Herr Krause und Herr Dr. Osthaus haben jeweils mit E-Mail vom 12.06.2023 schriftliche Anfragen an den Ausschussvorsitzenden eingereicht. Diese Anfragen wurden mit E-Mail vom 13.06.2023 an alle Ausschussmitglieder weitergeleitet. Die Verwaltung hat die Anfragen schriftlich beantwortet. Die Beantwortung der Anfragen wurde in der Sitzung verteilt. Für nicht anwesende Mitglieder wird die Beantwortung nachgesandt.

 

Anfrage Frau Knuth:

„Ich wurde von Bürgern angesprochen, dass im Gebiet der Straßen Seelenbinder Straße/Leite zehn bis fünfzehn Pyrexx-Fahrzeuge parken und diese auch im Kreuzungsbereich die Straße blockieren. Hier scheint es Probleme zu geben. Ich weiß nicht, wahrscheinlich ist es nicht strafbar, dort seine Autos abzustellen?“

Erwiderung Frau Leißner: „Wir haben öfter das Problem, das Subunternehmer für die DHL, andere Lieferfahrzeuge, Amazon-Fahrzeuge häufig in einer Straße parken. Wenn keine Ordnungswidrigkeiten erkennbar sind, können wir nicht abstrafen. Die meisten Beschwerden hinsichtlich der Problematik „zu dicht im Kreuzungsbereich parken“ (5 m Scheitelpunkt) stellen sich als unzutreffend heraus. Das muss man so sagen. Man denkt, 5 m sind viel. Die Berechnung ist vom Bordstein bis Straßenmitte. Da sind 5 m nicht viel. Bei 99 % der Beschwerden wurden die 5 m eingehalten; es wirkt nur nah. Der Bürger kann im OA anrufen oder eine E-Mail schreiben, die Beschwerden werden immer überprüft. Es wird vor Ort nachgemessen, in den seltensten Fällen ist es zu nah."

 

Anfrage Frau Sahlmann: 

„Es geht um das Thema Baumschädigungen/Wurzelschädigungen, das uns immer wieder beschäftigt. Der konkrete Fall ist Häckelstraße/Geschwister-Scholl-Allee. Hier wurde der Gehweg erneuert und die Baumwurzeln sind dort stark beschädigt worden. Das ist mir von Bürgern so gesagt worden, die sich darüber geärgert haben. Die dort tätige Firma ist der Bauhof. Die Frage ist: Wie gehen die Leute vom Bauhof damit um? Sind sie geschult? Achten sie auf die Wurzelverletzungen oder beugen sie auch vor, indem Wurzelschutzmaßnahmen getroffen werden? Weiterhin ist das auch an der Baustelle vor dem Augustinum aufgefallen. Das ist glaube nicht der Bauhof, das ist eine andere Firma. Dort wurde schwerer Erdaushub auf die Wurzelbereiche von Birken gelagert, was dann auch zu Schädigungen führen kann. Dann geht es um ein Grundstück Im Hagen Ecke Im Kamp. Dort befindet sich eine riesige Baugrube, es existieren kaum noch Bäume. Aber, es gibt dort eine wunderschöne Rotbuche, die also auch von Baufahrzeugen offensichtlich geschädigt werden kann, weil sie dort auch dicht heranfahren. Hier ist die Frage, ob man über die Gehölzschutzsatzung tätig werden und sagen kann, bitte auf die Bäume achten? Es geht gerade jetzt um das immer trockener werdende Klima. Wir haben sicherlich sowieso Baumverluste und wir sollten mit den Bäumen die wir haben sehr achtsam sein.“

Erwiderung Frau Leißner: „Natürlich arbeiten wir mit der Gehölzschutzsatzung und mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Wir werden die Anfrage weitergeben und mit dem Protokoll beantworten.“

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:

Sowohl im Zusammenhang mit Bauanträgen auf privaten Grundstücken als auch bei Arbeiten der Medienträger bzw. Versorgungsunternehmen im öffentlichen Straßenland gibt die Gemeinde schon im Vorfeld sehr umfassende Hinweise an die Bauherrschaft bzw. an die beauftragende Firma. Wenn konkrete Hinweise eingehen, werden die vor Ort tätigen Baufirmen von den Mitarbeitenden des Fachbereiches Bauen/Wohnen direkt angesprochen. Wie sich bei den genannten Fällen aber zeigt, helfen vorher gegebene Hinweise nicht immer weiter. Beschädigungen oder Beeinträchtigungen von geschützten Gehölzen werden verfolgt und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden. Über das entsprechende Verwaltungshandeln und die zugehörigen Schritte ist in einer Sitzung des Bauausschusses kürzlich ausführlich informiert worden.

 

Anfragen Herr Sahlmann: Redaktionelle Anmerkung: Herr Sahlmann bezieht sich auf einen Sachverhalt der u. a. im nichtöffentlichen Teil besprochen wurde. Daher wird die Anfrage von Herrn Sahlmann in den nichtöffentlichen Teil verschoben.

 

Herr Dr. Osthaus bedankt sich für die schnelle Beantwortung seiner Anfrage, habe aber noch eine Nachfrage: „Es geht um die Führung des Fahrradverkehrs für die aus Teltow kommenden Radfahrer, die in das Weinbergviertel kommen und dann dort auf den neugebauten, am Waldrand liegenden Radweg ja kommen müssen. Wir haben die Situation vorher schon, dass in dem Bereich, der inzwischen für die Autodurchfahrt gesperrten früheren Schikane, zwischen Weinbergviertel und Oderstraße auch schon am Waldrand ein Radweg existiert. Früher war es so, dass auf diesem Radweg die Auffahrt so funktionierte, dass man entweder auf dem Gehweg fahrend, wo es eine Pflasterung gibt, die wie ein Radweg aussieht, aber natürlich kein benutzungspflichtiger Radweg ist und heute auch nicht mehr werden kann, völlig richtig oder auf der Fahrbahn auf eine kleine Rampe, ich glaube auch schon auf dem Gemeindegebiet Kleinmachnows auf diesen breit gepflasterten Radweg auffahren konnte. Dort stand auch ein Schild mit „Sozialer Radweg?“, um die Leute darauf aufmerksam zu machen und einzuladen. Das war an der Stelle, wo das ordentliche Asphaltpflaster der Oderstraße in das Kopfsteinpflaster dieser alten Überfahrt überging. Dann gab es irgendwann die Baustelle an der Rammrathbrücke. Dann ist das Kopfsteinpflaster dort, die Schikane, abgebaut worden, jedenfalls so mehr oder weniger und dann ist dann diese 10 – 15 cm dicke Asphaltaufschüttung für die Busse gemacht worden, damit die da nicht über das Kopfsteinpflaster holpern mussten. Seitdem ist es so, dass man nicht mehr vernünftig auf diesen Radweg kommt, wenn man aus Teltow anfährt, weil diese Querung der Straße, die früher vorgesehen war, jetzt mit einem 10 bis 15 cm fetten Asphaltstreifen blockiert ist, der immer noch da ist, den hat man nicht weggemacht. Das ist auch nicht weiter schlimm, dass führt nur dazu und jetzt schreiben Sie in der Antwort, dann soll man auf dieser Asphaltierung bis vorne Übergang Oderstraße/Am Weinberg fahren und dort auf den Radweg auffahren. Das Problem ist, dieser Asphaltstreifen endet ungefähr 10 bis 15 m vor der Einmündung, also vor dem ehemaligen Standort der Schranke. Ich kann aus eigener Beobachtung sowohl als Nutzer als auch als Anwohner sagen, kein Radfahrer fährt dort gerne. Entweder bleiben die Fahrradfahrer auf der rechten Seite, aber dort wird der Radweg, obwohl der auf Teltower Seite breit ist, ganz schmal. Dort hat er noch 70 bis 80 cm, da kommt es zum Konflikt Schülerverkehr/Fußgänger. Oder, die Leute fahren vorher schon auf die linke Seite rüber, die es kennen, auf die Oderstraße. Die machen es dann aber an der Stelle, wo die Ausfahrt aus dem Gewerbehof ist, auf Teltower Seite, im Bereich Auto-/Blumenhändler, wo viel Autoverkehr ist. Da kommt es regelmäßig auch zu gefährlichen Situationen. D. h., dass, was Sie jetzt schreiben, ist nicht so die richtige letzte Lösung, sondern es wäre mit relativ wenig Aufwand möglich, an der Stelle, wo diese Asphaltierung ist, die Asphaltierung in Richtung der beiden Fußwege vielleicht zu erweitern und das Schild so hinzudrehen, dass die Leute wissen, an der Stelle können sie rüberfahren. Das kann nicht viel Geld kosten. Was man noch berücksichtigen sollte, ist das Aufbringen von noch drei Streifen auf die Fahrbahn, weil, im Augenblick hat sich das als wunderbarer Parkort für die Erwerbstätigen des Gewerbegebietes entwickelt, was auch alles okay ist. Nur wenn sie nachher vor der Auffahrt stehen, wo die Radfahrer rüberfahren sollen, ist das auch schlecht. Eine weiße Zackenlinie aufzubringen, wäre hilfreich.“

Erwiderung Frau Leißner: „Das sind bauliche Angelegenheiten. Wir werden die Anfrage weitergeben und mit dem Protokoll beantworten.“

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:

Die Fragestellung wurde zum Anlass genommen, die Situation gemeinsam mit der Nachbarkommune Teltow zu überprüfen. Ergebnis ist, dass im Rahmen der laufenden Baumaßnahme eine Lösung, insbesondere im Sinne der mit dem Rad fahrenden realisiert wird.

 

Herr Krause bedankt sich für die schnelle Beantwortung seiner Anfrage, das habe er nicht erwartet, nur zufriedenstellend sei sie nicht. „Die Frage 1 ist keine offene Frage gewesen. Aber das ist nicht so wichtig. Sie sind weiter unten auf die Planung eingegangen. Was mich tatsächlich stört, ist der Punkt mit der Testthematik. Ich meine, beim vorletzten UVO, das war im März glaube ich, wo wir zwei Tage vorher den Brief für die Anwohner erhalten haben, hat der Bürgermeister ausdrücklich von einem Test gesprochen. Dieser Punkt ist mir deshalb so wichtig, weil mit dem Ausdruck Test eine Erwartungshaltung verbunden ist. Das sind vor allen Dingen zwei Dinge: Ein Test ist zeitlich beschränkt und er hat ein Ergebnis, das an Kriterien gebunden ist, die in irgendeiner Art und Weise abgeprüft werden müssen. Die sind aber nie transparent gemacht worden, weil Sie ja jetzt hier auch schreiben, es gar kein Test ist. Das ist eine Sache, das fände ich sehr anständig, wenn man die Betroffenen in dem Testgebiet, so wurde es damals bezeichnet, darüber informieren würde, dass das kein Test ist. Da reden wir hier im Ausschuss mittlerweile über eine andere Grundlage, als das, was der Bürgermeister den Anwohnenden mitgeteilt hat. Und das finde ich nicht gut. Danke.“

 

Anregung Herr Gerloff:

Er nimmt Bezug auf die Anfrage von Frau Knuth, Parken der Firmenfahrzeuge: „Wenn eine Firma regelmäßig an einer Stelle ihre Autos parkt und diese Leute dort nicht unbedingt Anwohner, sondern die Fahrer dieser Fahrzeuge sind, tangiert das dann nicht irgendwann den Bereich der Sondernutzung, sodass man dann gegen diese geparkten Fahrzeuge vorgehen kann? Oder die Autos müssen außerhalb der Ortschaft parken, was andere auch machen. Das wäre eine Anregung, das rechtlich zu prüfen, ob das nicht irgendwann in den Bereich der Sondernutzung geht. “

Erwiderung Frau Leißner: „Eine Sondernutzung ist es in diesem Sinne nicht. Wenn ich das Fahrzeug für etwas anderes nutze, als vorgesehen, also z. B. wenn ich ein Auto für Werbung benutze und es steht dort die ganze Zeit, dann ist das kein Parken mehr, sondern eine Art Werbung bzw. ein Werbeaufsteller. Das wäre ein klassisches Beispiel für Sondernutzung. Immer dann, wenn das Fahrzeug nicht sofort losfahren kann (nicht zugelassen, alle Reifen sind platt) und eine tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit des sofortigen Inbetriebnehmens nicht gegeben ist, ist es eine Sondernutzung. Wenn das Fahrzeug TÜV hat, zugelassen und sichtbar nicht defekt ist, ist das keine Sondernutzung. Selbst Dauerparken ist bei Fahrzeugen, deren jederzeitige Inbetriebnahme möglich ist, keine Sondernutzung. Es ist tatsächlich sehr schwer, diese Fahrzeuge wegzubekommen. Ich habe mir die Straßennamen notiert, wir werden mit dem Subunternehmer das Gespräch suchen. Es ist nichts, was wir mit Zwang durchsetzen können, man kann nur höflich auffordern.“

 

Frau Gebhardt-Feiler schlägt vor, sich in diesem Falle schriftlich an die Firmenleitung zu wenden, mit der Bitte, dass die Firmenfahrzeuge nicht innerhalb des Wohngebietes geparkt werden.

 

Weitere Anfragen gibt es nicht.