Frau
Neidel
Führt
ein.
Herr
Dr. Klocksin
Auf
einige Punkte sollte näher eingegangen werden:
- zum Zehlendorfer
Damm
- zur
Ernst-Thälmann-Straße
- Stand Masterplan
Fahrrad
Frau
Neidel
zu 3. Stand Masterplan Fahrrad
Der
Masterplan ist beauftragt, die Fertigstellung des Entwurfes ist für Dezember
2011 vereinbart.
Es
wird aber vorher Arbeitsrunden geben, wo möglicherweise jemand aus den
Ausschüssen, aber auf jeden Fall jemand aus der Agenda mit eingebunden wird.
Herr
Dr. Klocksin zu Protokoll
Ich
kann mich daran erinnern, dass von Seiten des Ausschusses für U.V.O. und des
Bauausschusses ausdrücklich die Bitte ergangen war, die Ausschüsse zu
integrieren.
Dies
bitte ich auch zu berücksichtigen.
Frau
Weber
zu 1. – zum Zehlendorfer
Damm
Hierzu
wurde an das Büro IBS am 03.02.2011 ein Auftrag erteilt. Herr Gröll sollte
heute die Planung vorstellen, konnte aber leider nicht zu Sitzung kommen.
Speziell
wurde der Knoten Zehlendorfer Damm Blachfeld genauer betrachtet und auch kostenmäßig einmal analysiert. Das
vorhandene Pflaster wird aufgenommen, die Regenentwässerung müssten verlegt
werden, um das Wasser dort aufzufangen. Es müsste eine Anrampung hergestellt
werden, Tiefborde neu gesetzt und der Anschluss an den vorhandenen
Regenwasserkanal verlängert werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf
ca. 33.000,- Euro geschätzt. Diese Aussagen sind wie bereits gesagt, nur erst
einmal für den Einmündungsbereich Zehlendorfer Damm/Blachfeld, der besonders
umfangreich ist. Für weitere Einmündungsbereiche müsste man mit ca. 20.000,-
Euro rechnen.
Herr
Dr. Klocksin
Ich
schlage vor, diese Maßnahmen erst einmal zurückzustellen. Das beauftragte Büro
muss dazu berichten. Wir sollten in der nächsten Runde mit dem Büro IBS
besprechen.
Frau
Neidel
zu 2. zur
Ernst-Thälmann-Straße
Die
Gemeinde hat im März 2010 einen Antrag zur Einrichtung eines Schutzstreifens an
die untere Verkehrsbehörde gestellt. Im Juni 2010 hat die untere
Verkehrsbehörde mitgeteilt, dass sie eine Anordnung für diesen Schutzstreifen
in Aussicht stellen, aber erst dann aussprechen kann, wenn die
Verwaltungsvorschrift zur StVO wieder in Kraft tritt. Deshalb wurde jetzt
erneut dieser Antrag gestellt und auch damit begründet, dass wir die
Voraussetzungen für gegeben halten, denn die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist
nicht für alle Punkte außer Kraft getreten. Insofern sehen wir die Möglichkeit
einer Anordnung. Eine Rückmeldung gibt es noch nicht.