Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Neidel

Führt ein.

 

Herr Dr. Klocksin

Auf einige Punkte sollte näher eingegangen werden:

  1. zum Zehlendorfer Damm
  2. zur Ernst-Thälmann-Straße
  3. Stand Masterplan Fahrrad

 

Frau Neidel

zu 3.  Stand Masterplan Fahrrad

Der Masterplan ist beauftragt, die Fertigstellung des Entwurfes ist für Dezember 2011 vereinbart.

Es wird aber vorher Arbeitsrunden geben, wo möglicherweise jemand aus den Ausschüssen, aber auf jeden Fall jemand aus der Agenda mit eingebunden wird.

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Ich kann mich daran erinnern, dass von Seiten des Ausschusses für U.V.O. und des Bauausschusses ausdrücklich die Bitte ergangen war, die Ausschüsse zu integrieren.

Dies bitte ich auch zu berücksichtigen.

 

Frau Weber

zu 1. – zum Zehlendorfer Damm

Hierzu wurde an das Büro IBS am 03.02.2011 ein Auftrag erteilt. Herr Gröll sollte heute die Planung vorstellen, konnte aber leider nicht zu Sitzung kommen.

Speziell wurde der Knoten Zehlendorfer Damm Blachfeld genauer betrachtet und  auch kostenmäßig einmal analysiert. Das vorhandene Pflaster wird aufgenommen, die Regenentwässerung müssten verlegt werden, um das Wasser dort aufzufangen. Es müsste eine Anrampung hergestellt werden, Tiefborde neu gesetzt und der Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal verlängert werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 33.000,- Euro geschätzt. Diese Aussagen sind wie bereits gesagt, nur erst einmal für den Einmündungsbereich Zehlendorfer Damm/Blachfeld, der besonders umfangreich ist. Für weitere Einmündungsbereiche müsste man mit ca. 20.000,- Euro rechnen.

 

Herr Dr. Klocksin

Ich schlage vor, diese Maßnahmen erst einmal zurückzustellen. Das beauftragte Büro muss dazu berichten. Wir sollten in der nächsten Runde mit dem Büro IBS besprechen.

 

Frau Neidel

zu 2. zur Ernst-Thälmann-Straße

Die Gemeinde hat im März 2010 einen Antrag zur Einrichtung eines Schutzstreifens an die untere Verkehrsbehörde gestellt. Im Juni 2010 hat die untere Verkehrsbehörde mitgeteilt, dass sie eine Anordnung für diesen Schutzstreifen in Aussicht stellen, aber erst dann aussprechen kann, wenn die Verwaltungsvorschrift zur StVO wieder in Kraft tritt. Deshalb wurde jetzt erneut dieser Antrag gestellt und auch damit begründet, dass wir die Voraussetzungen für gegeben halten, denn die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist nicht für alle Punkte außer Kraft getreten. Insofern sehen wir die Möglichkeit einer Anordnung. Eine Rückmeldung gibt es noch nicht.