Sitzung: 14.06.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Krause und Herr Dr.
Osthaus haben jeweils mit E-Mail vom 12.06.2023 schriftliche Anfragen an den
Ausschussvorsitzenden eingereicht. Diese Anfragen wurden mit E-Mail vom
13.06.2023 an alle Ausschussmitglieder weitergeleitet. Die Verwaltung hat die Anfragen
schriftlich beantwortet. Die Beantwortung der Anfragen wurde in der Sitzung verteilt.
Für nicht anwesende Mitglieder wird die Beantwortung nachgesandt.
Anfrage Frau Knuth:
„Ich wurde von Bürgern
angesprochen, dass im Gebiet der Straßen Seelenbinder Straße/Leite zehn bis
fünfzehn Pyrexx-Fahrzeuge parken und diese auch im Kreuzungsbereich die Straße
blockieren. Hier scheint es Probleme zu geben. Ich weiß nicht, wahrscheinlich
ist es nicht strafbar, dort seine Autos abzustellen?“
Erwiderung Frau Leißner: „Wir
haben öfter das Problem, das Subunternehmer für die DHL, andere
Lieferfahrzeuge, Amazon-Fahrzeuge häufig in einer Straße parken. Wenn keine
Ordnungswidrigkeiten erkennbar sind, können wir nicht abstrafen. Die meisten
Beschwerden hinsichtlich der Problematik „zu dicht im Kreuzungsbereich parken“ (5
m Scheitelpunkt) stellen sich als unzutreffend heraus. Das muss man so sagen.
Man denkt, 5 m sind viel. Die Berechnung ist vom Bordstein bis Straßenmitte. Da
sind 5 m nicht viel. Bei 99 % der Beschwerden wurden die 5 m eingehalten; es
wirkt nur nah. Der Bürger kann im OA anrufen oder eine E-Mail schreiben, die
Beschwerden werden immer überprüft. Es wird vor Ort nachgemessen, in den
seltensten Fällen ist es zu nah."
Anfrage Frau
Sahlmann:
„Es geht um das Thema Baumschädigungen/Wurzelschädigungen,
das uns immer wieder beschäftigt. Der konkrete Fall ist
Häckelstraße/Geschwister-Scholl-Allee. Hier wurde der Gehweg erneuert und die
Baumwurzeln sind dort stark beschädigt worden. Das ist mir von Bürgern so
gesagt worden, die sich darüber geärgert haben. Die dort tätige Firma ist der
Bauhof. Die Frage ist: Wie gehen die Leute vom Bauhof damit um? Sind sie
geschult? Achten sie auf die Wurzelverletzungen oder beugen sie auch vor, indem
Wurzelschutzmaßnahmen getroffen werden? Weiterhin ist das auch an der Baustelle
vor dem Augustinum aufgefallen. Das ist glaube nicht der Bauhof, das ist eine
andere Firma. Dort wurde schwerer Erdaushub auf die Wurzelbereiche von Birken
gelagert, was dann auch zu Schädigungen führen kann. Dann geht es um ein
Grundstück Im Hagen Ecke Im Kamp. Dort befindet sich eine riesige Baugrube, es
existieren kaum noch Bäume. Aber, es gibt dort eine wunderschöne Rotbuche, die
also auch von Baufahrzeugen offensichtlich geschädigt werden kann, weil sie
dort auch dicht heranfahren. Hier ist die Frage, ob man über die
Gehölzschutzsatzung tätig werden und sagen kann, bitte auf die Bäume achten? Es
geht gerade jetzt um das immer trockener werdende Klima. Wir haben sicherlich
sowieso Baumverluste und wir sollten mit den Bäumen die wir haben sehr achtsam
sein.“
Erwiderung Frau Leißner: „Natürlich
arbeiten wir mit der Gehölzschutzsatzung und mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Wir werden die Anfrage weitergeben und mit dem Protokoll beantworten.“
Beantwortung mit
Erstellung des Protokolls:
Sowohl im Zusammenhang mit
Bauanträgen auf privaten Grundstücken als auch bei Arbeiten der Medienträger
bzw. Versorgungsunternehmen im öffentlichen Straßenland gibt die Gemeinde schon
im Vorfeld sehr umfassende Hinweise an die Bauherrschaft bzw. an die
beauftragende Firma. Wenn konkrete Hinweise eingehen, werden die vor Ort
tätigen Baufirmen von den Mitarbeitenden des Fachbereiches Bauen/Wohnen direkt
angesprochen. Wie sich bei den genannten Fällen aber zeigt, helfen vorher
gegebene Hinweise nicht immer weiter. Beschädigungen oder Beeinträchtigungen
von geschützten Gehölzen werden verfolgt und können mit einer Geldbuße bis zu
50.000,00 EUR geahndet werden. Über das entsprechende Verwaltungshandeln und
die zugehörigen Schritte ist in einer Sitzung des Bauausschusses kürzlich
ausführlich informiert worden.
Anfragen Herr
Sahlmann: Redaktionelle Anmerkung: Herr
Sahlmann bezieht sich auf einen Sachverhalt der u. a. im nichtöffentlichen Teil
besprochen wurde. Daher wird die Anfrage von Herrn Sahlmann in den
nichtöffentlichen Teil verschoben.
Herr Dr. Osthaus bedankt
sich für die schnelle Beantwortung seiner Anfrage, habe aber noch eine
Nachfrage: „Es geht um die Führung des Fahrradverkehrs für die aus Teltow
kommenden Radfahrer, die in das Weinbergviertel kommen und dann dort auf den
neugebauten, am Waldrand liegenden Radweg ja kommen müssen. Wir haben die
Situation vorher schon, dass in dem Bereich, der inzwischen für die
Autodurchfahrt gesperrten früheren Schikane, zwischen Weinbergviertel und
Oderstraße auch schon am Waldrand ein Radweg existiert. Früher war es so, dass
auf diesem Radweg die Auffahrt so funktionierte, dass man entweder auf dem
Gehweg fahrend, wo es eine Pflasterung gibt, die wie ein Radweg aussieht, aber
natürlich kein benutzungspflichtiger Radweg ist und heute auch nicht mehr
werden kann, völlig richtig oder auf der Fahrbahn auf eine kleine Rampe, ich
glaube auch schon auf dem Gemeindegebiet Kleinmachnows auf diesen breit
gepflasterten Radweg auffahren konnte. Dort stand auch ein Schild mit „Sozialer
Radweg?“, um die Leute darauf aufmerksam zu machen und einzuladen. Das war an
der Stelle, wo das ordentliche Asphaltpflaster der Oderstraße in das
Kopfsteinpflaster dieser alten Überfahrt überging. Dann gab es irgendwann die
Baustelle an der Rammrathbrücke. Dann ist das Kopfsteinpflaster dort, die
Schikane, abgebaut worden, jedenfalls so mehr oder weniger und dann ist dann
diese 10 – 15 cm dicke Asphaltaufschüttung für die Busse gemacht worden, damit
die da nicht über das Kopfsteinpflaster holpern mussten. Seitdem ist es so,
dass man nicht mehr vernünftig auf diesen Radweg kommt, wenn man aus Teltow
anfährt, weil diese Querung der Straße, die früher vorgesehen war, jetzt mit
einem 10 bis 15 cm fetten Asphaltstreifen blockiert ist, der immer noch da ist,
den hat man nicht weggemacht. Das ist auch nicht weiter schlimm, dass führt nur
dazu und jetzt schreiben Sie in der Antwort, dann soll man auf dieser
Asphaltierung bis vorne Übergang Oderstraße/Am Weinberg fahren und dort auf den
Radweg auffahren. Das Problem ist, dieser Asphaltstreifen endet ungefähr 10 bis
15 m vor der Einmündung, also vor dem ehemaligen Standort der Schranke. Ich
kann aus eigener Beobachtung sowohl als Nutzer als auch als Anwohner sagen,
kein Radfahrer fährt dort gerne. Entweder bleiben die Fahrradfahrer auf der
rechten Seite, aber dort wird der Radweg, obwohl der auf Teltower Seite breit
ist, ganz schmal. Dort hat er noch 70 bis 80 cm, da kommt es zum Konflikt
Schülerverkehr/Fußgänger. Oder, die Leute fahren vorher schon auf die linke
Seite rüber, die es kennen, auf die Oderstraße. Die machen es dann aber an der
Stelle, wo die Ausfahrt aus dem Gewerbehof ist, auf Teltower Seite, im Bereich
Auto-/Blumenhändler, wo viel Autoverkehr ist. Da kommt es regelmäßig auch zu gefährlichen
Situationen. D. h., dass, was Sie jetzt schreiben, ist nicht so die richtige
letzte Lösung, sondern es wäre mit relativ wenig Aufwand möglich, an der
Stelle, wo diese Asphaltierung ist, die Asphaltierung in Richtung der beiden
Fußwege vielleicht zu erweitern und das Schild so hinzudrehen, dass die Leute
wissen, an der Stelle können sie rüberfahren. Das kann nicht viel Geld kosten.
Was man noch berücksichtigen sollte, ist das Aufbringen von noch drei Streifen
auf die Fahrbahn, weil, im Augenblick hat sich das als wunderbarer Parkort für
die Erwerbstätigen des Gewerbegebietes entwickelt, was auch alles okay ist. Nur
wenn sie nachher vor der Auffahrt stehen, wo die Radfahrer rüberfahren sollen,
ist das auch schlecht. Eine weiße Zackenlinie aufzubringen, wäre hilfreich.“
Erwiderung Frau Leißner:
„Das sind bauliche Angelegenheiten. Wir werden die Anfrage weitergeben und mit
dem Protokoll beantworten.“
Beantwortung mit
Erstellung des Protokolls:
Die Fragestellung wurde zum
Anlass genommen, die Situation gemeinsam mit der Nachbarkommune Teltow zu
überprüfen. Ergebnis ist, dass im Rahmen der laufenden Baumaßnahme eine Lösung,
insbesondere im Sinne der mit dem Rad fahrenden realisiert wird.
Herr Krause
bedankt sich für die schnelle Beantwortung seiner Anfrage, das habe er nicht
erwartet, nur zufriedenstellend sei sie nicht. „Die Frage 1 ist keine offene
Frage gewesen. Aber das ist nicht so wichtig. Sie sind weiter unten auf die
Planung eingegangen. Was mich tatsächlich stört, ist der Punkt mit der
Testthematik. Ich meine, beim vorletzten UVO, das war im März glaube ich, wo
wir zwei Tage vorher den Brief für die Anwohner erhalten haben, hat der
Bürgermeister ausdrücklich von einem Test gesprochen. Dieser Punkt ist mir
deshalb so wichtig, weil mit dem Ausdruck Test eine Erwartungshaltung verbunden
ist. Das sind vor allen Dingen zwei Dinge: Ein Test ist zeitlich beschränkt und
er hat ein Ergebnis, das an Kriterien gebunden ist, die in irgendeiner Art und
Weise abgeprüft werden müssen. Die sind aber nie transparent gemacht worden,
weil Sie ja jetzt hier auch schreiben, es gar kein Test ist. Das ist eine
Sache, das fände ich sehr anständig, wenn man die Betroffenen in dem
Testgebiet, so wurde es damals bezeichnet, darüber informieren würde, dass das
kein Test ist. Da reden wir hier im Ausschuss mittlerweile über eine andere
Grundlage, als das, was der Bürgermeister den Anwohnenden mitgeteilt hat. Und
das finde ich nicht gut. Danke.“
Anregung Herr
Gerloff:
Er nimmt Bezug auf die
Anfrage von Frau Knuth, Parken der Firmenfahrzeuge: „Wenn eine Firma regelmäßig
an einer Stelle ihre Autos parkt und diese Leute dort nicht unbedingt Anwohner,
sondern die Fahrer dieser Fahrzeuge sind, tangiert das dann nicht irgendwann
den Bereich der Sondernutzung, sodass man dann gegen diese geparkten Fahrzeuge
vorgehen kann? Oder die Autos müssen außerhalb der Ortschaft parken, was andere
auch machen. Das wäre eine Anregung, das rechtlich zu prüfen, ob das nicht
irgendwann in den Bereich der Sondernutzung geht. “
Erwiderung Frau Leißner:
„Eine Sondernutzung ist es in diesem Sinne nicht. Wenn ich das Fahrzeug für
etwas anderes nutze, als vorgesehen, also z. B. wenn ich ein Auto für Werbung
benutze und es steht dort die ganze Zeit, dann ist das kein Parken mehr,
sondern eine Art Werbung bzw. ein Werbeaufsteller. Das wäre ein klassisches
Beispiel für Sondernutzung. Immer dann, wenn das Fahrzeug nicht sofort
losfahren kann (nicht zugelassen, alle Reifen sind platt) und eine tatsächliche
oder rechtliche Möglichkeit des sofortigen Inbetriebnehmens nicht gegeben ist, ist
es eine Sondernutzung. Wenn das Fahrzeug TÜV hat, zugelassen und sichtbar nicht
defekt ist, ist das keine Sondernutzung. Selbst Dauerparken ist bei Fahrzeugen,
deren jederzeitige Inbetriebnahme möglich ist, keine Sondernutzung. Es ist
tatsächlich sehr schwer, diese Fahrzeuge wegzubekommen. Ich habe mir die
Straßennamen notiert, wir werden mit dem Subunternehmer das Gespräch suchen. Es
ist nichts, was wir mit Zwang durchsetzen können, man kann nur höflich
auffordern.“
Frau Gebhardt-Feiler
schlägt vor, sich in diesem Falle schriftlich an die Firmenleitung zu wenden,
mit der Bitte, dass die Firmenfahrzeuge nicht innerhalb des Wohngebietes geparkt
werden.
Weitere Anfragen gibt es
nicht.