Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, über die jeweils max. 38 m² großen Flächen

-           „An der Stammbahn 188“ (westlich Waldfriedhof) – Gebiet Nord

-           „Erlenweg 68“ (südlich Augustinum Kleinmachnow) – Gebiet Ost und

-           „Sperberfeld 17/19 (Regenwasserbecken Nr. 20) – Gebiet West

(vgl. Anlagen 1 und 2, Übersichtsplan u. Detailansichten)

mit der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken

Pachtverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen.

Die Flächen sollen zur Aufstellung von Technikräumen entsprechend Anlage 3 genutzt werden, die zum Ausbau des Glasfasernetzes in Kleinmachnow benötigt werden.


Diese Beschlussvorlage wurde in dem entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

 

Bauausschuss:               7 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

 

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Herr Gutheins möchte wissen, ob der Graffitischutz in Form von Kunst so im Pachtvertrag geregelt ist. Er regt an, dass die Motive vorher mit der Gemeinde verhandelt werden sollten und dies so im Pachtvertrag geregelt werden muss.

Frau Richel wundert sich darüber, warum dieser Beschluss vorgelegt wurde, wenn es ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Warum wurde das nicht nur als Informationsvorlage vorgelegt?

Frau Braune informiert dazu, dass es bei dieser Beschlussvorlage um die Standortbestimmung geht. Alles andere wird im Pachtvertrag geregelt.

Herrn Warnick ist noch immer nicht klar, warum die Gemeindevertretung darüber beschließen soll, wenn es ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.

Laut Herrn Templin ist es wichtig zu betrachten, zum Zuge der Wettbewerbsneutralität, ob ein eventueller Mitbewerber, wieder alles aufbuddeln & Leitungen neu verlegen muss. Muss der Mitbewerber dann die Stationen anmieten?

Frau Schwarzkopf hat eine Frage zum Übersichtsplan zur Aufstellung von Technikcontainern (Anlage 1). Ist die nichtschraffierte Fläche die Telekomfläche?

Davon geht die Kämmerin aus.

Daraufhin möchte Frau Schwarzkopf wissen, warum die Telekom diese Flächen besitzt und die Deutsche Glaserfaser die anderen Flächen?

Die Kämmerin informiert, dass es eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der Deutschen Glasfaser gibt. Warum die Telekom diese Flächen besitzt, kann Sie nicht beantworten.

Frau Schwarzkopf führt aus, dass Sie es begrüßen würde, wenn sich Kleinmachnow ein Vorkaufsrecht eintragen lassen würde.

Herr Warnick merkt an, dass der Pachtvertrag nur über 30 Jahre geht.

Frau Schwarzkopf weißt aber daraufhin, dass der Pächter auch weiterverpachten kann, ohne dass die Gemeinde darauf Einfluss hat. Im Vertrag sollte geregelt werden, dass eine Weiterverpachtung durch den Pächter nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen kann.

Herr Dr. Vosseler würde gern wissen wollen, wie die Diskussion im Bauausschuss zum Thema „Lärmemissionsstärke“ war. Mit welcher Lärmemissionsstärke ist zu rechnen?

Frau Linke merkt kritisch an, dass nur hier im Finanzausschuss intensiv diskutiert wird. Sie bittet darum, die Diskussionen zukünftig in den zuständigen Fachausschüssen zu führen.

Herr Warnick bittet Frau Braune darum, dass Sie alle Fragen an die entsprechenden Fachbereiche weiterleitet, damit im Hauptausschuss bzw. in der Gemeindevertretersitzung entsprechende Antworten gegeben werden können.

Herr Priebe möchte wissen, warum die Laufzeit des Kooperationsvertrages 10 Jahre und die Laufzeit der Pachtverträge 30 Jahre beträgt. Dies ist aus seiner Sicht schon sehr wichtig. Weiterhin sollte unbedingt darauf geachtet werden, an wen eventuell weiterverpachtet wird. Wie sieht der Pachtvertrag eigentlich aus?

Herr Fiehler teilt mit, dass jeder das Recht hat, als Netzbetreiber, die Gehwege wieder neu aufzubuddeln. Das Thema „Lärmemission“ wurde im Bauausschuss nicht diskutiert.

Herr Weidl möchte ebenfalls wissen, warum die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung 10 Jahre beträgt und die Laufzeit des Pachtvertrages jedoch 30 Jahre. Warum sind die Laufzeiten unterschiedlich?

Herr Gutheins sieht keinen Widerspruch zur Laufzeit von 10 Jahren (Kooperationsvertrag) und den 30 Jahren (Pachtvertrag).

Herr Templin möchte nochmals zur Wettbewerbsneutralität wissen, ob die Gemeinde in der Lage wäre, einem weiteren Mitbewerber ebenfalls Flächen für Trafohäuschen zur Verfügung zu stellen?

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 023/23 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 023/23 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

 

An der Diskussion beteiligt sich:

Herr Gutheins, Frau Richel, Herr Warnick, Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Herr Dr. Vosseler, Herr Priebe, Herr Fiehler und Herr Weidl