen.
Herr
Warnick bittet Frau Braune darum, dass Sie alle Fragen an die entsprechenden
Fachbereiche weiterleitet, damit im Hauptausschuss bzw. in der
Gemeindevertretersitzung entsprechende Antworten gegeben werden können.
Herr
Priebe möchte wissen, warum
die Laufzeit des Kooperationsvertrages 10 Jahre und die Laufzeit der
Pachtverträge 30 Jahre beträgt. Dies ist aus seiner Sicht schon sehr wichtig.
Weiterhin sollte unbedingt darauf geachtet werden, an wen eventuell
weiterverpachtet wird. Wie sieht der Pachtvertrag eigentlich aus?
Herr
Fiehler teilt mit, dass jeder das Recht hat, als Netzbetreiber, die Gehwege
wieder neu aufzubuddeln. Das Thema „Lärmemission“ wurde im Bauausschuss nicht
diskutiert.
Herr
Weidl möchte ebenfalls wissen, warum die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung 10
Jahre beträgt und die Laufzeit des Pachtvertrages jedoch 30 Jahre. Warum sind
die Laufzeiten unterschiedlich?
Herr
Gutheins sieht keinen Widerspruch zur Laufzeit von 10 Jahren
(Kooperationsvertrag) und den 30 Jahren (Pachtvertrag).
Herr
Templin möchte nochmals zur Wettbewerbsneutralität wissen, ob die Gemeinde in
der Lage wäre, einem weiteren Mitbewerber ebenfalls Flächen für Trafohäuschen
zur Verfügung zu stellen?
Herr
Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 023/23 zur Abstimmung.
Die
Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 023/23 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.
An der Diskussion beteiligt sich:
Herr
Gutheins, Frau Richel, Herr Warnick, Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Herr Dr.
Vosseler, Herr Priebe, Herr Fiehler und Herr Weidl